Kooperative Promotion
Was ist eine kooperative Promotion?
Bereits seit der umfassenden Reform des Bayerischen Hochschulrechts im Jahre 2006, bzw. ausdrücklich seit der Hochschulrechtsnovelle 2009 und 2011 sowie weiteren Änderungen in 2012, wird die kooperative Promotion zwischen Universitäten und Hochschulen im Gesetz nunmehr ausdrücklich definiert. Die Universitäten sind verpflichtet, die kooperative Promotion in ihrer Promotionsordnung zu regeln.
Im Rahmen der kooperativen Promotion verständigen sich Professoren einer Universität sowie einer Hochschule (HAW) auf die gemeinsame Betreuung der Promotion eines Absolventen – dieser kann sowohl von einer Universität als auch von einer HAW kommen. Hochschulprofessoren sind als Gutachter am förmlichen Promotionsverfahren der Universität beteiligt.
Der Abschluss wird von der kooperierenden Universität verliehen, der Arbeitsplatz der Promovierenden ist jedoch üblicherweise an der Hochschule.

Hilfreiche Informationen
Ausgangspunkt für eine Promotion an der Technischen Hochschule Augsburg ist die Kontaktaufnahme mit einer Professorin oder einem Professor, die bzw. der die Betreuung der Dissertation übernimmt.
Grundsätzlich ist dies an allen sieben Fakultäten der Hochschule möglich.
Der Promotionsbetreuer der Hochschule ist im kooperativen Promotionsverfahren üblicherweise als Gutachter tätig.
Die Anforderungen für eine Promotion richten sich nach der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät der kooperierenden Universität, von der bei erfolgreichem Abschluss die Doktorwürde verliehen wird. Es ist zu beachten, dass die Promotionsordnungen unterschiedlicher Universitäten stark variieren können – teilweise sogar von Fakultät zu Fakultät.
Für die Zulassung zur Promotion wird i.d.R. ein sehr guter Hochschulabschluss vorausgesetzt. Es kann vorkommen, dass für die Zulassung zur Promotion zusätzliche Prüfungsleistungen an der kooperierenden Universität erbracht werden müssen.
Eine Promotion dauert üblicherweise zwischen drei und sechs Jahren – sofern Vollzeit daran gearbeitet wird. Einen konkreten Ablaufplan für Dissertationen gibt es nicht.
Eine erfolgreiche Doktorarbeit bestätigt die Fähigkeit selbstständigen wissenschaftlichen Arbeitens. Dies sollte als Grundsatz beherzigt werden: im Zentrum einer Doktorarbeit steht die wissenschaftliche Erforschung von Themen, die bisher – weltweit – noch nicht bekannt waren.
Am Beginn einer Doktorarbeit steht die Identifikation einer Fragestellung, die im Rahmen der Arbeit erforscht werden soll. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem betreuenden Professor und dem Professor der kooperierenden Universität. Wichtig ist, dass es sich um eine Fragestellung handelt, die für eine Promotion geeignet ist. Üblicherweise gibt es einen engen Bezug zu den Kompetenzfeldern der betreuenden Professoren.
Oftmals wird das Thema der Dissertation im ersten Jahr der wissenschaftlichen Tätigkeit festgelegt.
Die Anfertigung der Dissertation selbst erfolgt meist parallel zur wissenschaftlichen Tätigkeit, während der bereits Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, sog. Papers, erstellt werden. Manche Universitäten erlauben sogar eine kumulative Dissertation, bestehend aus mehreren Veröffentlichungen in Fachzeitschriften. Teilweise wird die Anfertigung von Veröffentlichungen als Voraussetzung zur Doktorprüfung in den Promotionsordnungen genannt.
Eine Doktorurkunde der kooperierenden Universität wird i.d.R. erst ausgestellt, nachdem die Dissertation veröffentlicht und eine Doktorprüfung absolviert wurde. Hierbei wird üblicherweise die fertige Arbeit vor Erst- und Zweitprüfer sowie Beisitzer(n) „verteidigt“. Oftmals erfolgt im Anschluss an die Verteidigung noch eine mündliche Prüfung des Doktoranden / der Doktorandin. Das genaue Procedere wird in der Promotionsordnung geregelt. Eine Veröffentlichung der Dissertation erfolgt üblicherweise erst nach Zustimmung der betreuenden Professoren sowie der Zustimmung des Professoriums der Fakultät an der kooperierenden Universität.
Eine Betreuungsvereinbarung zwischen betreuendem Professor und Promovierendem regelt Meilensteine und gegenseitige Erwartungen.
Betreuungsvereinbarungen sind sehr individuell. Es gibt jedoch Empfehlungen seitens der Deutschen Forschungsgemeinschaften, des Wissenschaftsrats sowie von acatech.
Zusätzlich wird empfohlen, in regelmäßigen Abständen Besprechungen zum aktuellen Stand der Forschungsergebnisse zu vereinbaren und ggf. auch zu dokumentieren.
Promovierende sind i.d.R. an der Technischen Hochschule Augsburg als wissenschaftliche Mitarbeitende angestellt und haben ihren Arbeitsplatz an der Hochschule. Die Finanzierung dieser Stellen wird meist über öffentlich oder durch die Industrie geförderte Forschungsprojekte bewerkstelligt. Zwischen dem Thema der Doktorarbeit und den bearbeiteten Forschungsprojekten besteht üblicherweise ein Bezug. Allerdings entspricht die Doktorarbeit nicht einem Abschlussbericht eines Forschungsprojektes.
Beratung
Gerne beraten wir Sie eingehend zum Thema. Kommen Sie gerne auf uns zu unter rita.hilliges(at)tha.de oder telefonisch unter +49 821 55 86-3114.