Wichtige Formulare, Downloads und Informationen
Wichtige Links und Formulare
Wichtige Informationen zur Bewerbung finden Sie hier
Download Antrag auf Exmatrikulation
Ablauf
Auf Antrag (pdf Antrag-Exmatrikulation) können Sie sich jederzeit, auch während des laufenden Semesters, von Ihrem Studium an der Technischen Hochschule Augsburg abmelden. Für die Exmatrikulation ist das Studentensekretariat zuständig.
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Neben den persönlichen Gründen, die zur Aufgabe Ihres Studiums an der Technischen Hochschule Augsburg führen, regelt das Bayerische Hochschulgesetz die Exmatrikulation. Im folgenden die drei häufigsten Gründe:
- Studierende sind zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem sie die Abschlussprüfung bestanden haben.
- Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben oder aus Gründen, die sie zu vertreten haben, die Voraussetzungen für die Meldung zu einer dieser Prüfungen endgültig nicht mehr beibringen kann, es sei denn, dass sie in einen Studiengang wechseln, der im Grundstudium nicht gleich ist.
- Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn sie bei der Rückmeldung die Zahlung fälliger Gebühren oder Beiträge nicht nachweisen oder eine nach der Meldeverordnung für die Krankenversicherung der Studenten vorzulegende Versicherungsbescheinigung aus eigenem Verschulden nicht einreichen.
Mit Ihrer Exmatrikulation erhalten Sie den Nachweis für die Deutsche Rentenversicherung.
Sie können sich entweder persönlich exmatrikulieren oder eine andere Person hierfür per Vollmacht beauftragen. In Ihrer Vollmacht muss genau vermerkt sein, ob diese Person Sie nur exmatrikulieren oder eventuell auch die Abschlussurkunde, Notenbescheinigungen etc. für Sie entgegennehmen darf.
Wenn Sie Ihr Studium zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen möchten, müssen Sie sich neu bewerben. Bitte informieren Sie sich im Studentenamt der Hochschule und in Ihrer Fakultät, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
Rückerstattung von Gebühren und Beiträgen
Eine Rückerstattung der Semestergebühren (Beitrag für das Studierendenwerk und Semesterticket) ist nur dann möglich, wenn Sie sich vor Beginn des folgenden Semesters exmatrikuliert haben bzw. exmatrikuliert wurden.
Die Stichtage hierfür sind:
30. September - für das Wintersemester
14. März - für das Sommersemester
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Studienanfänger, die im Zuge eines Nachrückverfahrens an einer anderen Hochschule einen Studienplatz erhalten, sind davon nicht betroffen.
Download Antrag auf Beurlaubung
Beurlaubung
Wenn Sie in einem Semester verhindert sind, Lehrveranstaltungen zu besuchen, können Sie sich vom Studium beurlauben lassen. Ihr Studentenstatus bleibt dabei erhalten.
Wichtig zu wissen!
Den Antrag auf Beurlaubung (siehe PDF unten) müssen Sie spätestens zum Ende der Frist für die Rückmeldung im Studentenamt abgeben. Ihre Fakultät entscheidet, ob er genehmigt wird.
Die Beurlaubung erfolgt in der Regel für höchstens zwei Semester. Mutterschutz oder Elternzeit sind davon ausgenommen.
Bitte beachten Sie, dass während Ihrer Beurlaubung
- die „Rückmeldung" für das jeweils nächste Semester erforderlich ist. Die Semestergebühren (Beitrag für das Studentenwerk sowie für das Semesterticket) müssen beglichen werden.
- keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden können.
- der Lauf von Wiederholungsfristen durch eine Beurlaubung jedoch nicht unterbrochen wird. Die Voraussetzung ist ein rechtzeitig vor der Prüfung gestellter Antrag auf Fristverlängerung an die Prüfungskommission.
- im Rahmen der Mutterschutzfrist und der Elternzeit das Erbringen von Studienleistungen und das Ablegen von Prüfungen möglich ist.