Erweiterte Hochschulleitung der THA
Gemäß des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes gehören der Erweiterten Hochschulleitung die stimmberechtigten Mitglieder des Präsidiums, die Dekane und Dekaninnen sowie die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Hochschule (kurz: Frauenbeauftragte) an. An der Technischen Hochschule Augsburg sind gemäß §4 der Grundordnung weitere Funktionsträgerinnen und Funktionsträger beratende Mitglieder des Gremiums. Den Vorsitz führt der Präsident.
Die Aufgaben der EHL gem. Art. 34 (3) BayHIG: Die Erweiterte Hochschulleitung
- berät und unterstützt die Leitung der Hochschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,
- beschließt Vorschläge für die Bestimmung von Forschungsschwerpunkten und die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und entsprechenden Einrichtungen,
- entscheidet unter Beachtung der in Art. 11 Abs. 1 Satz 3 und 4 aufgestellten Grundsätze sowie unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Evaluierung von Forschung und Lehre und unter Berücksichtigung der strategischen Entwicklungsziele auf Vorschlag der Hochschulleitung über Schwerpunkte des Haushalts,
- beschließt über Anträge zur Gliederung der Hochschule in Fakultäten.
Die erweiterte Hochschulleitung der THA setzt sich zusammen aus,
den stimmberechtigten Mitgliedern:
- Präsidium
- Dekaninnen und Dekane
- Beauftragter oder Beauftragte für Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst
sowie den beratenden Mitgliedern:
- Abteilungsleitungen der Zentralen Dienste
- CIO
- Sprecher oder Sprecherin in der Studiendekane
- Vorsitzender oder Vorsitzende des Prüfungsausschusses
- Leitung des Didaktik-Medien-Zentrums
- Leitung Zentrum für Sprachen und interkulturelle Kommunikation
- Leitung THA_akademie
- Leitung des Instituts für Technologie- und Wissenstransfer
- Leitung Stabsstelle strategische Projekte
- Leitung Referat Kommunikation
- Leitung Präsidialbüro