Senat

Die Senatorinnen und Senatoren beschließen unter anderem in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags sowie unter Beteiligung des Hochschulrats über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Ferner geben sie Stellungnahmen zu Berufungsvorschlägen für die Besetzung von Professuren ab und beschließen die von der THA zu erlassenden Rechtsvorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist.

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Aufgaben des Senats

Die Aufgaben des Senats gem. Art. 35 BayHIG

Der Senat wirkt an den grundlegenden Angelegenheiten der Hochschule mit. Zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehören insbesondere:

  1. beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist,
  2. beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags,
  3. bestimmt Forschungsschwerpunkte und beschließt Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs sowie entsprechenden Einrichtungen,
  4. beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
  5. nimmt zu den von Berufungsausschüssen beschlossenen Vorschlägen für die Berufung von Professoren und Professorinnen Stellung,
  6. beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Fakultätsrats Vorschläge für die Bestellung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
  7. beschließt über die Erteilung der Würde eines Ehrensenators oder einer Ehrensenatorin, eines Ehrenbürgers oder einer Ehrenbürgerin oder eines Ehrenmitglieds der Hochschule,
  8. nimmt die Aufgaben des Fakultätsrats wahr, wenn die Hochschule nicht in Fakultäten gegliedert ist,
  9. beschließt über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrats,
  10. wirkt in sonstigen Angelegenheiten mit, soweit dies durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes vorgesehen ist.

Der Senat kann beratende Ausschüsse einsetzen. In diesen Ausschüssen sollen die in Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 genannten Mitgliedergruppen in dem dort festgelegten Verhältnis vertreten sein und bei der Bestellung der Mitglieder des Ausschusses beteiligt werden; die Frauenbeauftragte der Hochschule ist Mitglied dieser Ausschüsse.

Satzungen

Erlass von Satzungen der THA

Stellungnahmen

Zur Hochschulentwicklung und Studium und Forschung

Entscheidungen

Entscheidungen und Mitwirkungen nach BayHIG

Der Senat besteht aus zehn gewählten Mitgliedern und repräsentiert alle Statusgruppen der THA. Das heißt neben Professorinnen und Professoren sind Vertreterinnen und Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, der wissenschaftsstützenden Mitarbeitenden und Studierenden Teil des Gremiums.

MitgliederFunktion bzw. Statusgruppe
Prof. Dr. Jan BernkopfVorsitzender des Senats
Peter Tkotzstv. Vorsitzender des Senats / wissenschaftsstützende Mitarbeitende
Prof. Dr. Markus DegenProfessorinnen und Professoren
Prof. Dr. Ralf GollerProfessorinnen und Professoren
Prof. Dr. Michael KruppProfessorinnen und Professoren
Prof. Dr. Wolfgang MeyerProfessorinnen und Professoren
Prof. Dr. Peter RichardFrauenbeauftragter der THA
Insa Schaffernakwissenschaftliche Mitarbeitende
Amelie SchirgeStudierendenvertreterin (ab Oktober 2026)
Felix SchürrleStudierendenvertreter (ab Oktober 2026)
Prof. Katinka TemmeProfessorinnen und Professoren

Prof. Dr. Sabine Müllenbach

Ingrid Hahn-Eisenhardt

Roland Kreitmeyer

Manfred Rudel

Dipl.-Ing (FH) Ernst Holme

SBSTJ LLM PHD FCIArb. Ronald Barham

Weiterführende Informationen zu Anträgen an den Senat, Formulare sowie Protokollauszüge finden THA Angehörige auf den Intranetseiten des Senats.

Der Senat im Intranet (Login erforderlich)

Geschäftsordnung des Senats