Voraussetzungen
Um am Erasmus+ Programm teilnehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ihr Auslandsaufenthalt (Studium, Projekt oder Abschlussarbeit) dauert mindestens 2 Monate
- Sie sind an der THA immatrikuliert
- Sie haben im jeweiligen Studienabschnitt (Bachelor oder Master) den Maximalförderzeitraum von 12 Monaten noch nicht ausgeschöpft
- Sie haben sich fristgemäß angemeldet
Anmeldung
Der erste Schritt ist Ihre Anmeldung, diese erfolgt über ein Online-Formular.
Fakultät Elektrotechnik und School of Business: 15. bis 31. Oktober 2025
Alle anderen Fakultäten: November 2025 bis 15. Januar 2026
Nachdem Sie das Online-Formular abgeschickt haben, erhalten Sie eine E-Mail und registrieren sich. Mit dem Benutzernamen und Passwort, das Sie kreieren, können Sie dann auf das Mobility-Online Portal zugreifen, um Ihre Anmeldung fortzusetzen: vervollständigen Sie die Personenstammdaten, laden ein Passfoto hoch und generieren einen Kontrollausdruck der Anmeldung:

Wichtig: Wenn Sie nicht alle oben gezeigten Schritte des Workflows durchführen, kann Ihre Bewerbung leider nicht bei der Auswahl durch die Fakultät berücksichtigt werden.
Überprüfen Sie bitte sorgfältig den Kontrollausdruck Ihrer Anmeldung auf mögliche Fehler. Sollten Sie Unstimmigkeiten entdecken, korrigieren Sie diese bitte und schicken den Kontrollausdruck anschließend per E-Mail an das International Office.
Zuweisung
Nach der Anmeldung weist Sie der International Faculty Cooordinator bis zum 15. Februar einer Partnerhochschule zu, worüber Sie eine Benachrichtigung per E-Mail erhalten.
Mit der Zuweisung kann die ursprüngliche Reihung der Wahlhochschulen in Mobility-Online verändert werden und als erste Wahl diejenige Hochschule angezeigt werden, der Sie zugewiesen wurden.
Bewerbung
Nach der Zuweisung durch den bzw. die International Faculty Coordinator werden Sie vom International Office für den Studierendenaustausch an der Partnerhochschule nominiert und für ein Erasmus+ Mobilitätsstipendium vorgemerkt.
Anschließend wendet sich das International Office oder die Partnerhochschule an Sie, mit Informationen, wie Sie sich bei der Partnerhochschule bewerben können.
Fristen und weitere Informationen zur Partnerhochschule entnehmen Sie bitte deren jeweiliger Homepage. Die Direktlinks zu den Websites für Austauschstudierende finden Sie auf der Partnerinfoseite, indem Sie auf das Symbol "Info" Ihrer Wunschhochschule klicken:

Achtung: Für den fristgerechten Versand Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen sind Sie im europäischen Ausland selbst verantwortlich.
Tipp: Manche der zu erbringenden Bewerbungsunterlagen können nicht kurzfristig beschafft werden (Online Learning Agreement, Sprachzeugnis etc.). Um nicht unter Zeitdruck zu geraten, kümmern Sie sich frühzeitig um die Zusammenstellung der Unterlagen!
Zulassung
Am Ende des Bewerbungsverfahrens bestätigt die Parterhochschule Ihre Bewerbung, sendet Ihnen die Zulassung (je nach Zielland innerhalb von 3 bis 14 Wochen) und kontaktiert Sie bezüglich weiterer Details in Vorbereitung auf Ihren Austauschaufenthalt. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung von der Partnerhochschule z.B. aus fachlichen Gründen abgewiesen werden kann. Eine Planungssicherheit (Reisplanung, Klärung bezüglich der Visumspflicht, Versicherungsschutz etc.) ist also erst nach ausgesprochener Zulassung gegeben.
Umgang mit Rücktritten und Verschiebungen
Es wird vorausgesetzt, dass sich Studierende mit der realistischen Planung des Auslandsaufenthalts auseinandersetzen. Dies betrifft die zeitliche, finanzielle und akademische Planung des Auslandsaufenthalts (Stipendien, Learning Agreement, ausstehende Pflichtprüfungen etc.). Die Teilnahme am Vergabeverfahren ist mit der Zuweisung eines Austauschplatzes durch die Fakultät bindend.
Studierende, die am Vergabeverfahren teilgenommen haben, einen Austauschplatz besetzen und ohne Angabe eines triftigen Grunds vom Vorhaben zurücktreten bzw. Ihnen aufgrund fehlender
Prüfungsleistungen oder unerfüllter Sprachvoraussetzungen die Zuweisung entzogen wird, werden an künftigen Vergabeverfahren von Austauschplätzen nachrangig berücksichtigt.
Triftige Gründe:
• Krankheit (ärztlicher Bestätigung)
• Sonstige persönliche Gründe (schriftlich dargelegt)
Im Falle einer persönlichen Stellungnahme entscheiden International Office und International Faculty Coordinator über den Umgang mit dem Rücktritt.
Die Möglichkeit einer Verschiebung innerhalb desselben Jahres wird vom International Office in
Absprache mit der Fakultät auf Anfrage geprüft. Verschiebungen ins nächste akademische Jahr sind nicht möglich. Hierfür wird wiederholt die fristgerechte Teilnahme am Vergabeverfahren für Austauschplätze vorausgesetzt. Liegen keine triftigen Gründe für die Verschiebung (wie o.g.) vor, wird die wiederholte Anmeldung nachrangig berücksichtigt.