Nach dem Aufenthalt
Bis wann sind alle Dokumente einzureichen?
Bitte bearbeiten Sie alle Schritte im Mobility Online Portal und reichen alle erforderlichen Dokumente möglichst zeitnah nach Ihrer Rückkehr ein.
Die zweite Rate der Erasmus+ Förderung wird ausgezahlt, nachdem alle erforderlichen Dokumente vollständig im International Office eingegangen sind.
Wann erhalte ich die zweite Rate der Förderung?
Bitte bearbeiten Sie alle Schritte im Mobility Online Portal und reichen alle erforderlichen Dokumente möglichst zeitnah nach Ihrer Rückkehr ein.
Die zweite Rate der Erasmus+ Förderung wird ausgezahlt, nachdem alle erforderlichen Dokumente vollständig im International Office eingegangen sind.
Ist das Learning Agreement Teil III auch im OLA-Portal auszufüllen?
Nein, das Learning Agreement Teil III ist ein seperates Dokument, das Sie aus Ihrem Mobility Online Workflow herunterladen. Füllen Sie es aus und unterschreiben es, anschließend wenden sich an Ihre Heimatfakultät für deren Unterschrift.
Wo erhalte ich das Certificate of Study Teil II?
Das Certificate of Study Teil II ist der untere Abschnitt des Certificate of Study Teil I, das Sie zu Beginn Ihrer Mobilität im Workflow heruntergeladen haben.
Am Ende Ihres Aufenthalts lassen Sie diesen Teil von Ihrer Gasthochschule ausfüllen und unterschreiben.
Wie verfasse ich den Erfahrungsbericht?
Nach Ihrem Aufenthalt verfassen Sie einen Erfahrungsbericht, in dem Sie Ihre Eindrücke, Erfahrungen und Tipps zu Studium, Leben und Organisation im Ausland festhalten. Ihr Bericht hilft zukünftigen Studierenden, sich besser auf ihren Aufenthalt vorzubereiten.
Die Vorlage für den Erfahrungsbericht laden Sie aus dem Mobility Online Workflow herunter.
Wann erhalte ich den Link, um die Umfrage der EU-Kommission auszufüllen?
Den Link zur Online-Umfrage der EU-Kommission (EU Survey) erhalten Sie automatisch per E-Mail nach Abschluss Ihres Erasmus+ Aufenthalts, nach dem von Ihnen zu Beginn angegebenen Enddatum. Die Teilnahme an der Umfrage ist verpflichtend und Voraussetzung für den Abschluss Ihrer Mobilität.
Wie erfolgt die Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland?
Die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt durch Ihre Fakultät an der THA. Grundlage dafür ist Ihr Learning Agreement, in dem die anzurechnenden Kurse vorab festgelegt wurden.
Nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich für die Anrechnung an Ihren International Faculty Coordinator. Anhand Ihres Transcript of Records wird geprüft, ob die Leistungen den im Learning Agreement vereinbarten Kursen entsprechen, und anschließend die Anerkennung offiziell verbucht.
Die THA ist verpflichtet, alle im Learning Agreement genehmigten und erfolgreich absolvierten Leistungen anzuerkennen.
Müssen alle Kurse aus dem Ausland auch angerechnet werden?
Die THA ist verpflichtet, alle Ihre Leistungen aus dem Ausland anzuerkennen.
Es besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Ausland an der THA als Wahlfächer anrechnen zu lassen, auch wenn Sie von Seiten der THA keine weiteren Credits belegen müssten.