Bei Erasmus+ ist der Erwerb und die Anerkennung der Studien- und Praktikumsleistungen eine grundsätzliche Teilnahmebedingung. Bitte beachten Sie, dass einige Partnerhochschulen ein Mindestvolumen an Leistungen voraussetzen. Richtwert: 1 Semester = 30 ECTS.
Nach Abschluss Ihres Aufenthalts an der Gastinstitution erhalten Sie ein Transcript of Records, auf dem Ihre Leistung nach landesüblicher Benotung und die erworbenen ECTS angegeben werden.
Nach Ihrer Rückkehr vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem International Faculty Coordinator um die Anerkennung Ihrer Leistungen in die Wege zu leiten. Für die Anerkennung benötigen Sie das Learning Agreement Teil III und Ihr Transcript of Records von der Partnerhochschule. Die Vorlage für das Learning Agreement Teil III finden Sie im Mobility-Online Portal in Ihrem Dokumentenordner.
Wichtig: Nicht erbrachte Studienleistungen aus dem Ausland können zur Rückzahlung des Mobilitätsstipendiums führen.
Ansprechpartnerin für Erasmus+
Alisa O'Rourke | |
Telefon: | |
Fax: | +49 821 5586-3207 |