Vor der Abreise
In Vorbereitung auf Ihren Auslandsaufenthalt empfiehlt es sich, einen Sprachkurs und ein Seminar zur kulturellen Sensibilisierung im ZSI zu belegen. Darüber hinaus sollten Sie Versicherungsfragen und aufenthaltsrechtliche Fragen klären. Erwägen Sie auch die Beurlaubung für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts.
Versicherung
Vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts sollten Sie Ihren Versicherungsschutz sorgfältig prüfen. Innerhalb der EU reicht für die medizinische Grundversorgung in der Regel Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Für Aufenthalte in der Türkei müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Anspruchsausweis beantragen.
Bitte beachten Sie, dass einige Partnerhochschulen Austauschstudierende verpflichtend versichern. Unabhängig davon sind Sie selbst dafür verantwortlich, während Ihres Auslandsaufenthalts über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Krankenkasse beraten.
Empfohlen wird ein Versicherungsschutz, der Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung umfasst, wie er beispielsweise im Rahmen der DAAD-Gruppenversicherung angeboten wird.
Aktuelle Hinweise zu Sicherheitsbestimmungen, Einreise- und Impfvorschriften erhalten Sie zudem beim Auswärtigen Amt.
EU-Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht
Im Rahmen der europäischen Freizügigkeit benötigen Studierende aus der EU in der Regel kein Visum, um in einem anderen EU-Land zu studieren. Über die jeweils geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen informieren Sie sich bitte bei der Botschaft Ihres Ziellandes.
Hinweis für Studierende mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit:
Bitte klären Sie frühzeitig bei der Botschaft Ihres Ziellandes, ob für Ihren Auslandsaufenthalt ein Visum erforderlich ist. Zudem ist zu beachten, dass gemäß § 51 Absatz 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetz ein deutscher Aufenthaltstitel erlischt, wenn Sie Deutschland verlassen und nicht innerhalb von sechs Monaten (oder einer von der Ausländerbehörde festgelegten längeren Frist) wieder einreisen.
Sicherheits- und Gesundheitsvorsorge
Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthalts darüber zu informieren, welche Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen Sie in Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt treffen sollten.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst hat dazu umfangreiche Informationen zusammengestellt: Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge.
Informieren Sie sich vor und während Ihres Auslandsaufenthalts regelmäßig über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Um im Krisenfall schnell Unterstützung zu erhalten, wird empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND zu registrieren.
Notieren Sie sich außerdem wichtige Notrufnummern Ihres Gastlandes, wie Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr. Für den Fall des Verlusts wichtiger Dokumente oder Karten steht Ihnen der Sperr-Notruf für Ausweise, Bankkarten oder Mobiltelefone unter +49 116 116 zur Verfügung.
Fertigen Sie Kopien oder Scans wichtiger Unterlagen an, zum Beispiel von Ihrem Reisepass, Ihrer Geburtsurkunde sowie von Versicherungs- und Impfausweisen, und bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Weitere Hinweise zum richtigen Verhalten in besonderen Gefahrenlagen finden Sie in der Broschüre des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Rückmeldung
Während des Auslandssemesters bleiben Sie an der THA eingeschrieben und müssen sich rückmelden und regulär den Semesterbeitrag bezahlen. Auch die Beiträge für Ihre Krankenversicherung in Deutschland müssen Sie weiter tragen.
Beurlaubung
Sie haben die Möglichkeit, für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes ein Urlaubssemester zu beantragen (ausgenommen Studiengänge, in denen ein obligatorischer Auslandsaufenthalt vorgesehen ist). Ein Urlaubssemester für ein freiwilliges Auslandssemester ist sinnvoll,
um die Regelstudienzeit nicht zu überschreiten, da es nicht als Fachsemester zählt. Die Anerkennung Ihrer Studienleistungen aus dem Ausland bleibt von der Beurlaubung unberührt. Unabhängig von Beurlaubung müssen Sie den Semesterbeitrag bezahlen und sich für das Semester, das Sie im Ausland verbringen, rückmelden. Außerdem fallen Beiträge für Ihre deutsche Krankenversicherung an.