Navigation überspringenTechnische Hochschule Augsburg
  • Studieren
  • Weiterbildung
  • Forschen
  • International
  • Hochschule
  • Service
Suche:
Login:

Technische Hochschule Augsburg
Seitenpfad:
  • International
  • Dein Weg ins Ausland
  • Auslandsstudium
  • Erasmus+ Studierendenaustausch
  • Während des Aufenthalts

Während des Aufenthalts

Wann erhalte ich die erste Rate der Förderung?

 

Die erste Rate der Erasmus+ Förderung kann ausgezahlt werden, sobald alle erforderlichen Dokumente im International Office eingegangen sind. Dazu gehören:

  • Grant Agreement
  • OLS-Sprachzertifikat
  • Learning Agreement – Teil I
  • Certificate of Study – Teil 1 (Ankunftsbestätigung)

Erst wenn diese Unterlagen vollständig unterschrieben sind und von Ihnen im Mobility Online Portal hochgeladen wurden, kann die Auszahlung der ersten Rate erfolgen.

Wer muss das Learning Agreement unterschreiben?

 

Das Learning Agreement muss von drei Parteien unterschrieben werden: von Ihnen selbst, von Ihrer Heimatfakultät an der THA und von der Partnerhochschule im Ausland. Erst wenn alle Unterschriften vorliegen, ist das Learning Agreement gültig.

Was ist zu tun, wenn sich meine Kurse ändern und vom Learning Agreement Teil I abweichen?

 

Wenn sich Ihre Kurswahl im Ausland ändert, geben Sie dies im Workflow im Mobility Online Portal an und laden dort das Learning Agreement Teil II hoch. Darin tragen Sie die neuen oder geänderten Kurse ein und lassen das Dokument erneut von Ihrer Fakultät an der THA und der Partnerhochschule bestätigen.

Können Gebühren für einen Sprachkurs übernommen werden?

 

Sprachkursgebühren können nicht über Erasmus+ erstattet werden. Allerdings stellt die EU über die OLS-Plattform (Online Language Support) ein kostenloses Sprachlernangebot für alle europäischen Sprachen bereit. 

Was ist zu tun, wenn sich meine Mobilität verkürzt?

 

Wenn sich Ihr Aufenthalt verkürzt, lassen Sie sich am Ende Ihres Auslandsaufenthalts wie gewohnt die Confirmation of Stay (Aufenthaltsbestätigung) von Ihrer Gasthochschule ausstellen.
Dieses Dokument bestätigt den tatsächlichen Zeitraum, in dem Sie dort für akademische Zwecke anwesend waren.

Auf Grundlage dieses Dokuments wird die Förderhöhe neu berechnet, und Sie werden informiert, ob und in welcher Höhe eine Rückzahlung erforderlich ist.

Was ist zu tun, wenn ich nicht 15 ECTS erreiche?

 

Wenn Sie während Ihres Auslandssemesters weniger als 15 ECTS erreichen, informieren Sie bitte umgehend das International Office und Ihre Fakultät. Gemeinsam wird geprüft, welche Gründe vorliegen und wie Sie die fehlenden Leistungen ausgleichen können. Die Erasmus+ Förderung setzt den aktiven Erwerb und die Anerkennung von Studienleistungen voraus; ein Nichterreichen ohne triftigen Grund kann Auswirkungen auf die Förderung haben.

Was ist zu tun, wenn ich meinen Aufenthalt abbreche?

 

Wenn Sie Ihren Erasmus+ Aufenthalt abbrechen müssen, kontaktieren Sie bitte zunächst das International Office, um gemeinsam zu prüfen, ob sich die Situation noch klären oder verbessern lässt. Informieren Sie anschließend Ihre bzw. Ihren International Faculty Coordinator (IFC) sowie die Partnerhochschule.
Bitte beachten Sie, dass ein Abbruch des Aufenthalts Auswirkungen auf Ihre Förderung haben kann und unter Umständen eine (teilweise) Rückzahlung des Erasmus+ Stipendiums erforderlich ist.

Wie ist das Vorgehen für eine Verlängerung?

 

Wenn Sie Ihren Erasmus+ Aufenthalt verlängern möchten, sollten Sie sich zunächst an Ihre Partnerhochschule wenden. Gleichzeitig ist es wichtig, sich mit Ihrer Fakultät an der TH Augsburg in Verbindung zu setzen. Das Formular zur Beantragung der Verlängerung können Sie im Mobility Online Workflow herunterladen.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Presse
  • Anfahrt
  • Intranet
  • Webmail
  • © Technische Hochschule Augsburg