Alles zum Thema Prüfungen und individueller Studiumsgestaltung
Um Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ein chancengleiches Studium zu ermöglichen, können verschiedene Maßnahmen wie Nachteilsausgleiche, eine Beurlaubung oder eine Verlängerung der Höchststudiendauer oder der Prüfungsfristen beantragt werden. Informationen dazu findest du in den nachfolgenden Abschnitten.
Individueller Studienverlaufs- und Prüfungsplan
Solltest du wegen deiner Behinderung beispielsweise weniger Lehrveranstaltungen besuchen bzw. Prüfungen pro Semester ablegen können oder für längere Zeit in stationäre Behandlung müssen, ist ein individueller Studienplan unter Berücksichtigung deiner individuellen Situation sinnvoll. In diesem werden der geringere Workload und/oder längere Unterbrechungen berücksichtigt. Zur Anpassung des Studiums an deine individuellen Bedürfnisse können verschiedene Anträge, beispielsweise zur Verlängerung der Höchststudiendauer, Beurlaubung oder Fristverlängerung bei Prüfungen, gestellt werden.
Nachteilsausgleich für Prüfungen
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du mit einer Behinderung einen Nachteilsausgleich für Prüfungen beantragen. Der Nachteilsausgleich kann beispielsweise eine Schreibzeitverlängerung, die Begleitung einer Assistenzkraft oder Änderungen am Prüfungsablauf sein.
Da für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs ärztliche Gutachten notwendig sind, sollte dafür ausreichend Vorlaufzeit eingeplant werden.
Weitere Informationen und den Antrag findest du im Formularcenter.
Beurlaubung (Urlaubssemester)
Alternativ zur Verlängerung der Höchststudiendauer ist die Beurlaubung vom Studium (Urlaubssemester) möglich, wenn du beispielsweise wegen längeren akuten Krankheitsphasen oder stationären Aufenthalten nicht in der Lage bist, am Studienbetrieb teilzunehmen.
Verlängerung der Höchststudiendauer
Solltest du beispielsweise wegen längeren akuten Krankheitsphasen oder stationären Aufenthalten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sein am Studienbetrieb teilzunehmen, kannst du einen Antrag auf Verlängerung der Höchststudiendauer stellen. Dadurch kann deine Höchststudiendauer erhöht werden, was dir mehr Semester zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen und zum Ablegen deiner Prüfungen ermöglicht.
Prüfungsmanagement & Prüfungsangst
Im Studium gibt es immer wieder Lern- und Prüfungszeiten, die mit erhöhten Anforderungen an die Alltags- und Studiengestaltung einhergehen können. Eine gute Vorbereitung mit effizienten und effektiven Lernmethoden hilft bei der Prüfungsvorbereitung und kann Stress, Druck und Prüfungsängste verringern.
Die Zentrale Studienberatung bietet neben einer persönlichen Beratung zum Prüfungsmanagement häufig auch kostenlos Online-Vorträge zum Thema Prüfungsangst an.
Verlängerung von Prüfungsfristen
Bei längeren aktuen Krankheitsphasen oder aufgrund einer chronischen Belastung kann ein geringerer Prüfungs-Workload oder ein Verschieben aller Prüfungen sinnvoll sein. Um einzelne Prüfungen mit Antrittspflicht (Grundlagen- und Orientierungsprüfungen im 2. Semester/ Wiederholungsprüfungen) zu verschieben, kann ein Antrag auf Verlängerung einer Prüfungsfrist gestellt werden.
Beratung zu allen oben aufgezählten Themen bekommst du bei der Zentralen Studienberatung, der Fachstudienberaterin oder dem Fachstudienberater deines (zukünftigen) Studiengangs, dem Prüfungssekretariat und dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung an der Technischen Hochschule Augsburg.
Die Kontaktdaten der Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater findest du auf den Infoseiten der einzelnen Studiengänge.