Tipps für das Studium

Hier findest du Tipps zu Fahrtkosten, Bibliothek, Studienfinanzierung, barrierefreiem Wohnen und Stipendien.

Bild eines Taxis.

Transportmittel

Wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Studierende mit Behinderung nicht alleine zu bewältigen ist, besteht die Möglichkeit, dass Fahrtkosten zur Hochschule beim Sozialhilfeträger des Studienorts beantragt werden.

In Frage kommen die Kostenübernahme für einen Fahrdienst oder Kosten für Mietwagen bzw. Taxi. Es wird einerseits auf die Zumutbarkeit für die Person mit Behinderung geachtet und andererseits auf die Kosten für den Transfer.

Quelle: Deutsches Studierendenwerk – Finanzierung – Mehrbedarf Mobilität

Nutzung der Bibliothek

Die Bibliothek soll für alle nutzbar sein. Daher bietet sie Menschen mit Behinderung Unterstützung und geeignete Hilfsmittelan, z.B. Aufzüge, geeignete Parkplätze, Bildschirmlupe, Braillezeile, Buchlesegerät etc.

Studienfinanzierung

Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben neben den üblichen Fragen zur Studienfinanzierung sehr häufig noch zusätzliche Finanzierungsfragen zu klären. Das ist insbesondere der Fall, wenn Studierende aufgrund ihrer Beeinträchtigung

  • regelmäßig zusätzliche Kosten haben,
  • für längere Zeit das Studium unterbrechen müssen,
  • länger studieren,
  • später mit dem Studium beginnen,
  • nicht jobben können,
  • keine finanziellen Rücklagen bilden können.

Kosten und Kostenträger

Eine Studienfinanzierung aus einer Hand gibt es nicht. Eine Reihe verschiedener Kostenträger übernimmt die Finanzierung des üblichen Lebensunterhalts und der behinderungsbedingten Mehrbedarfe. Es ist nicht immer einfach zu klären, wer für die Finanzierung zuständig ist. Beteiligte Kostenträger sind insbesondere:

  • die BAföG-Ämter,
  • die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger,
  • die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Kranken- und Pflegekassen.

In Einzelfällen können Berufsgenossenschaften, Dritte bzw. deren Haftpflichtversicherungen, Versorgungsämter u.a. zu Zahlungen verpflichtet sein.

Quelle: Deutsches Studentenwerk – Studieren mit Beeinträchtigungen – keine Finanzierung aus einer Hand

Bild eines mobilitätseingeschränkten Menschen in einer Wohnung.

Barrierefreies Wohnen

In den meisten Hochschulorten gibt es Zimmer oder Apartments in Studierendenwohnheimen, die an die besonderen Belange von Studierenden mit Mobilitätseinschränkung angepasst sind. Weitere allgemeine Infos findest du beim Deutschen Studierendenwerk.

In drei Studierenden-Wohnanlagen des Studierendenwerks Augsburg sind die Apartments weitgehend behindertengerecht. Zum Online-Aufnahmeantrag ist zusätzlich ein formloser Antrag an den Wohnservice zu stellen. Außerdem befinden sich im Studierendenwohnheim „Haus Edith Stein“ der Kolping-Stiftung Augsburg behindertengerechte Wohnheimplätze, die für Rollstuhlnutzende geeignet sind. Weitere Infos zu den jeweiligen Wohnanlagen findest du beim Studierendenwerk Augsburg.

Weitere Infos zum barrierefreien Wohnen oder zu anderen Angelegenheiten rund um das Thema Studieren mit Behinderung in Augsburg gibt es bei Michael Noghero (Beauftragter des Studierendenwerks Augsburg für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung).

Weiterhin ist das Amt für Wohnbauförderung und Wohnen der Stadt Augsburg bei der Vermittlung geförderter, behindertengerechter Wohnungen behilflich (sofern ein Wohnberechtigungsschein vorliegt).

Stipendien für Menschen mit Behinderung

Die Begabtenförderungswerke der Parteien, Kirchen und Gewerkschaften berücksichtigen beeinträchtigungsbedingte Belange bei der Stipendienvergabe. Studienförderungen speziell für beeinträchtigte Studierende sind aber die Ausnahme.

Wichtige Stipendiengeber sind die Stiftungen von Kirchen, Parteien, Gewerkschaften und verschiedener Wirtschaftsunternehmen. Außerdem gibt es eine Vielzahl kleiner Stiftungen, die besondere Personengruppen fördern oder Sonderbedarfe decken. Vielfach – aber nicht immer – werden überdurchschnittliche fachliche Leistungen und ein besonderes soziales oder gesellschaftliches Engagement belohnt. Die Stipendien müssen frühzeitig beantragt werden, denn über die Vergabe wird meist an wenigen festen Terminen im Jahr entschieden.

Nachteilsausgleiche bei Begabtenförderung

Die Voraussetzungen für Stipendien der Begabtenförderungswerke, das „Aufstiegsstipendium“ und das „Deutschlandstipendium“ gelten auch für beeinträchtigte Studierende. Nachteilsausgleiche sollen für chancengleiche Bewerbungsbedingungen sorgen.

Stipendien jenseits der Begabtenförderung – Stipendienrecherche

Nicht alle Stipendiengeber machen ihre Studienförderung (vorwiegend) von herausragenden fachlichen Leistungen abhängig, sondern beispielsweise von Geschlecht, Grad des Bedarfs oder Herkunft. Es gibt einige wenige Stipendiengeber, die speziell Studierende mit sichtbaren und unsichtbaren Behinderungen fördern. Verschiedene Stiftungen unterstützen Menschen mit Einschränkungen in schwierigen Lebenssituationen, wenn staatliche Leistungen nicht zur Verfügung stehen.

Förderprogramm für ein Auslandsstudium von beeinträchtigten Studierenden

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet im Rahmen aller DAAD-Programme eine Förderung für Studierende mit sichtbarer oder unsichtbarer Behinderung an, auf die Sie sich bewerben können.

Quelle: DSW – Studieren mit Behinderung