Möglichkeiten zur Finanzierung des Studiums
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um das Studium bzw. die Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Gerne informieren wir dich hier.
Stipendien
Sowohl die THA, als auch externe Institutionen bieten Stipendien oder kurzzeitige Notfallgelder an.
Es gibt Stipendien, die über die Hochschule selbst vergeben werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass du bereits Student oder Studentin an der Hochschule bist.
Ausländische Studierende können in materielle Not geraten und infolge dessen ihr Studium nicht fortsetzen. Der Verein f.au.st e.V. kann schnell helfen oder Hilfe vermitteln, wenn begabte ausländische Studentinnen und Studenten aus ärmeren Herkunftsländern finanzielle Hilfe benötigen.
Der gemeinnützige Verein zur Förderung ausländischer Studierender in Augsburg e. V. (f.au.st e.V.) ist eine Initiative von Angehörigen des Studirendenwerks, der Universität Augsburg und der Technischen Hochschule Augsburg sowie von Augsburger Bürgerinnen und Bürger.
Detaillierte Informationen findest du auf der f.au.st-Homepage
Antragsberechtigt sind Studierende mit Hauptwohnsitz in Augsburg, die finanzielle Unterstützung benötigen. Für den Antrag müssen Nachweise zur finanziellen Situation sowie zum Studien- oder Ausbildungsfortschritt eingereicht werden.
Die Förderung kann sowohl von deutschen als auch von ausländischen Staatsangehörigen beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Augsburg der tatsächliche Hauptwohnsitz ist. Wer ausschließlich für das Studium nach Augsburg gezogen ist, kann keine einmalige Beihilfe erhalten.
Der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) ist die größte Förderorganisation für den internationalen akademischen Austausch. Er unterstützt Studierende, Graduierte und Promovierende aus aller Welt, die in Deutschland studieren oder forschen möchten.
Bewerben können sich internationale Studierende aller Nationalitäten, wenn sie einen passenden Studien- oder Hochschulabschluss haben und an einer deutschen Hochschule aufgenommen werden oder ein Forschungs- bzw. Studienvorhaben in Deutschland durchführen möchten.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind je nach Programm:
- sehr gute bis gute Studienleistungen
- ein abgeschlossenes Bachelor- oder Masterstudium (je nach Förderstufe)
- ein überzeugendes Studien- oder Forschungsvorhaben in Deutschland
- ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch (je nach Studiengang)
- bei einigen Programmen eine Einladung oder Betreuung durch eine Hochschule in Deutschland
Der DAAD fördert je nach Programm verschiedene Zielgruppen, zum Beispiel Masterstudierende, Doktorandinnen und Doktoranden oder Forschende. Die Unterstützung umfasst in der Regel ein monatliches Stipendium, Versicherungen, Reisekosten (je nach Programm) sowie weitere Zusatzleistungen.
Ziel der Förderung ist es, internationale Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu unterstützen und den Austausch zwischen Ländern und Hochschulen weltweit zu stärken.
Die Grundförderung für Ausländerinnen und Ausländer der Friedrich-Ebert-Stiftung unterstützt internationale Studierende an deutschen Hochschulen. Gefördert werden Studierende mit guten Studienleistungen, sehr guten Deutschkenntnissen und gesellschaftlichem Engagement. Die Förderung umfasst ein monatliches Stipendium, Seminare und Workshops zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung sowie eine individuelle Beratung und Begleitung. Ziel ist es, die Studierenden in ihrem Studium zu unterstützen und ihre aktive Beteiligung an Gesellschaft und Demokratie zu stärken.
Brot für die Welt unterstützt internationale Studierende und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Stipendien. Die Förderung richtet sich besonders an Menschen aus Ländern, in denen es oft weniger Zugang zu Bildung, Gesundheit und wirtschaftlichen Chancen gibt, sowie an Menschen aus Osteuropa und an Geflüchtete in Deutschland.
Ziel der Förderung ist es, Wissen und Fähigkeiten zu stärken, damit die Geförderten sich für Frieden, Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung und den Aufbau ihrer Gesellschaft einsetzen können. Die Unterstützung umfasst finanzielle Hilfe, Beratung, Seminare und Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Voraussetzungen sind in der Regel gute schulische oder akademische Leistungen sowie gesellschaftliches oder kirchliches Engagement. Außerdem wird erwartet, dass die Bewerberinnen und Bewerber bereit sind, das erworbene Wissen später für das Gemeinwohl und die Entwicklung ihrer Heimat oder ihres Lebensumfelds einzusetzen.
Das Ziel des Avicenna-Studienwerkes ist die umfassende Förderung begabter muslimischer Studierender und Promovierender durch Stipendien. Gefördert werden auch Studienaufenthalte, Praktika und Sprachkurse im Ausland.
Die Friedrich-Naumann-Stiftung fördert deutsche und internationale Studierende mit guten bis sehr guten Studienleistungen. Voraussetzung sind außerdem gesellschaftliches oder politisches Engagement sowie eine liberale und weltoffene Haltung. Die Förderung umfasst ein monatliches Stipendium, Seminare zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung sowie die Möglichkeit, sich mit anderen Stipendiatinnen und Stipendiaten zu vernetzen. Ziel ist es, engagierte Studierende auf ihrem Bildungsweg zu unterstützen und ihre aktive Mitgestaltung der Gesellschaft zu fördern.
Die Heinrich-Böll-Stiftung unterstützt Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Nationalitäten mit einem Stipendium. Gefördert werden Menschen mit sehr guten Studien- oder Forschungsleistungen, die sich gesellschaftlich engagieren und Interesse an politischen Themen zeigen. Wichtig sind außerdem die Werte der Stiftung, wie Nachhaltigkeit, Demokratie, Menschenrechte, Gerechtigkeit und Selbstbestimmung. Die Förderung umfasst finanzielle Unterstützung, Seminare, Bildungsangebote und die Möglichkeit, sich mit anderen Stipendiatinnen und Stipendiaten auszutauschen. Ziel ist es, engagierte Menschen auf ihrem Bildungsweg zu begleiten und ihre aktive Mitgestaltung der Gesellschaft zu stärken.
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung fördert Studierende und Promovierende, die guten fachlichen Leistungen zeigen und sich gesellschaftlich engagieren. Die Förderung orientiert sich an den Werten Demokratie, soziale Gerechtigkeit, Solidarität und Chancengleichheit. Neben einer finanziellen Unterstützung bietet die Stiftung Seminare, Bildungsangebote, Beratung und Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Stipendiatinnen und Stipendiaten. Ziel ist es, engagierte Menschen auf ihrem Bildungsweg zu unterstützen und ihre aktive Mitwirkung an einer gerechten und demokratischen Gesellschaft zu fördern.
Das BAYHOST-Jahresstipendium des Freistaats Bayern richtet sich gezielt an internationale Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus bestimmten Ländern in Mittel-, Ost- und Südosteuropa.
Bewerben können sich Personen mit der Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder: Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ukraine oder Ungarn. Wichtig ist also, dass die Bewerberinnen und Bewerber aus einem dieser Länder kommen und einen entsprechenden Pass besitzen.
Voraussetzung ist außerdem in der Regel ein Bachelorabschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss. Die Förderung richtet sich an Personen, die ein Masterstudium, eine Promotion oder einen Forschungsaufenthalt in Bayern durchführen möchten.
Weitere wichtige Voraussetzungen sind:
- sehr gute Studienleistungen
- ein konkretes Studien- oder Forschungsvorhaben in Bayern
- ausreichende Sprachkenntnisse (Deutsch oder Englisch, je nach Programm)
- meist ein Wohnsitz im Herkunftsland zum Zeitpunkt der Bewerbung
- finanzielle Bedürftigkeit (das Studium kann sonst nicht ausreichend finanziert werden)
Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr vergeben und kann in der Regel verlängert werden. Ziel ist der wissenschaftliche Austausch zwischen Bayern und den genannten Ländern sowie die Förderung internationaler Zusammenarbeit.
Das Max-Weber-Programm des Elitenetzwerks Bayern fördert besonders begabte Studierende an bayerischen Hochschulen.
Bewerben können sich Studierende aller EU-Länder. Voraussetzung ist, dass die Studierenden entweder:
- an einer bayerischen Hochschule eingeschrieben sind oder
- ihr Abitur bzw. die Hochschulreife in Bayern gemacht haben.
Außerdem gilt eine wichtige Altersgrenze: Die Förderung ist in der Regel für Studierende vorgesehen, die bei Beginn des Studiums bzw. der Aufnahme ins Programm unter 23 Jahre alt sind.
Weitere Voraussetzungen sind:
- sehr gute schulische oder Studienleistungen
- Immatrikulation an einer Hochschule in Bayern
- ausreichende Deutschkenntnisse (je nach Studiengang und Programmphase)
- Auswahl über ein leistungsorientiertes Verfahren, oft mit zusätzlichen Prüfungen oder Empfehlungen
Das Programm bietet nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Seminare, Sprachkurse, Sommerakademien, individuelle Betreuung sowie Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte und wissenschaftliche Vernetzung. Ziel ist es, besonders talentierte Studierende in ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung zu fördern.
Der KAAD (Katholischer Akademischer Ausländer-Dienst) ist das Stipendienwerk der katholischen Kirche in Deutschland und unterstützt besonders internationale Studierende und Promovierende.
Bewerben können sich in der Regel Studierende aus Afrika, Asien, Lateinamerika, dem Nahen und Mittleren Osten sowie aus Ost- und Südosteuropa. Wichtig ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber meist aus einem dieser Länder kommen und entweder bereits ein Studium im Heimatland abgeschlossen haben oder schon an einer deutschen Hochschule studieren.
Voraussetzungen für ein Stipendium sind in der Regel sehr gute Studienleistungen sowie ein kirchliches oder gesellschaftliches Engagement. Außerdem wird erwartet, dass die Bewerberinnen und Bewerber bereit sind, ihr Wissen später in ihrem Heimatland oder ihrer Region für die gesellschaftliche Entwicklung einzusetzen.
Ein wichtiger Teil der Auswahl ist auch die Empfehlung durch kirchliche oder katholische Partnerorganisationen oder Hochschulgemeinden. In vielen Fällen ist eine direkte Selbstbewerbung nicht oder nur eingeschränkt möglich, sondern es erfolgt eine Auswahl über diese Partnerstellen.
Zusätzlich werden gute Deutschkenntnisse sowie die Bereitschaft zur Teilnahme an Begleitprogrammen und zum interkulturellen und interreligiösen Austausch erwartet.
Die Otto Benecke Stiftung e.V. unterstützt Menschen mit Migrationsgeschichte bei Bildung, Ausbildung und Beruf. Sie bietet verschiedene Fördermöglichkeiten an, zum Beispiel Sprachkurse, Qualifizierungen, Seminare und Beratung. Ziel ist es, die Chancen auf Ausbildung, Studium und Arbeit zu verbessern und die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. So können die Teilnehmenden ihre Fähigkeiten entwickeln und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Weitere Informationen:
Das BayBIDS-Motivationsstipendium richtet sich an besonders leistungsstarke Absolventinnen und Absolventen von Deutschen Auslands- und Partnerschulen (PASCH-Schulen), die ihr Studium in Bayern beginnen möchten.
Bewerben können sich internationale Schülerinnen und Schüler, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer solchen Schule im Ausland erworben haben und kurz vor dem Studienbeginn an einer bayerischen Hochschule stehen.
Wichtige Voraussetzungen sind:
- sehr gute schulische Leistungen
- die Berechtigung zum Studium in Deutschland (Hochschulzugang)
- sehr gute Deutschkenntnisse oder eine starke Motivation, Deutsch zu lernen
- ein Studienbeginn an einer Hochschule in Bayern
- oft auch außerunterrichtliches Engagement (zum Beispiel soziales Engagement) als Vorteil
Das Stipendium soll den Einstieg ins Studium erleichtern und die Studierenden dabei unterstützen, sich besser auf die organisatorischen und finanziellen Herausforderungen am Studienanfang einzustellen. Es ist eine Anerkennung für die Entscheidung, in Bayern zu studieren.
Die Förderung wird für einen begrenzten Zeitraum gezahlt und ist vor allem als Einstiegshilfe am Anfang des Studiums gedacht.
Einige ausländische Studierende, die langfristig in Deutschland bleiben dürfen (wie z.B. anerkannte Flüchtlinge) oder schon lange in Deutschland leben, können ihr Studium durch eine staatliche Studienförderung (BAföG) finanzieren.
Diese Förderung wird zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gewährt. Sie müssen später nur den Darlehensanteil zurückzahlen, maximal jedoch 10.000 Euro. Den Zuschuss bekommen Sie vom Staat geschenkt.
Den Antrag auf Inlands-BAföG stellen Sie beim Studentenwerk Augsburg.
Ausländische Studierende, die BAföG-berechtigt sind und die Studienabschlussphase ihres Studiums erreicht haben, können ein Studienabschlussdarlehen bei der Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e.V. beantragen.
Den Antrag auf Studienabschlussdarlehen stellen Sie beim Studentenwerk Augsburg
Arbeiten während des Studiums
Studierende aus der Europäischen Union und dem EWR dürfen in Deutschland ohne Einschränkungen arbeiten. Auch eine freiberufliche oder selbständige Tätigkeit ist erlaubt.
Wenn du in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest, werden dir von deinem Gehalt keine Sozialversicherungsbeiträgen abgezogen. Unabhängig davon, wie viel du verdienst, zahlst du also keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Nur die Beiträge zur Rentenversicherung musst du zahlen. Wenn du mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest, verlierst du aber deinen studentischen Status und bist voll sozialversicherungspflichtig.
Bitte denke daran: Wenn du in Deutschland einen studentischen Nebenjob aufnehmen oder ein bezahltes Praktikum absolvieren willst, musst du eine deutsche Krankenversicherung abschließen.
Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten. Dafür brauchen sie keine Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Für eine freiberufliche oder selbständige Tätigkeit unabhängig vom Umfang benötigen sie eine Erlaubnis der Ausländerbehörde.
Wenn du als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft (z.B. als Tutor oder Tutorin an einem Lehrstuhl, bei den Hochschulgemeinden, im Rechenzentrum, in der Bibliothek, im Studierendenwerk usw.) arbeitest, darfst du zeitlich unbegrenzt arbeiten. Bevor du diese Tätigkeit beginnst, musst du allerdings die zuständige Ausländerbehörde darüber informieren. Die Ausländerbehörde prüft im Einzelfall, ob es sich um eine „studentische Hilfstätigkeit“ handelt oder nicht.
Wenn du mehr als 140 volle oder 280 halbe Tage arbeiten willst, brauchst du die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Diese Regelung gilt auch für freiwillige Praktika (bezahlt oder unbezahlt), die du zusätzlich zu den 140 Tagen machen willst.
Pflichtpraktika, die im Rahmen des Studiums vorgeschrieben sind, dürfen zusätzlich zu den 120 Tagen ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit gemacht werden.
Auch ein Praktikum im Ausland ist möglich. Informiere dich rechtzeitig bei der Auslandsvertretung des Ziellandes, ob du ein Visum benötigst und evtl. weitere Einreisebedingungen beachten sollst.
Falls du dich für ein Praktikum in Ausland informierst, so bietet hier das International Office Unterstützungsprogramme für unsere Studierenden an.
Bitte beachte:
Bitte wende dich an die für dich zuständige Ausländerbehörde und lass dich beraten, ob du für deine Auslandspraktika eine entsprechend längere Frist für eine vorübergehende Ausreise beantragen musst. Wenn du länger als 6 Monate im Ausland bleibst, erlischt deine Aufenthaltserlaubnis!
