Zulassung zum Studium
Die Studienplatzvergabe, Eignungsprüfungen, die Anmeldung zum Studium sowie Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation unterliegen diversen rechtlichen Regelungen. Im Wesentlichen sind dies:
| Rechtsdokument | Gültigkeit / ergänzende Hinweise |
|---|---|
| Auswahlverfahren | Satzung über die nähere Ausgestaltung des örtlichen Auswahlverfahrens |
| Eignungsprüfung | Satzung über die Durchführung und die Ausgestaltung der Eignungsprüfungen in grundständigen Studiengängen und das Verfahren zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung in Masterstudiengängen an der Hochschule Augsburg |
| Immatrikulationssatzung | Satzung über das Verfahren zur Voranmeldung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation an der Technischen Hochschule Augsburg vom 10.11.2025 in der konsolidierten - nicht amtlichen - Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 03.06.2026 (gültig ab: 09.06.2026) |
| Satzung über das Verfahren zur Voranmeldung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation an der Technischen Hochschule Augsburg vom 10.11.2025 in der konsolidierten - nicht amtlichen - Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 28.04.2026 (gültig ab: 01.05.2026) | |
| Probestudium | Satzung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung zum Studium über ein Probestudium für qualifizierte Berufstätige |
| Prüfungsordung DSH | Prüfungsordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) an der Fachhochschule Augsburg |
| Zulassungszahlen | Satzung über Zulassungszahlen an der Technischen Hochschule Augsburg im Wintersemester 2026/27 und im Sommersemester 2027 |