Zulassung zum Studium

Die Studienplatzvergabe, Eignungsprüfungen, die Anmeldung zum Studium sowie Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation unterliegen diversen rechtlichen Regelungen. Im Wesentlichen sind dies:

RechtsdokumentGültigkeit / ergänzende Hinweise
AuswahlverfahrenSatzung über die nähere Ausgestaltung des örtlichen Auswahlverfahrens
EignungsprüfungSatzung über die Durchführung und die Ausgestaltung der Eignungsprüfungen in grundständigen Studiengängen und das Verfahren zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung in Masterstudiengängen an der Hochschule Augsburg
ImmatrikulationssatzungSatzung über das Verfahren zur Voranmeldung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation an der Technischen Hochschule Augsburg vom 10.11.2025 in der konsolidierten - nicht amtlichen - Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 03.06.2026 (gültig ab: 09.06.2026)
 Satzung über das Verfahren zur Voranmeldung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation an der Technischen Hochschule Augsburg vom 10.11.2025 in der konsolidierten - nicht amtlichen - Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 28.04.2026 (gültig ab: 01.05.2026)
ProbestudiumSatzung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung zum Studium über ein Probestudium für qualifizierte Berufstätige
Prüfungsordung DSHPrüfungsordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) an der Fachhochschule Augsburg
ZulassungszahlenSatzung über Zulassungszahlen an der Technischen Hochschule Augsburg im Wintersemester 2026/27 und im Sommersemester 2027