Allgemeine Teilnahmebedingungen für entgeltliche wissenschaftliche Weiterbildungsangebote der THA
1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche entgeltlichen wissenschaftlichen Weiterbildungsangebote der Technischen Hochschule Augsburg (THA), soweit in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
(2) Veranstalterin oder Veranstalter ist die jeweils in der Veranstaltungsbeschreibung benannte Einrichtung der THA (nachfolgend „Veranstaltende“).
(3) Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen ergänzen die jeweils geltende Gebühren- und Entgeltsatzung sowie die jeweils geltende Gebühren- und Entgeltordnung der THA. Soweit diese oder sonstige hochschulrechtliche Regelungen besondere Bestimmungen enthalten, gehen diese den Allgemeinen Teilnahmebedingungen vor.
2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich elektronisch über das jeweils von der Veranstaltenden bereitgestellte Online-Anmeldeportal oder in der in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegebenen Form.
(2) Mit der Anmeldung geben die Teilnehmenden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab.
(3) Der Teilnahmevertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch die Veranstaltende zustande.
(4) Sofern eine begrenzte Zahl an Teilnahmeplätzen besteht, werden Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
3 Teilnahmeentgelt und Zahlungsbedingungen
(1) Für die Teilnahme wird das in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung veröffentlichte Teilnahmeentgelt entsprechend der jeweils geltenden Gebühren- und Entgeltsatzung sowie der jeweils geltenden Gebühren- und Entgeltordnung erhoben.
(2) Das Teilnahmeentgelt wird nach Maßgabe der Rechnung fällig und ist innerhalb der dort genannten Zahlungsfrist ohne Abzug zu entrichten.
(3) Gerät der Teilnehmende mit der Zahlung des Entgelts in Verzug, ist er gemäß § 6 Abs. 3 der Gebühren- und Entgeltsatzung der THA in der jeweils geltenden Fassung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.
(4) Offene Forderungen können nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.
(5) Teilnahmebescheinigungen, Leistungsnachweise, Zertifikate oder vergleichbare Nachweise werden von der Veranstaltenden grundsätzlich erst nach vollständiger Begleichung des Teilnahmeentgelts ausgestellt.
(6) Der jeweilige Leistungsumfang (z. B. Seminarunterlagen, digitale Lernmaterialien, Prüfungsangebote u. ä.) ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung.
4 Rücktritt durch Teilnehmende, Rücktrittspauschale
(1) Ein Rücktritt vom Teilnahmevertrag muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt ist der Eingang der Erklärung bei der Veranstaltenden.
(2) Bei einem Rücktritt werden, sofern in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu den Gebühren nichts Abweichendes geregelt ist, folgende Gebühren erhoben:
- bis einschließlich 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,
- 13 bis einschließlich 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Teilnahmeentgelts,
- ab 6 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Teilnahmeentgelts,
- bei Nichterscheinen: 100 % des Teilnahmeentgelts.
Die Härtefallregelungen der jeweils gültigen Gebühren- und Entgeltsatzung bleiben unberührt.
(3) Den Teilnehmenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der Veranstaltenden kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als der jeweiligen Pauschale zugrunde gelegt. In diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere Schaden zu erstatten bzw. zu zahlen.
5 Ersatzteilnehmende
(1) Die Benennung eines Ersatzteilnehmenden ist bis zum Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich.
(2) Der Ersatzteilnehmende meldet sich ebenfalls über das bereitgestellte Online-Anmeldeportal zur Veranstaltung unter Akzeptanz der jeweils geltenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen an und benennt (im Freitextfeld des Anmeldeportals oder wenn dort nicht möglich per E-Mail an die jeweilige Veranstaltende) denjenigen Teilnehmenden, für den er als Ersatz teilnimmt.
(3) Sobald der Ersatzteilnehmende das vollständige Teilnahmentgelt entrichtet hat, erstattet die Veranstaltende dem ursprünglichen Teilnehmenden sein Teilnahmeentgelt zurück.
6 Änderungen und Absage von Veranstaltungen
(1) Die Veranstaltende behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, zeitlich zu verschieben oder organisatorisch anzupassen.
Dies gilt insbesondere:
- wenn eine wirtschaftlich oder organisatorisch ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich ist,
- beim Ausfall von Referierenden,
- bei höherer Gewalt,
- aus Sicherheitsgründen oder
- aufgrund sonstiger unvorhersehbarer, zwingender Umstände.
(2) Die Veranstaltende ist berechtigt, Referierende auszutauschen, Veranstaltungsorte zu ändern oder organisatorische Anpassungen vorzunehmen, soweit hierdurch Inhalt und Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
(3) Über Änderungen oder Absagen werden die angemeldeten Teilnehmenden unverzüglich informiert.
7 Rückerstattung
(1) Muss eine Veranstaltung durch die Veranstaltende abgesagt werden, werden bereits entrichtete Teilnahmeentgelte vollständig erstattet.
(2) Wird eine Veranstaltung verschoben, werden die Teilnehmenden hierüber informiert. Können sie den Ersatztermin nicht wahrnehmen, wird das bereits entrichtete Teilnahmeentgelt vollständig erstattet.
(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Arbeitsausfall- oder sonstigen Folgekosten, bestehen – soweit gesetzlich zulässig – nicht.
8 Präsenz-, Online- und Hybridveranstaltungen
(1) Die jeweilige Veranstaltungsform ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung.
(2) Die Veranstaltende behält sich vor, die Veranstaltungsform aus wichtigem Grund ganz oder teilweise zu ändern (z. B. von Präsenz auf Hybrid oder Online oder umgekehrt).
(3) Für die Teilnahme an Online-Veranstaltungen sind die Teilnehmenden selbst für die erforderliche technische Ausstattung sowie eine ausreichende Internetverbindung verantwortlich.
(4) Zugangsdaten zu Online-Veranstaltungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Teilnehmende trägt dafür Sorge, dass unberechtigte Dritte nicht teilnehmen.
9 Teilnahmebescheinigungen, Leistungsnachweise und Zertifikate
(1) Nach erfolgreicher Teilnahme stellt die Veranstaltende – je nach Veranstaltungsformat – eine Teilnahmebescheinigung, einen Leistungsnachweis, ein Zertifikat oder einen vergleichbaren Nachweis aus.
(2) Voraussetzung für die Ausstellung des jeweiligen Nachweises ist die Erfüllung der in der Veranstaltungsbeschreibung und/oder in den einschlägigen hochschulrechtlichen Regelungen in der jeweils geltenden Fassung (z. B. Studien- und Prüfungsordnungen (SPO)) festgelegten Anforderungen, insbesondere, aber nicht abschließend, eine regelmäßige Teilnahme und/oder ein erfolgreicher Leistungsnachweis. Soweit hochschulrechtliche Regelungen (z. B. SPO oder sonstige Satzungen) bestehen, gehen diese im Fall eines Widerspruchs der Veranstaltungsbeschreibung und diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen vor.
10 Lehrunterlagen und Urheberrecht
(1) Seminarunterlagen, digitale Lernmaterialien sowie sonstige Lehrinhalte sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Sie werden den Teilnehmenden ausschließlich zur persönlichen Nutzung im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
(3) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Veranstaltenden und/oder der jeweiligen Rechteinhaber unzulässig.
11 Haftung
(1) Die THA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für sonstige Schäden haftet die THA nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben im Übrigen unberührt.
12 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), verarbeitet.
(2) Informationen über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die Rechte der betroffenen Personen enthalten die Datenschutzerklärungen der jeweiligen Veranstaltenden sowie der THA in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(3) Die jeweils aktuellen Datenschutzerklärungen sind auf den Websites der Veranstaltenden sowie der THA abrufbar.
13 Veranstaltungssprache
(1) Veranstaltungen werden grundsätzlich in deutscher Sprache durchgeführt.
(2) Sofern in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich angegeben, können Veranstaltungen ganz oder teilweise in einer anderen Sprache, z. B. Englisch, durchgeführt werden.
14 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 08/2026