Microsoft Campus Agreement
Allgemeine Informationen
Die Technische Hochschule Augsburg ist dem Microsoft Enrollment for Education Solution, kurz EES, beigetreten. Dieser Vertrag wird vereinfacht als Microsoft Campus Agreement bezeichnet und läuft jeweils ein Jahr.
Das Agreement ermöglicht die Nutzung bestimmter Microsoft-Lizenzen und Dienste für Hochschulgeräte sowie für berechtigte Studierende und Mitarbeitende. In einigen Fällen wird zwischen dienstlicher und privater Nutzung unterschieden.
Teilnehmende Einrichtungen und Berechtigte
Das Microsoft Campus Agreement wurde für die Technische Hochschule Augsburg abgeschlossen. Grundsätzlich nehmen alle Fakultäten sowie zentrale Einrichtungen wie Verwaltung, Bibliothek und Rechenzentrum teil.
Leistungen
Die Lizenzierung erfolgt benutzerbasiert auf Grundlage der Mitarbeitendenzahl und der Studierenden der Hochschule. Lizenzierte Software kann auf Geräten im Eigentum der Hochschule genutzt werden.
Aktive Studierende und Mitarbeitende können im Rahmen des Student Advantage Benefit beziehungsweise Teacher Benefit bestimmte Microsoft-365-Dienste auch auf privaten Geräten nutzen.
Benutzungsrichtlinien für Microsoft Cloudspeicherdienste
Die Nutzung der Cloudspeicherdienste von Microsoft erfolgt unter Beachtung der Richtlinie zur Benutzung, insbesondere §4, sowie des Sicherheitskonzepts zur Informationsklassifizierung der Technischen Hochschule Augsburg.
- Die Nutzung der Cloudspeicherdienste erfolgt unter Beachtung der Richtlinie zur Benutzung und des Sicherheitskonzepts zur Informationsklassifizierung der Hochschule.
- Die Technische Hochschule Augsburg untersagt die Nutzung der Microsoft Cloudspeicherdienste für Daten, deren Veröffentlichung oder Verlust zu Schäden, Haftungsrisiken oder Datenschutzproblemen führen kann. Dazu zählen insbesondere Daten, die nicht allen Hochschulangehörigen zugänglich sein dürfen.
- Dateien mit vertraulichen oder personenbezogenen Informationen dürfen im Zweifel als „HSA vertraulich“ eingestuft werden und sind dann nicht für externe Cloudspeicher geeignet.
4. Werden Dateien mit anderen Personen geteilt, sind Freigaben auf das notwendige Maß zu beschränken und regelmäßig zu überprüfen.
5. In Cloudspeicherdiensten abgelegte und weiterhin benötigte Daten sind vor dem Ausscheiden aus der Hochschule eigenverantwortlich zu sichern und gegebenenfalls in hochschulinterne Speicherdienste zu übertragen. Eine Unterstützung bei der Migration kann aus technischen Gründen nicht garantiert werden.
6. Die Technische Hochschule Augsburg haftet nicht für verloren gegangene Daten, insbesondere nicht für Daten, die nach dem Ausscheiden einer Person aus der Hochschule nicht rechtzeitig gesichert wurden. Ein Backup der in Microsoft Cloudspeicherdiensten abgelegten Daten durch die Hochschule erfolgt nicht.
Nicht für vertrauliche Daten verwenden!
Microsoft Cloudspeicherdienste dürfen nicht für Daten genutzt werden, die als „HSA vertraulich“ oder „streng vertraulich“ klassifiziert sind.
Beispiele für nicht geeignete Daten
- personenbezogene Daten, zum Beispiel Anwesenheitslisten oder Teilnehmerlisten
- Reise- oder Lohnabrechnungen mit Finanz-, Sozial- oder Personaldaten
- Forschungsdaten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind
- technische Daten wie Baupläne sensibler Räume oder Netzwerkpläne
- geschützte Daten wie Krankmeldungen, Zeugnisentwürfe, Studienarbeiten, Verträge oder Vermerke
- Daten aus dem Prüfungswesen, zum Beispiel Gutachten und Korrekturen
- Daten aus der Zusammenarbeit mit Dritten, zum Beispiel aus dienstlichen oder vertraglichen Verpflichtungen
Dienstliche Nutzung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass lizenzierte Produkte nur genutzt werden dürfen, wenn die Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden wurden und Sie mit den aufgeführten Bedingungen einverstanden sind.
Die jeweils aktuellen Product Terms zum Microsoft Campus Agreement finden Sie auf der Microsoft-Webseite. Maßgeblich bleiben grundsätzlich immer die Bedingungen von Microsoft.
Das Campus Agreement umfasst unter anderem folgende Produkte:
- Windows Education Upgrade mit Software Assurance
- Windows 11 Education oder Enterprise
- Windows 10 Education oder Enterprise
- Windows 8.1 Pro oder Enterprise
- Microsoft Office Professional Plus beziehungsweise Microsoft 365 Apps
- Microsoft Server CALs, also Client Access Licenses
Die Beschaffung von qualifizierenden Betriebssystemlizenzen ist weiterhin notwendig. Jedes neue Gerät sollte deshalb weiterhin mit einer Windows OEM-Lizenz bestellt werden. Bereits erworbene OEM-Lizenzen sind nach Microsofts Rechtsauffassung an das Nutzungsende des Geräts gebunden und dürfen nicht auf andere Geräte übertragen werden.
Lizenzen aus dem Microsoft Campus Agreement berechtigen zur Installation aktueller Betriebssystem-Versionen von Windows sowie Office Professional Plus beziehungsweise Microsoft 365 Apps. Alternativ können auch aktuell von Microsoft unterstützte Vorgängerversionen eingesetzt werden. Ebenso ist ein Plattformwechsel möglich.
Lizenzierte Produkte dürfen in jeder verfügbaren Sprache genutzt werden. Dies schließt die mehrsprachige Nutzung von Windows Education beziehungsweise Enterprise und Office Professional Plus ein.
Im Microsoft Campus Agreement sind die Microsoft 365 Apps das Standard-Office für die dienstliche Nutzung. Pro Person darf auf dienstlichen Endgeräten insgesamt maximal einmal Microsoft Office Professional Plus installiert und genutzt werden. Ab dem zweiten Gerät müssen Microsoft 365 Apps installiert und genutzt werden.
Da es sich um benutzerzugeordnete Lizenzen handelt, ist die Verwendung der Microsoft 365 Apps auch auf privaten Geräten gestattet. Office for Mac sollte über Microsoft 365 Apps heruntergeladen werden.
Für jedes aktive Hochschulmitglied gibt es benutzerbasierte Windows Server Zugriffs-CALs. Wenn Sie direkt oder indirekt auf ein Windows-Serverbetriebssystem oder dort bereitgestellte Dienste zugreifen, werden entsprechende CALs benötigt.
Je nach Dienst kann der Kauf weiterer CALs notwendig sein, zum Beispiel für MSSQL-Server oder RDS. Bitte beachten Sie die entsprechenden Nutzungsbedingungen.
Zu den qualifizierenden Betriebssystemen zählen unter anderem:
- Windows 10, 32-Bit oder 64-Bit, alle Editionen
- Windows 8/8.1, 32-Bit oder 64-Bit, alle Editionen
- Windows 7, 32-Bit oder 64-Bit, alle Editionen
- Windows Vista, 32-Bit oder 64-Bit, alle Editionen
- Windows XP, 32-Bit oder 64-Bit, alle Editionen
- Apple macOS, sofern vom Hersteller vorinstalliert
- eingebettete Systeme, zum Beispiel Windows Embedded
Zu den nicht qualifizierenden Betriebssystemen zählen unter anderem:
- Windows 2000 Professional
- Windows NT Workstation 4.0
- Windows 98
- Linux, AIX, OS/2
Für die Aktivierung von Microsoft Windows und Office Professional Plus bietet das Hochschulrechenzentrum die Nutzung eines KMS-Servers an. Dieser sollte grundsätzlich zur Aktivierung von Windows und Office verwendet werden.
Bei Microsoft 365 Apps erfolgt die Aktivierung ausschließlich über den bei Microsoft hinterlegten Benutzer-Account.
Begriffe
- KMS: Key Management Service, ein Aktivierungsserver innerhalb der Hochschule
- MAK: Multiple Activation Key, ein Lizenzschlüssel für eine definierte Anzahl an Geräten
Der KMS-Dienst ist auf die IP-Bereiche der Hochschule Augsburg eingeschränkt. Wenn der KMS-Server nicht genutzt werden kann, können auch MAK-Schlüssel verwendet werden. Diese können von IT-Beauftragten der Fakultäten beim Rechenzentrum angefordert werden.
Bezugs- und Downloadmöglichkeiten
Das Rechenzentrum stellt einen FTP-Server zum Download der ISO-Images bereit. Der Zugriff ist nur für IT-Administratoren der jeweiligen Fakultäten möglich.
Bei Microsoft 365 Apps ist der Bezug über die Microsoft-Webseite oder über das Erstellen eines Offline-Installers möglich. Wenn Office-Plugins benötigt werden, kann die 32-Bit-Version sinnvoller sein.
KMS-Aktivierung
VL-Build-Images enthalten in der Regel bereits einen KMS-Client-Schlüssel. Die Software versucht normalerweise, automatisch über DNS einen KMS-Server zu finden. Ab Windows 8 werden Rechner im Active Directory über die AD-integrierte Aktivierung aktiviert.
KMS-aktivierte Produkte sind für 180 Tage aktiviert. Einmal pro Woche kontaktieren sie den KMS-Server, um die verbleibende Zeit wieder auf 180 Tage zu setzen. Wenn der KMS-Server länger nicht erreichbar ist, erscheint eine Warnmeldung. In dieser Zeit muss die Verbindung zum KMS-Server wiederhergestellt werden.
Möglichkeiten der Produktaktivierung
- Automatische KMS-Aktivierung
- Manuelle KMS-Aktivierung
- Manuelle MAK-Aktivierung
Clients, die nicht per KMS aktiviert werden können, zum Beispiel Laptops, die längere Zeit außerhalb des Hochschulnetzes sind, können mittels MAK-Schlüssel aktiviert werden. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an den RZ-Service.
Microsoft 365 Apps
Immatrikulierte Studierende und Mitarbeitende mit aktivem Vertrag können bestimmte Microsoft-Lizenzen und Dienste nutzen.
Die Microsoft 365 Apps und weitere Dienste können über das Microsoft-Portal bezogen werden. Die Anmeldung erfolgt mit der Hochschul-E-Mail-Adresse und dem Passwort der RZ-Kennung. Microsoft Portal öffnen
- Microsoft 365 Apps zur lokalen Installation, unter anderem Office
- Microsoft Office Web-Anwendungen mit geringerem Funktionsumfang
- SharePoint und OneDrive
Falls beim Login die Meldung erscheint, dass Ihr Passwort nicht korrekt ist, ändern Sie bitte Ihr Passwort über das IDM-Portal. Passwort im IDM-Portal ändern
Falls bei einem bereits installierten oder genutzten Microsoft Office beziehungsweise Office 365 keine Lizenz bezogen werden kann, können folgende Hinweise helfen:
- Wenn der Dialog zum Kontowechsel in Office 365 nicht erscheint, prüfen Sie die Anleitung zum Kontowechsel.
- Alte Microsoft-Konten können in Windows gespeichert sein und müssen eventuell entfernt werden.
- Gespeicherte Microsoft-Konten können über die Anmeldeinformationsverwaltung beziehungsweise den Credential Manager entfernt werden.
- Alte Identitäten können auch in Office, OneDrive oder in der Registry gespeichert sein und müssen gegebenenfalls getrennt oder entfernt werden.
- Falls ältere Office-Anwendungen installiert waren, kann eine vollständige Deinstallation und anschließende Neuinstallation helfen.
- Antiviren- oder Internet-Security-Software kann den Login oder Lizenzbezug stören und sollte testweise deaktiviert werden.
- Wenn der Lizenzbezug trotz korrektem Account nicht funktioniert, schließen Sie alle Office-Programme oder starten Sie den Rechner neu.
Das Office-365-Abonnement ist nur für die Dauer des Studiums beziehungsweise des Beschäftigungsverhältnisses nutzbar.
Mit Ablauf des Studiums oder Beschäftigungsverhältnisses verlieren Sie den Zugang zum Office-Portal, zu den Microsoft-Diensten sowie zu den dort gespeicherten Daten.
Falls unter Windows weiterhin Meldungen zu einem nicht mehr existierenden Microsoft-Konto erscheinen, kann dieses unter “Windows Einstellungen” → "Konten" → "Auf Arbeits- oder Schulkonto zugreifen" getrennt werden.