Diversität leben: Gleichstellung an der THA

Die Technische Hochschule Augsburg versteht Gleichstellung als Querschnittsaufgabe. Es gibt über alle Fakultäten und Einrichtungen hinweg viele kleine Bausteine, die dazu beitragen sollen, dieses Ziel zu erreichen. Einige stellen wir auf dieser Seite vor.

Als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und Unterstützung in allen Fragen der Gleichstellung stehen neben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der THA auch Beauftragten für die einzelnen Fakultäten, Einrichtungen und Bereiche zur Verfügung.

 

Soziale Gerechtigkeit und Gleichbehandlung

Die Gleichstellungspolitik der THA basiert auf mehreren Säulen. Ein Leitgedanke ist die Gleichbehandlung sämtlicher Mitglieder unserer Bildungsinstitution. Das bedeutet, dass wir Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit wir für alle gleichermaßen anstreben – egal welcher Herkunft, welchen sozialen Hintergrunds, welchen Geschlechts, welchen Familienstatus, welcher Religionszugehörigkeit, ob mit oder ohne Nachwuchs, mit oder ohne Behinderung. Unser Ziel ist es, Ursachen für Ungleichheiten gezielt zu beseitigen und Rahmenbedingungen für eine Gleichbehandlung aller Menschen an unserer Hochschule zu schaffen – für Studierende, Mitarbeitende, Professorinnen, Professoren und Gäste gleichermaßen.

 

 

Geschlechter-Gleichstellung

Familienservice und Gleichstellungsbeauftragte

Mit der Unterzeichnung der Charta „Familie in der Hochschule“ am 15. Juni 2015 ist die Hochschule Augsburg dem gleichnamigen Hochschulverbund beigetreten. Ziel des Familienservice  an der Technischen Hochschule Augsburg ist es, eine tragfähige Balance zwischen den betrieblichen Interessen der Hochschule und den familiären Interessen ihrer Beschäftigten und Studierenden zu erreichen und dies langfristig in der Hochschule zu verankern. Wir möchten adäquate Modelle für familienbewusste Arbeits- und Lernbedingungen umsetzen, die den hochschulspezifischen Arbeitsstrukturen und -prozessen entsprechen. Wir streben unter anderem die Erhöhung des Anteils weiblicher Studierender, Mitarbeiter und Professoren an.

Die Geschlechter-Gleichstellung an unserer Hochschule basiert auf dem Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz BayGIG). Aufgabe ist es, Ungleichbehandlungen der Mitarbeitenden aufgrund des Geschlechts an der Hochschule aufzudecken und diese in Zusammenarbeit mit den Betroffenen auszuräumen. Insbesondere bei den Einstellungsverfahren sind – auch in Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Vorschriften zu beachten, um die Gleichstellung von Männern und Frauen sicherzustellen.

Gleichstellungsbeauftragte der THA

Mitarbeitende

Institut für Technologie- und Wissenstransfer

Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst

Die Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst sind gewählte Vertreter und Vertreterinnen. Sie beraten und unterstützen die Hochschule bei der

  • Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit und
  • Vermeidung bzw. Beseitigung von Nachteilen für Studentinnen, Professorinnen und weibliche Lehrpersonen.

Gesetzgebung

Art. 22 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) befasst sich mit der Gleichstellung an Hochschulen.
Die Hochschulen sind verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und als Leitprinzip zu berücksichtigen. Sie sollen bestehende Nachteile beseitigen und Frauen bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung bevorzugen, wobei der Vorrang von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu beachten ist.
Ziel ist es, den Anteil von Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft und Kunst zu steigern. Zudem sollen in allen Gremien, einschließlich der Hochschulleitung, eine angemessene Vertretung von Frauen und Männern sichergestellt werden, wobei eine paritätische Besetzung angestrebt wird.

Es werden Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst bestellt, um die Hochschulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen und auf die Vermeidung von Nachteilen zu achten.
Diese Beauftragten haben verschiedene Mitwirkungs- und Informationsrechte sowie Anspruch auf angemessene Ressourcen zur Erfüllung ihrer Aufgaben.

Den gesamten Gesetzestext findest du hier.

Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst an der THA

Frauenbüro

Das Frauenbüro gehört zum Bereich des Hochschulbeauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst und unterstützt dessen oben genannte Zielsetzungen durch zahlreiche Angebote für Wissenschaftlerinnen – vom Nachwuchs (Schülerinnen), über Studentinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bis hin zu den Professorinnen. Die Angebote reichen von Mentoring, über Coaching und Beratung bis zu Seminaren und Workshops.

Die Angebote des Frauenbüros findest du hier.

Gendergerechte Sprache

Die THA hat für Hochschulangehörige Empfehlungen zur gendergerechten Sprache zusammengefasst. Diese sind im Intranet zu finden. 

 

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung an unserer Hochschule basiert auf dem Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz BayBGG). Unser Ziel ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Hochschulleben zu gewährleisten und ihre Integration zu fördern.

Inklusionsbeauftragter an der THA

Krisendienste außerhalb der THA

Du benötigst dringend Unterstützung und möchtest dich beraten lassen? Über folgende Links findest du eine Vielzahl an Anlaufstellen, die dir weiterhelfen. In der Regel werden auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte anonym und kostenfrei beraten.