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Vor dem Aufenthalt

Wie und wo bewerbe ich mich um einen Platz und Förderung?

 

Die Bewerbung für einen Erasmus+ Austauschplatz und die Förderung erfolgt über das International Office der THA. Informieren Sie sich zum Bewerbungsablauf, der Anmeldung und den erforderlichen Unterlagen.

Wann sollte ich mit der Vorbereitung anfangen?

 

Möglichst frühzeitig. Überlegen Sie sich, welches Land oder welche Hochschule Sie interessiert. Recherchieren Sie am besten schon ein gutes Jahr vorher, welche Hochschule im Ausland mit ihren fachlichen Schwerpunkten am besten Ihre Erwartungen erfüllen könnte.

Welche Fristen gibt es?

 

Für die Anmeldung zum Erasmus+ Studierendenaustausch gelten je nach Fakultät unterschiedliche Fristen. Studierende der Fakultät Elektrotechnik sowie der School of Business müssen ihre Anmeldung bis spätestens 31. Oktober einreichen. Für Studierende aller anderen Fakultäten endet die Anmeldefrist am 15. Januar. Im Rahmen der Anmeldung geben Sie drei Wunschhochschulen in Prioritätsreihenfolge an.

Welche Unterlagen benötige ich?

 

In der Übersicht über alle nötigen Dokumente erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen.

Was ist zu tun, wenn es mit dem OLA-Portal Probleme gibt?

 

Falls Sie oder Ihre Partnerhochschule Probleme bei der Verwendung des OLA-Portals haben, kommen Sie bitte auf das International Office zu.

Welche Leistungen beinhaltet das Erasmus+ Programm?

 
  • Befreiung von Studiengebühren an Erasmus+ Partnerhochschulen
  • Finanzielle Förderung durch Erasmus+
  • Zusatzförderung für Teilnehmernde mit geringen Chancen
  • Nutzung der Erasmus+-Infrastruktur
  • Sprachliche Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt

Mit wie viel finanzieller Förderung kann ich im Rahmen von Erasmus+ rechnen?

 

Die Höhe der finanziellen Förderung hängt vom Zielland und vom Projektjahr ab, aus dem Ihr Aufenthalt finanziert wird. Die monatlichen Fördersätze werden bundesweit festgelegt und unterscheiden sich je nach Ländergruppe. Zusätzlich können Top-Ups (z. B. für Studierende mit Kind, mit Behinderung, Erstakademiker*innen oder Erwerbstätige) gewährt werden. Genauere Informationen hierzu stellt der DAAD zur Verfügung.

Lassen sich BAföG und Erasmus+ kombinieren?

 

Ja, Sie können zusätzlich zum Erasmus+-Stipendium Auslands-BAföG beantragen.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Voraussetzungen und Antragsfristen auf der offiziellen BAföG-Webseite.

Gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten oder Stipendien?

 

Ja, neben Erasmus+ und Auslands-BAföG gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte, zum Beispiel Stipendien des DAAD, Förderprogramme von Stiftungen, hochschulinterne Programme oder länder- und fachspezifische Stipendien. Auch Begabtenförderungswerke unterstützen Auslandsstudien und -praktika.

Einen guten Überblick erhalten Sie beim DAAD, insbesondere in der Stipendiendatenbank.

Was ist der Unterschied zwischen Erasmus und Erasmus+?

 

„Erasmus“ war der frühere Name des europäischen Austauschprogramms für Studierende. Seit der Programmperiode 2014 heißt das Programm „Erasmus+“.

Erasmus+ umfasst heute mehr Fördermöglichkeiten als das ursprüngliche Erasmus-Programm.

An wen wende ich mich mit welchen Themen?

 

Für Fragen zur Anrechnung von Studienleistungen, zur Organisation Ihres Studiums an der THA sowie für die Unterschrift des Learning Agreements ist Ihre Fakultät an der THA zuständig.

Wenn es um die Anmeldung und Unterlagen für das Erasmus+ Programm oder um organisatorische Fragen rund um Ihr Auslandssemester geht, wenden Sie sich bitte an das International Office.

Bei Fragen zur Kursbelegung, zu den sprachlichen Voraussetzungen oder zu fachspezifischen Details wenden Sie sich direkt an Ihre Partnerhochschule.

Was kann ich tun, falls es Probleme in der Kommunikation mit der Partnerhochschule gibt?

 

Falls es Schwierigkeiten im Austausch mit Ihrer Partnerhochschule gibt – zum Beispiel bei der Kurswahl, beim Learning Agreement oder bei organisatorischen Fragen – wenden Sie sich bitte an Alisa O’Rourke im International Office. Sie unterstützt Sie gerne und hilft dabei, die Situation zu klären.

Muss ich an der Partnerhochschule Studiengebühren bezahlen?

 

An einer Partnerhochschule fallen keine Studiengebühren an, das Erasmus+ Programm befreit hiervon. Es kann sein, dass an der Partnerhochschule eine Verwaltungsgebühr zu entrichten ist.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

 

Auch wenn Sie im Rahmen von Erasmus+ keine Studiengebühren an der Partnerhochschule zahlen, entstehen dennoch Lebenshaltungs- und Reisekosten. Dazu gehören zum Beispiel Miete, Verpflegung, Versicherung, An- und Abreise sowie ggf. Visum oder Sprachzertifikate.

Die tatsächlichen Kosten hängen stark vom Zielland und der Stadt ab. Mit der Erasmus+ Förderung erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss, der einen Teil der Mehrkosten ausgleichen soll.

Benötige ich ein Visum?

 

In der Regel benötigen Sie kein Visum, wenn Sie an einer Partnerhochschule innerhalb der EU oder in einem Erasmus+ Programmland studieren.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es Ihre eigene Verantwortung ist, sich rechtzeitig darüber zu informieren, welche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen im jeweiligen Gastland gelten.

Ist es sinnvoll, ein Urlaubssemester zu beantragen?

 

Ein Urlaubssemester kann für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts beantragt werden (ausgenommen Studiengänge, in denen ein Auslandssemester verpflichtend ist).
Der Vorteil ist, dass ein Urlaubssemester nicht als Fachsemester zählt, sodass Sie Ihre Regelstudienzeit einhalten können. Die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen bleibt davon unberührt.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich trotz Beurlaubung rückmelden und den Semesterbeitrag zahlen müssen. Auch die Beiträge zu Ihrer deutschen Krankenversicherung fallen weiterhin an.

Welche Versicherungen benötige ich?

 

Für Ihren Erasmus+ Aufenthalt ist ein ausreichender Versicherungsschutz verpflichtend. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Versicherungen rechtzeitig abgeschlossen sind.

Krankenversicherung:
Für Aufenthalte innerhalb der EU reicht in der Regel die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) als Grundabsicherung aus. Da diese jedoch nicht alle Kosten (z. B. Rücktransport oder spezielle Behandlungen) abdeckt, wird eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung empfohlen.

Haftpflichtversicherung:
Sie deckt Schäden ab, die Sie während Ihres Aufenthalts verursachen oder erleiden. Sie ist für Studienaufenthalte empfohlen und für Praktika verpflichtend.

Unfallversicherung:
Sie schützt Sie bei Unfällen während des Aufenthalts. Sie ist für Studienaufenthalte optional, für Praktika verpflichtend.

Weitere Informationen und passende Versicherungsangebote finden Sie beim DAAD.

Muss ich dem Einwohnermeldeamt etwas melden?

 

Sie müssen sich nur dann beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland dauerhaft aufgeben und keine Wohnung mehr behalten.

Für ein befristetes Studium im Ausland, das nicht länger als sechs Monate dauert, und bei dem Ihr deutscher Wohnsitz weiter besteht ist eine Abmeldung nicht erforderlich.
Wenn Sie jedoch länger im Ausland bleiben, müssen Sie sich abmelden, da sonst eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet werden kann.

Welche Rechte und Pflichten gehen mit dem Erasmus+-Stipendium einher?

 

Ihre Rechte und Pflichten gemäß der StudierendenCharta

Rechte

  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Erhalt von Leistungsnachweisen
  • Anerkennung der erbrachten akademischen Leistungen aus dem Ausland
  • Unterzeichnetes Online Learning Agreement - OLA
    (Sicherung der Anerkennungnach der Rückkehr!)
  • Mobilitätszuschuss aus Erasmus+ Mitteln möglich

Pflichten

  • Einhalten der Vereinbarungen im Grant Agreement
  • Schriftliche Information an die Heimathochschule bei Abweichungen
  • Einhalten vonTerminen
  • Abgabe/Hochladen aller nötigen Unterlagen

Was ist das OLA?

 

Im Online Learning Agreement (OLA) legen Sie fest, welche Kurse Sie während Ihres Auslandsaufenthalts belegen und wie diese an der THA angerechnet werden.

Wie viele ECTS sollte ich im Ausland belegen?

 

Für Erasmus+ ist der Erwerb und die Anerkennung von Studien- oder Praktikumsleistungen verpflichtend.
Die EU-Kommission empfiehlt, während des Auslandssemesters etwa 30 ECTS einzuplanen; 15 ECTS gelten als Untergrenze. Bitte beachten Sie, dass einige Partnerhochschulen eigene Mindestanforderungen an das Studienvolumen haben können.

Die THA ist verpflichtet, alle im Ausland erbrachten und im Learning Agreement vereinbarten Leistungen anzuerkennen.

Was ist zu beachten, wenn ich meinen Aufenthalt absagen muss?

 

Bitte planen Sie Ihren Auslandsaufenthalt realistisch – sowohl zeitlich, finanziell als auch akademisch (z. B. im Hinblick auf Stipendien, das Learning Agreement oder ausstehende Prüfungen).

Mit der Zuweisung eines Austauschplatzes durch Ihre Fakultät ist Ihre Teilnahme verbindlich. Wenn Sie ohne triftigen Grund vom Vorhaben zurücktreten oder die Voraussetzungen (z. B. Prüfungsleistungen, Sprachnachweise) nicht erfüllen, werden Sie bei zukünftigen Vergabeverfahren nachrangig berücksichtigt.
Triftige Gründe für einen Rücktritt sind:

  • Krankheit (mit ärztlicher Bestätigung)
  • sonstige persönliche Gründe, die schriftlich dargelegt werden

Über den Umgang mit einem Rücktritt entscheiden das International Office und Ihr International Faculty Coordinator anhand Ihrer persönlichen Stellungnahme.
Eine Verschiebung des Aufenthalts innerhalb desselben akademischen Jahres kann auf Anfrage geprüft werden; eine Verschiebung ins nächste Jahr ist nicht möglich. Hierfür wird erneut die fristgerechte Teilnahme am Vergabeverfahren für Austauschplätze
vorausgesetzt.

Haben das OLS Sprachzertifikat und die Partnerhochschule einen Zusammenhang?

 

Das OLS Zertifikat steht nicht mit der Partnerhochschule in Zusammenhang, je nach Partnerhochschule werden unterschiedliche Sprachnachweise gefordert.

Welche sprachlichen Voraussetzungen gibt es?

 

Die sprachlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Partnerhochschule und Studiengang. Studierende sind selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig über die erforderlichen Sprachkenntnisse und gegebenenfalls Nachweise (z. B. Sprachzertifikate) bei der jeweiligen Partnerhochschule zu informieren.

Wie kann ich den sogenannten Travel Support erhalten?

 

Der Travel Support ist ein zusätzlicher Zuschuss zu den Reisekosten Ihres Erasmus+ Aufenthalts. Er kann beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – zum Beispiel bei „Green Travel“ (umweltfreundliche Anreise, z. B. mit Bahn oder Bus) oder bei außergewöhnlich hohen Reisekosten.

Das International Office informiert Sie rechtzeitig über die Beantragungsmöglichkeiten und erforderlichen Nachweise.

Was ist ein Top-Up und komme ich dafür in Frage?

 

Es gibt die Möglichkeit, ein sog. Top-Up for fewer opportunities zu erhalten. Dies ist ein zusätzlicher finanzieller Zuschuss, der über die reguläre Erasmus+ Förderung hinausgeht. Es können Top-Ups für erwerbstätige Studierende, Studierende mit Behinderung, Studierende mit Kind(ern) sowie Erstakademiker*innen gewährt werden.

Genaue Informationen zu den Kriterien stellt der DAAD zur Verfügung, die notwendigen Formulare erhalten Sie rechtzeitig vom International Office.

Kann ich mehrere Top-Ups kombinieren?

 

Nein, mehrere Erasmus+ Top-Ups können nicht miteinander kombiniert werden. Pro Aufenthalt kann nur ein Top-Up gewährt werden, auch wenn mehrere Förderkriterien erfüllt wären.

Ist ein Erasmus+ Aufenthalt mit Kind möglich?

 

Ja, ein Erasmus+ Aufenthalt mit Kind ist grundsätzlich möglich. Studierende mit Kind(ern) können zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderung ein Top-Up erhalten, um den erhöhten finanziellen Aufwand zu unterstützen.

Das International Office informiert Sie rechtzeitig über die Beantragungsmöglichkeiten, Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise.

Kann ich im Bachelorstudium und im Master Erasmus+ Förderung in Anspruch nehmen?

 

Ja, Sie können mehrmals eine Erasmus+ Förderung erhalten – jeweils einmal pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion).
Das bedeutet: Wenn Sie bereits im Bachelor gefördert wurden, können Sie im Master erneut an Erasmus+ teilnehmen und eine Förderung erhalten.

Innerhalb eines Studienzyklus können Sie bis zu 12 Monate Förderung (Studium und/oder Praktikum) nutzen.

Kann ich nach meinem Auslandssemester ein Praktikum im Ausland machen?

 

Ja, Sie können nach Ihrem Auslandssemester ein Praktikum im Ausland absolvieren und dafür ebenfalls eine Erasmus+ Förderung erhalten – solange Sie die maximale Förderdauer von 12 Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) noch nicht ausgeschöpft haben.

Wo finde ich Erfahrungsberichte?

 

Erfahrungsberichte früherer Erasmus+ Studierender sind im Mobility-Online Portal zu finden.

Wie kann ich mich mit anderen Studierenden vernetzen?

 

Das International Office kommt auf alle Erasmus+ Studierenden zu, ob sie mit der Weitergabe ihrer Kontaktdaten an andere Teilnehmende einverstanden sind. Wenn Sie zustimmen, können wir Sie mit Studierenden vernetzen, die an derselben Partnerhochschule studieren werden.

So können Sie sich frühzeitig austauschen und gegenseitig unterstützen. Bitte reagieren Sie daher unbedingt auf unsere Anfrage zur Datenfreigabe, damit wir die Vernetzung organisieren können.

Wie gehe ich damit um, wenn sich Semesterzeiten im Ausland und an der THA überschneiden?

 

Wenn sich die Semesterzeiten im Ausland und an der THA überschneiden, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit Ihrer bzw. Ihrem International Faculty Coordinator (IFC) in Verbindung. Zusätzlich sollten Sie die Partnerhochschule kontaktieren, um mögliche Lösungen abzustimmen.

Wie kann ich mit ausländischen Studierenden an der THA in Kontakt treten?

 

Eine Möglichkeit ist, am Students Welcome and Orientation Project (SWOP) teilzunehmen.

Das Team unterstützt ausländische Studierende, die am Studierendenaustausch teilnehmen und ein bis zwei Semester an der Hochschule Augsburg studieren. Sobald die ersten schwierigen Aufgaben nach der Ankunft in Augsburg bewältigt sind, fördert das Team den kulturellen Austausch und den Anschluss an die hiesige Hochschulgemeinde. Neben Ausflügen in die Region organisiert das SWOP Führungen und andere interessante Freizeitaktivitäten für ausländische und deutsche Studierende.

Jedes Semester sucht das SWOP Team Studierende, die den Incomings mit Rat und Tat zur Seite stehen wollen. Die sogenannten Buddys helfen den Incomings in den ersten Wochen hier in Deutschland und dürfen diese auch später gerne bei diversen Events begleiten. Aktuelle Informationen sind auf dem SWOP Instagram Profil zu finden.

Gibt es Unterstützung bei der Wohnungssuche im Ausland?

 

Die Partnerhochschulen unterstützen in vielen Fällen bei der Wohnungssuche und stellen Informationen zu Studierendenwohnheimen oder privaten Unterkünften bereit.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig auf den Webseiten der Partnerhochschule oder wenden Sie sich an deren International Office.

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