Erste Schritte: Der Weg durch die Bürokratie
Die Bürokratie kann zuweilen verwirrend sein. Aber keine Sorge: Wir helfen dir dabei, dich zurecht zu finden.
Schritt 1: Wohnunssuche
Wenn du nach Deutschland kommst, ist der erste Schritt für dich, eine Unterkunft zu finden. Im Idealfall hast du deinen Unterkunft bereits von deinem Heimatland aus gefunden. Meist ist das aber eher schwierig. Wir haben hierzu einige Informationen für dich zusammengefasst.
Komme gerne auf uns zu, falls du mehr Informationen zu diesem Thema benötigst: international@tha.de
Schritt 2: Anmeldung bei der Stadt
Nachdem du eine Wohnung gefunden hast, ist es sehr wichtig, dich bei der Stadt Augsburg anzumelden.
Die Frist für die Anmeldung ist 2 Wochen nach Ankunft. Lass dich davon nicht verunsichern. Uns und der Stadt ist bewusst, dass die Wohnungssuche oft nicht leicht ist und längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Seit dem 01.08.2026 können auch Studierende aus den Drittstaaten sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Das hat den Vorteil, dass es nun verschiedene Stellen gibt und ein Termin unter Umständen schneller zu erhalten ist.
Du kannst online einen Termin in den verschiedenen Zweigstellen vereinbaren.
Schritt 3: Eröffnung eines Bankkontos
Du hast inzwischen sicherlich ein Sperrkonto, aber für die Auszahlung des monatlichen Betrags benötigst du ein lokales Bankkonto. Wir haben hierzu schon ein paar sehr wichtige Infos hinterlegt.
Das lokale Bankkonto oder Girokonto kannst du eröffnen, sobald du dich bei der Stadt angemeldet hast und deine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) erhalten hast. Diese Nummer musst du bei der Eröffnung des lokalen Kontos immer angeben.
Es gibt verschiedene Banken in Augsburg, wie z.B. die Sparkasse Augsburg, Augusta Bank, Raiffeisenbank und viele mehr. In den meisten Fällen sind diese Bankkonten für Studierende kostenlos, wenn du regelmäßig deine Immatrikulationsbescheinigung einreichst, die du jedes Semester nach der Bezahlung des Semesterbeitrags aus unserem Portal herunterladen kannst. Wichtig hierbei: Statt auf „Bewerbung” musst du für diesen Service auf „Verwaltung” gehen.
Unter „Verwaltung” findest du den Reiter „Mein Studium” und darunter den Link zu „Studienservice”. Hier kommst du zu deinen „Bescheinigungen”.
Schritt 3: Nach dem Visum kommt der Aufenthaltstitel
Du bist mit einem Visum eingereist, aber natürlich bleibst du für dein ganzes Studium in Deutschland. Daher musst du 3 Monate vor Ablauf deines Visums unbedingt deinen Aufenthaltstitel beantragen. Du findest alle Informationen zusammengefasst auf unserer Seite.