Visum und Aufenthaltstitel

Wir erklären dir gerne den Weg vom Visum zum Aufenthalt.

Visum

Ob du für dein Studium in Deutschland ein Visum benötigst, hängt von deiner Staatsangehörigkeit ab.

  • Staatsangehörige der EU-/EWR-Staaten und der Schweiz benötigen kein Visum.
  • Die meisten internationalen Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten benötigen vor der Einreise ein Studierendenvisum.
  • Für einige Staatsangehörigkeiten gelten besondere Regelungen. Informiere dich deshalb frühzeitig bei der zuständigen deutschen Botschaft

Prüfe rechtzeitig, welche Einreise- und Visabestimmungen für deine Staatsangehörigkeit gelten, damit du selbst mehr Planungssicherheit hast.

Welche Unterlagen eingereicht werden müssen hängt von der jeweiligen Botschaft deines Landes ab. In der Regel sind es die folgenden:

  • gültiger Reisepass
  • Zulassungsbescheid der Hochschule
  • Nachweis über die Finanzierung deines Studiums
  • Nachweis einer Krankenversicherung (falls erforderlich)
  • ausgefüllter Visumantrag
  • weitere Unterlagen der zuständigen Botschaft

Eine übersichtliche Anleitung zum Prozess kannst du auf den Seiten der Regierung finden.

Achtung: Die Bearbeitung des Visumsantrags kann einige Wochen bis Monate dauern. Kümmere dich sich rechtzeitig darum!

Reise nicht mit einem Touristen-Visum ein. Ein Touristen-Visum kann nicht in ein Studierendenvisum umgewandelt werden!

Sperrkonto

Der gängigste Nachweis, dass du dir ein Studium in Deutschland leisten kannst, ist das Sperrkonto. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf das du die Kosten für ein Jahr, die du in Deutschland benötigst (ca. 12.000 €), überweist. Erst mit dem Nachweis über dieses Konto erhältst du dann ein Visum und kannst nach Deutschland für dein Studium einreisen.

Bedenke, dass du über das Geld im Sperrkonto nicht frei verfügen kannst. Dir wird vom Sperrkonto-Anbieter monatlich ein Betrag von 992 € auf ein lokales Bankkonto ausgezahlt. 

Und hier wird es auch etwas kompliziert. Das lokale Bankkonto kannst du in der Regel erst eröffnen, wenn du bereits einen Wohnsitz in Deutschland und dich bei der Stadt angemeldet hast.

Du benötigst für die Eröffnung des lokalen Bankkontos nämlich die Steuer-ID, die du ca. 2 Wochen nach deiner Anmeldung bei der Stadt erhältst.

Wir empfehlen daher dringend, dass du zusätzlich Bargeld für ca. 3 Monate (ungefähr 4.500 €) zur Sicherheit mitnimmst. Mehr Informationen zu den Kosten haben wir dir zusammengefasst.

 

Verpflichtungserklärung

Eine in Deutschland lebende Person kann eine Verpflichtungserklärung für dich abgeben. Damit verpflichtet sich diese Person, für deinen Lebensunterhalt aufzukommen.

Die Verpflichtungserklärung muss bei einer zuständigen deutschen Behörde beantragt werden.

Weitere Informationen kannst du auf der Seite der Regierung finden. 

Nachweis durch ein Stipendium

In manchen Fällen kann auch ein Stipendium als Nachweis gelten. Dafür muss aber gewährleistet sein, dass die nötigen Kosten vom Stipendium abgedeckt werden.

Die Technische Hochschule vergibt keine Stipendien dieser Form.

Es gibt aber andere Institutionen, bei denen du dich um ein Stipendium bewerben kannst.

REST-Richtlinie (nur für Exchange Students)

Wenn du bereits als Drittstaatler einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu Studienzwecken besitzt, benötigst du keinen deutschen Aufenthaltstitel oder ein Visum. Dein Aufenthaltstitel muss dazu für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland gültig sein.

Mehr Informationen findest du auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Für die Bescheinigung benötigt das International Office folgende Unterlagen:

  • Aufenthaltstitel des ersten EU-Staates (ausgestellt für Studienzwecke und nach der REST-Richtlinie)
  • anerkannter, gültiger Pass/Passersatz (nur in Kopie)
  • Zulassung der Hochschule Augsburg
  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Krankenversicherungsnachweis

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liefert umfangreiche Informationen zu diesem Thema.

Aufenthaltstitel

Wenn du deinen Aufenthaltstitel zum ersten Mal beantragen oder verlängern willst, ist der Weg der gleiche.

Es gibt ein Online-Verfahren, mit dem du deinen Aufenthaltstitel beantragen und verlängern kannst.

Wichtig ist, dass du den Antrag nicht später oder früher als 3 Monate vor Ablauf einreichst und dass du im Online-Verfahren „Aufenthaltstitel für die Ausbildung" auswählst.

Alternativ kannst du die folgenden Unterlagen auch einscannen und vollständig per Mail an aufenthalt.uni@augsburg.de schicken:*

  • Antragsformular für die erstmalige Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis 
  • Pass (inklusive Visum, falls zutreffend)
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts* (z.B. Sperrkonto mit 992,- EUR pro beantragtem Monat oder Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG)
  • aktueller Krankenversicherungsnachweis

Nachdem die Ausländerbehörde deine Unterlagen geprüft hat, bekommst du einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

Bei der persönlichen Vorsprache musst du eine Gebühr von 100 EUR mit deiner EC-Karte zahlen und ein aktuelles Passbild abgeben.

*Wir empfehlen den Online-Antrag auszufüllen, da dies in der Regel zu schnelleren Terminen führt.

Finanzierungsnachweis

Anders als beim Visum kann ein Aufenthaltstitel für weniger als 1 Jahr vergeben werden, abhängig von deinem Kontostand. Auch ein Arbeitsvertrag kann zuweilen als Finanzierungsnachweis gelten, so lange der Verdienst die Kosten deckt. 

Die Berechnung erfolgt hier über die Schlüsselzahl 992 € pro Monat.

Nach deinem Abschluss, hast du die Möglichkeit 18 Monate nach einer deiner Qualifikation entsprechenden Arbeitsstelle zu suchen. Du erhältst einen Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche.

Während dieser 18 Monate hast du eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis. Das erlaubt dir jede Art von Beschäftigung anzunehmen oder ein Praktikum zu absolvieren, bis du eine passende Arbeit gefunden hast.

Innerhalb dieser Frist musst du bei der Ausländerbehörde einen Arbeitsvertrag für eine Stelle, die deiner Qualifikation entspricht, vorlegen. Damit kannst du eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten beantragen.

Wichtig: Der Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzssuche kann nicht verlängert werden!

Die folgenden Unterlagen musst du dafür bitte einscannen und vollständig per Mail an aufenthalt.uni@augsburg.de schicken: 

  • Pass, aktueller Aufenthaltstitel mit grünem Zusatzblatt
  • Antragsformular zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Abschlusszeugnis bzw. Promotionsurkunde (oder Bestätigung über den Abschluss durch das Prüfungsamt)
  • aktuellen Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (Sperrkonto mit 992,- EUR pro beantragtem Monat oder eine Verpflichtungserklärung. Achtung: Eine eventuell vorliegende Verpflichtungserklärung für das Studium muss durch eine neue Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG zur Arbeitsplatzsuche ersetzt werden)

Nachdem die Ausländerbehörde deine Unterlagen geprüft hat, wird dir ein Termin zur persönlichen Vorsprache zugeteilt.

Bei der persönlichen Vorsprache bezahlst du eine Gebühr von 93 € mit deiner EC-Karte. Es wird auch ein akutelles Passbild von dir benötigt.

Wichtige allgemeine Informationen

Leider gibt es aktuell bei der Hochschulbetreuungsstelle einen Rückstau. Die Wartezeit beträgt aktuell 3 Monate.

Falls du den Antrag auf Verlängerung nur per Mail gestellt hast, empfehlen wir diesen online zu stellen, da das in der Regel schneller geht.

Wenn du den Antrag rechtzeitig gestellt hast, gilt dein aktueller Aufenthaltstitel so lange weiter, bis du den Termin bei der Ausländerbehörde hast. Dies ist gesetzlich in §81 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes geregelt:

(4) Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend. (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.html)

Das bedeutet auch, dass du ganz normal arbeiten bzw. ein Praktikum machen kannst, wie es gesetzlich für internationale Studierende vorgegeben ist.

Leider haben wir keinen Einfluss auf die Prozesse der Ausländerbehörde. Das heißt, dass wir auch nicht den Prozess beschleunigen können, so dass Termine schneller vergeben werden.

Kontakt zur Hochschulbetreuungsstelle