FAQ rund um deine Bewerbung an der THA

In unserem FAQ-Bereich decken wir viele Themen rund um deine Bewerbung ab. Solltest du hier keine Antwort auf deine Frage findest, kontaktiere bitte unsere Abteilung für Studierendenangelegenheiten. 

Abteilung für Studierendenangelegenheiten

So erreichst du unser Studierendensekretariat:

Themenbereiche

Beratung und Studienorientierung

Bei der Zentralen Studienberatung erhältst du Informationen und Auskünfte zu allen Themen rund um das Studium. Die Zentrale Studienberatung informiert, berät und hilft Studierenden und Studieninteressierten bei sämtlichen Fragen und Unsicherheiten bezüglich der Studienwahl, der Aufnahme des Studiums und des Studienbeginns sowie während des gesamten Studienverlaufs – insbesondere an der Technischen Hochschule Augsburg.

An der THA kann man eine Vielzahl an Studiengängen aus den Bereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung und Soziales studieren. 

Eine Übersicht aller angebotenen Studiengänge findest du hier. 

Unsere zulassungsbeschränkten Studiengänge findest du hier. 

Die NC-Werte werden erst im laufenden Verfahren neu errechnet. Daher können im Vorfeld leider keine Aussagen darüber gemacht werden, welcher Notenschnitt du benötigst, um einen Studienplatz in einem bestimmten Studiengang zu bekommen. Als Orientierung können die NC-Werte der vergangenen Bewerbungsverfahren dienen. 

 

Ja, die THA bietet auch berufsbegleitende Bachelor-, Master- und Zertifikatsstudiengänge an. Sie werden gebündelt unter dem Dach der THA_akademie. 

Eine Übersicht aller berufsbegleitenden Studienangebote findest du hier.

Ja, unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich auch ohne Abitur an der THA zu studieren und zwar als sogenannter „beruflich Qualifizierter“ oder „beruflich Qualifizierte”.

Ja, du kannst an der THA auch dual studieren. Dazu bieten wir zwei Modelle an: das Verbundstudium und das Studium mit vertiefter Praxis. Mit einem dualen Studium kombinierst du die Vorteile eines wissenschaftlichen Studiums mit den Vorteilen einer Berufsausbildung bzw. vertieften Praxisphasen in Unternehmen.

Nähere Infos zum dualen Studium an der THA bekommst du hier. 

Ein Verbundstudium ist so gestaltet, dass die Studierenden parallel zu ihrem Studium an der THA eine gewerbliche, industrielle oder kaufmännische Berufsausbildung absolvieren. In welchen Studiengängen ein solches Verbundstudium angeboten wird, erfährst du auf der Seite zum dualen Studium und auf den Internetseiten der jeweiligen Studiengänge bzw. Fakultäten. 

Alles Weitere haben wir für in diesem Dokument zusammengefasst.

Gasthörer und Gasthörerinnen sind an der THA herzlich willkommen! Sie dürfen verschiedene Vorlesungen besuchen, haben jedoch nicht das Recht, Prüfungen abzulegen. Die Teilnahme ist kostenpflichtig, gestaffelt nach Semesterwochenstunden. Nähere Informationen bekommst du in der Abteilung für Studierendenangelegenheiten. 

Eine studiengangsspezifische Beratung findet bei den jeweiligen Fachstudienberaterinnen oder Fachstudienberatern statt. Wer für welchen Studiengang zuständig ist, erfährst du über die Studiengangshomepage in der jeweiligen Fakultät.

Grundpraktikum

In folgenden Bachelorstudiengängen musst du ein Grundpraktikum ableisten:

Idealerweise solltest du das Grundpraktikum bereits vor Aufnahme deines Studiums absolviert haben, also bis zum Semesterstart. Du kannst es aber – entsprechend den Vorgaben der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnungen – auch in mehreren Teilabschnitten vor und während deines Studiums ablegen.

Alle Infos zu Grundpraktikum findest du hier. 

Die Dauer des Grundpraktikums variiert nach Studiengang zwischen 6 und 12 Wochen.

Weitere Infos zum Grundpraktikum findest du hier. 

Ja, gegebenenfalls kannst du dich vom Grundpraktikum befreien lassen. Das ist je nach Ausbildungsberuf und angestrebtem Studiengang möglich. Näheres dazu haben wir für dich in unseren Richtlinien und im Verzeichnis der Ausbildungsberufe zusammengefasst.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt im jeweiligen Bewerbungszeitraum online.

Es ist zu unterscheiden, ob du dich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (NC-Studiengang), einen zulassungsfreien Studiengang oder einen Studiengang mit Eignungsfeststellungsverfahren bewirbst. Ebenso ist zu unterscheiden, ob du dich für das erste oder ein höheres Fachsemester bewerben möchtest.

Allgemeine Informationen findest du unter www.hochschulstart.de und auf unseren Internetseiten zur Bewerbung.
 

a) Ich möchte mich für das erste Semester in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben

Die Zulassung zu diesen Studiengängen für das erste Fachsemester wird ausschließlich über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung durchgeführt. Zusätzlich musst du dich im Portal (HisInOne) der Technischen Hochschule Augsburg bewerben.
 

b) Ich möchte mich für das erste Fachsemester eines zulassungsfreien Studiengangs oder für ein höheres Fachsemester (zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei) bewerben

Die Bewerbung erfolgt in diesem Fall nicht über hochschulstart.de sondern allein über das Portal der Technischen Hochschule Augsburg.
 

c) Ich möchte mich sowohl für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im ersten als auch im höheren Fachsemester bewerben, bzw. für einen zulassungsbeschränkten Studiengang und gleichzeitig für eine zulassungsfreien Studiengang bewerben

In diesem Fall führst du zunächst die Online-Registrierung bei hochschulstart.de durch und gibst die Bewerbung für den zulassungsbeschränkten Studiengang im ersten Fachsemester ab. Im Bewerbungsportal der Technischen Hochschule Augsburg fügst du dann die Bewerbung für das höhere Fachsemester, bzw. für den zulassungsfreien Studiengang hinzu.
 

d) Ich möchte mich für einen Studiengang mit Eignungsfeststellungverfahren bewerben

Die Bewerbung erfolgt in diesem Fall nicht über hochschulstart.de sondern allein über das Portal der Technischen Hochschule Augsburg. Solltest du dich zusätzlich auch für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, so führst du zunächst die Online-Registrierung bei hochschulstart.de durch und gibst die Bewerbung für den zulassungsbeschränkten Studiengang (nur bei Bewerbung für das erste Fachsemester) ab. Im Bewerbungsportal der Hochschule fügst du dann die Bewerbung für den Studiengang mit Eignungsfeststellungverfahren hinzu.

Das Bewerbungsverfahren für die Masterstudiengänge läuft nur über das Bewerbungsportal der Technischen Hochschule Augsburg.

Die Bewerbung an der Technischen Hochschule Augsburg läuft vollständig digital ab. Du füllst den Bewerbungsantrag online aus, sendest ihn ab und lädst die erforderlichen Unterlagen im Online-Bewerbungsportal der THA hoch. Bitte beachte, dass alle Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist hochgeladen sein müssen. Es ist nicht notwendig, den Antrag per Post zu schicken.

Die Bewerbungsfristen unterscheiden sich von Studiengang zu Studiengang. Generell gibt es einen Bewerbungszeitraum im Frühjahr/Sommer für einen Studienbeginn zum folgenden Wintersemester und einen Bewerbungszeitraum im Herbst/Winter für einen Studienbeginn zum folgenden Sommersemester. 

Die jeweils geltende Bewerbungsfrist findest du direkt auf den Seiten der einzelnen Studiengänge. 

In der Regel benötigst du für deine Bewerbung an der THA die folgende Unterlagen:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Bei ausländischer Hochschulzugangsberechtigung zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung sowie die Vorprüfungsdokumentation (VPD) durch uni-assist.ev
  • Bei Masterbewerbung zusätzlich Bachelor-/Hochschulabschluss
  • tabellarischer Lebenslauf / Vordruck
  • Kopie Personalausweis / Pass
  • sofern vorhanden: Bescheinigung über die Ableistung eines Dienstes (z.B. Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst)
  • Bei Hochschulzugang durch berufliche Qualifikation: Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung, Berufstätigkeit und des Beratungsgesprächs
  • Notenauszug bei der Bewerbung für ein höheres Fachsemester
  • ggf. Einwilligung der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen / Vordruck

Bitte beachte, dass bei Masterbewerbungen unter anderem zusätzliche Bewerbungsunterlagen einzureichen sind (zum Beispiel ein Motivationsschreiben oder Arbeitsproben). Bitte informiere dich dazu auf den Internetseiten des jeweiligen Masterstudiengangs.

Amtlich beglaubigen kann jede dienstsiegelführende Behörde der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Landratsamt, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) bzw. der Europäischen Union. Notare, Notarinnen und Pfarrämter können ebenfalls Beglaubigungen vornehmen. Enthält ein Dokument mehrere Seiten, so muss jede Seite einen Beglaubigungsvermerk enthalten oder die Seiten müssen fächermäßig überstempelt sein. Beglaubigungen von Banken, Sparkassen, Krankenkassen etc. können nicht akzeptiert werden.

Für Bewerbungen um einen Bachelorstudienplatz gilt: Sämtliche Zeugnisse und Nachweise müssen lediglich einmal eingereicht werden.

Für Bewerbungen um einen Masterstudienplatz gilt: Sämtliche Zeugnisse und Nachweise müssen zu jedem Bewerbungsantrag eingereicht werden.

Sofern du deine Hochschulzugangsberechtigung, auch Meister- bzw. Lehrzeugnisse bis zum 15. Juni bzw. 15. Juli noch nicht vorliegen hast, musst du diese bis spätestens 27. Juli nachreichen. Die gilt nur, wenn du dein Zeugnis in dem Jahr erwirbst oder erworben hast, in dem du auch dein Studium aufnehmen möchten. Vorläufige Zeugnisse werden nicht anerkannt. 

Die Dokumente müssen fristgerecht im Onlineportal hochgeladen werden. Eine postalische bzw. persönliche Abgabe deiner Dokumente ist leider nicht möglich.

Ausnahme: Wenn du deine Hochschulzugangsberechtigung an einem Abendgymnasium, einem Institut zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg), am Studienkolleg an den Hochschulen in Bayern oder aufgrund der Begabtenprüfung oder durch die Vor- oder Abschlussprüfung in einem bayerischen Hochschulstudiengang oder im Rahmen von Prüfungen an Fachakademien erwerben und bis zum 27.Juli noch nicht erhalten hast, kann auf Antrag eine Nachfrist, jedoch längstens bis zum 31.07. gewährt werden.

Bewerbung als Ausländer oder Ausländerin

Zur Ausländerquote gehören ausländische und staatenlose Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) sind und die ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) nicht in der Bundesrepublik erworben haben. EU-Staatsangehörige sind zulassungsrechtlich den deutschen Bewerberinnen und Bewerbern gleichgestellt. Das gilt auch für Nicht-EU-Staatsangehörige, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben.

Bitte beachte zur Bewerbung aus dem Ausland unsere Leitfäden für Bachelor- und Masterstudiengänge

Wenn du deinen Vorbildungsnachweis (Zeugnis, Diplom) nicht in der Bundesrepublik Deutschland erworben hast, musst du diesen bei

Technische Hochschule Augsburg
c/o uni-assist. e.V.
D-11507 Berlin
service@uni-assist.de

zur Bewertung/Anerkennung vorlegen.

Zusätzlich zu dieser Vorprüfungsdokumentation muss die Festsetzung einer Durchschnittsnote beantragt werden. Wird keine Durchschnittsnote ausgewiesen, geht die Bewerbung mit der schlechtesten möglichen Durchschnittsnote (4,0) ins Auswahlverfahren. Den Antrag findest du auf den Internetseiten der Abteilung für Studierendenangelegenheiten der Technischen Hochschule Augsburg

Bitte beachte unbedingt die Fachbindung auf deiner Zeugnisanerkennung oder Vorprüfungsdokumentation. Gegebenenfalls kann diese auf bestimmte Studienrichtungen oder sogar auf einzelne Studiengänge eingeschränkt sein. Du kannst beispielsweise mit der Fachbindung für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge keinen Studiengang der technischen Richtung (Maschinenbau, Informatik etc.) studieren. Unser Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Abitur informiert dich genau über den Ablauf der Bewerbung.

Studieninteressierte aus der Volksrepublik China, aus Vietnam, aus Indien und aus der Mongolei müssen zur Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist zusätzlich zu den Nachweisen ihrer ausländischen Vorbildung das APS-Zertifikat der akademischen Prüfstelle einreichen.

Volksrepublik China:
https://www.aps.org.cn/studium-in-deutschland

Vietnam:
http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/06/APS_Hanoi.html

Mongolei:
http://www.ulan-bator.diplo.de/Vertretung/ulanbator/de/10/Akademische_20Pruefstelle/_APS.html

Indien:
https://aps-india.de/

 

Weitere Infos haben wir hier zusammengestellt:

Wenn dein Vorbildungsnachweis einen direkten Hochschulzugang ermöglicht (das heißt Zugang über Anerkennung durch uni-assist) musst du eine Deutschprüfung nachweisen, um die Zulassung an einer bayerischen Hochschule zu erhalten. 

Nähere Infos erhältst du im folgendem Dokument:

Für Masterstudiengänge können abweichende Anforderungen bestehen. Bitte informiere dich auf den Internetseiten des jeweiligen Studiengangs. Für Rückfragen zur Sprachprüfung wende dich bitte an Oksana Gold vom Zentrum für Sprachen und Interkulturelle Kommunikation.

Studierenden aus der Ukraine wird dringend empfohlen, sich bei der Ausländerbehörde und im AnKERzentrum registrieren zu lassen – spätestens mit dem Erhalt der Zulassung für das Studium. Nähere Informationen zur Registrierung findest du hier. 

Als Geflüchtete oder Geflüchteter hast du Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland. Dies beinhaltet auch Kosten der Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Außerdem hast du die Möglichkeit, dich für verschiedene Stipendien zu bewerben, die sich gezielt an Geflüchtete richten.

Dialogorientiertes Serviceverfahren

Wenn du Fragen zum Dialogorientieren Serviceverfahren – DoSV – hast, wende dich bitte direkt an Hochschulstart (www.hochschulstart.de/dosv oder service@hochschulstart.de).

Alle Infos zum Terminplan des DoSV findest du im folgenden Dokument:

Ansonsten haben wir sämtliche Informationen auf unseren Bewerbungsseiten ausführlich zusammengefasst.

Status der Bewerbung

Folgende Status-Vermerke unserer Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter findest du im Online-Bewerbungsportal der Hochschule

  • In Vorbereitung
    Der Bewerbungsantrag ist vom Bewerber oder von der Bewerberin noch nicht vollständig erfasst
     
  • Online eingegangen
    Der Bewerbungsantrag wurde online erfasst. Bitte vergesse nicht deine Unterschrift auf dem Bewerbungsantrag.
     
  • Eingegangen
    Deine Bewerbung wurde uns vollständig übermittelt. Bitte prüfe trotzdem regelmäßig den Stand deiner Bewerbung im Bewerbungsportal.
     
  • Gültig
    Die Bewerbung ist für die Berücksichtigung im Vergabeverfahren/Eignungsverfahren vollständig. Eine Zulassungsentscheidung ergeht nach Durchführung des Vergabeverfahrens bzw. Eignungsverfahrens.
     
  • Vorläufig ausgeschlossen
    Du bist vorläufig vom Verfahren ausgeschlossen. Für die Zulassung fehlen noch zulassungsbegründende Unterlagen.
     
  • Zulassungsangebot liegt vor
    Herzlichen Glückwunsch! Dir wurde ein Studienplatz zugeteilt.
     
  • Zulassungsangebot aktuell nicht möglich
    Leider kann dir derzeit kein Studienplatz zugeteilt werden. Der Grund wird dir in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
    Es handelt sich um ein dynamisches Verfahren. Bei Freiwerden eines Studienplatzes rutscht automatisch der in der Rangfolge nächste Bewerber oder die nächste Bewerberin nach. Das heißt: Bis zum Ende des Verfahrens werden täglich neue Zulassungsangebote ausgesprochen. Sobald dir ein Studienplatz zugeteilt wird, erhältst du eine Benachrichtigung. Kontrolliere daher regelmäßig deinen Account auf Hochschulstart.de.
     
  • Immatrikulation beantragt
    Du hast den Studienplatz angenommen.


Folgende Statusvermerke findest du bei hochschulstart.de

  • Zugelassen
    Du hast im Online-Portal von Hochschulstart.de das Zulassungsangebot angenommen oder das System des DoSV hat in der Koordinierungsphase 2 automatisch eine Zulassung ermittelt.
     
  • Abgelehnt
    Nach Ende der Koordinierungsphase 2 konnte dir in diesem Studiengang kein Studienplatz zugeteilt werden.
     
  • Ausgeschieden
    Du hast ein anderes Zulassungsangebot angenommen, ein höher priorisiertes Zulassungsangebot in der Koordinierungsphase 2 vorliegen oder eine Rückstellung für einen anderen Studiengang beantragt. Du nimmst somit nicht mehr im Serviceverfahren am beworbenen Studiengang teil.
     
  • Ausgeschlossen
    Du hast nicht frist- und formgerecht zulassungsbegründende Bewerbungsunterlagen nachgereicht und wirst endgültig vom laufenden Serviceverfahren im beworbenen Studiengang ausgeschlossen.
     
  • Zurückgestellt
    Du hast aufgrund eines zu leistenden Dienstes die Rückstellung beantragt und kannst den Studienplatz nicht antreten.

Wir versuchen, deine Bewerbung so schnell wie möglich zu bearbeiten. Trotz unseres Onlineverfahrens werden deine Unterlagen durch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bzw. durch die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Fakultäten einzeln geprüft.

Erfahrungsgemäß erhält die Hochschule den größten Teil der Bewerbungen zum Fristende. Die Bearbeitung kann daher aufgrund der Vielzahl an Bewerbungen einige Zeit dauern.

Bitte beachte, dass du für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen verantwortlich bist.

Sobald deine Bewerbung bearbeitet wurde, werden dir ggf. fehlenden Unterlagen im Online-Bewerbungsportal der Technischen Hochschule Augsburg angezeigt.

Weitere Fragen zur Bewerbung

Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Das bedeutet, dass aus den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar ist (z.B. aufgrund Krankheit).

Der Härtefallantrag umfasst einen formlosen schriftlichen Antrag sowie ein ärztliches Attest bzw. einen Nachweis zur Begründung des Härtefalls. Sämtliche Unterlagen sind der Bewerbung beizulegen. Härtefälle unterliegen einem strengen Maßstab und werden individuell geprüft.

Als Wartezeit zählen alle Semester, die zwischen dem Erwerb der Hochschulreife und der Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Hochschule vergangen sind. Studienzeiten an deutschen Hochschulen sind wartezeitschädlich. Das bedeutet, diese Zeiten werden nicht auf die Wartezeit angerechnet. Außerdem können nur volle Semester berücksichtigt werden. Die Wartezeit wird automatisch berechnet und muss nicht aktiv beantragt werden.

Bei der Vergabe der Studienplätze ist die Durchschnittsnote ein wesentliches Auswahlkriterium. Daher sollen Leistungsbeeinträchtigungen, die dich beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, ausgeglichen werden. Werden entsprechende Gründe und ihre Auswirkungen nachgewiesen, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen mit einer verbesserten Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt werden.

Mit einem formlosen schriftlichen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote kannst du Umstände geltend machen, die dich gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen bzw. deine Hochschulzugangsberechtigung früher zu erwerben.

Für die Verbesserung der Note bzw. der Wartezeit reiche bitte ein Schulgutachten der Schule, die die Hochschulreife verliehen hat, bis spätestens 27. Juli im Studierendensekretariat ein. Gegebenenfalls ist auch die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.

Nähere Infos kannst du unserem Infoblatt entnehmen. 

Für Personen, die im öffentlichen Interesse stehen und besonders berücksichtigt oder zu fördern sind, wird eine Sonderzulassungsquote gebildet. Zu diesem Kreis gehören Personen, die Wettkampf- und Nachwuchssportlerinnen oder -sportler sind und auf die Trainingsmöglichkeiten vor Ort angewiesen sind oder ein Ehrenamt (z.B. in der  Freiwilligen Feuerwehr) ausüben.

Nähere Infos kannst du unserem Infoblatt entnehmen:

Ein Antrag auf bevorzugte Zulassung kann gestellt werden, wenn du im Jahr zuvor im gleichen Studiengang bereits eine Zulassung erhalten hast, den Studienplatz aber aufgrund eines Dienstes (z.B. Wehr- oder Zivildienst bzw. freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr) oder aufgrund des Beginns der Berufsausbildung im Rahmen eines Verbundstudiums nicht antreten konnten.

Bitte lade in diesem Fall den Zulassungsbescheid vom Vorjahr sowie gegebenenfalls einen entsprechenden Nachweis mit deinen Bewerbungsunterlagen im Onlineportal hoch.

Nein, die Prüfung muss in der Regel nicht noch einmal abgelegt werden. Bitte lege deiner Bewerbung die Mitteilung der Technischen Hochschule Augsburg über die bereits bestandene Prüfung bzw. bei Studiengängen, in denen eine Vorauswahl durchgeführt wird, die damalige Einladung zur Eignungsprüfung bei. Mappen oder Arbeitsproben müssen in der Regel nicht erneut eingereicht werden. Solltest du dennoch noch einmal zur Eignungsprüfung antreten müssen, wirst du gesondert von uns informiert.

Das Studierenden-Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen und der Hochschule läuft ausschließlich elektronisch ab.

Setze dich vor der Immatrikulation mit deiner zuständigen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung, damit die Krankenkasse uns deinen Versichertenstatus elektronisch übermitteln kann.

Unsere Kennungen für die elektronische Versicherungsmeldung sind:
- Betriebsnummer 81149601
- Empfängernummer H0001735

Weitere Informationen dazu findest du hier. 

Minderjährige können sich mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin und/oder des gesetzlichen Vertreters um einen Studienplatz an der Technischen Hochschule Augsburg bewerben. Dafür ist das folgende Dokument von Bewerber oder Bewerberin und gesetzlichem Vertreter und/oder gesetzlichen Vertreterin auszufüllen und im Bewerbungsportal hochzuladen.

Bitte beachte, dass die Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin und/oder des gesetzlichen Vertreters dem Studierendensekretariat spätestens zur Immatrikulation vorliegen muss.

Rückmeldung

Du bist aktuell noch im Bachelorstudium an der THA und hast dich auf ein Masterstudium an der gleichen Hochschule beworben. Mussst du dich als Bachelorabsolvent oder -absolventin rückmelden, auch wenn du zum kommenden Semester ein Masterstudium starten möchtest?

Es wird empfohlen sich im Bachelorstudium rückzumelden, vor allem dann, wenn du nicht exakt abschätzen kannst, ob dein Bachelorstudium wirklich bis zu den Stichtagen 14.03. oder 30.09. beendet sein wird.

Wenn du eine Zulassung für deinen gewünschten Masterstudiengang bekommst, immatrikuliere dich parallel dazu im neuen Studiengang. Du musst den Semesterbeitrag, den Beitrag für das Studierendenwerk und den Beitrag für das Semesterticket nicht doppelt zahlen.

Noch Fragen? Hier findest du Hilfe!

Abteilung für Studierendenangelegenheiten

So erreichst du unser Studierendensekretariat: