Deutschsprachnachweis
Wir akzeptieren nicht alle Sprachnachweise. Eine Liste findest du auf der Seite des Amts für Studierendenangelegenheiten. Wir beraten dich gerne.
Welcher Sprachnachweis wird gefordert?
Anerkannte deutsche Sprachprüfungen
- Staatsangehörige eines anderen Landes außer der Bundesrepublik Deutschland müssen die für das Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse spätestens bis zum 27. Juli des Bewerbungsjahres nachweisen, sofern diese für den betreffenden Studiengang in der nachstehenden Tabelle normiert sind.
- Der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse ist erbracht, wenn ein Zeugnis über eine der nachstehend genannten Deutschprüfungen vorgelegt wird.
Als Nachweise ausreichender Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 werden an der Technischen Hochschule Augsburg folgende Sprachzertifikate anerkannt
- DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) – Stufe 1 oder höher
- TestDaF Stufe 3 oder höher
- Zeugnis über die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg (Prüfungsteil Deutsch)
- Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II (DSD II)
- Goethe-Zertifikat C2
- Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule
Als Nachweise ausreichender Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2/C1 werden an der Technischen Hochschule Augsburg folgende Sprachzertifikate anerkannt
- DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) – Stufe 2 oder höher
- TestDaF Stufe – alle Teile bestsanden und mindestens 15 Punkte
- Zeugnis über die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg (Prüfungsteil Deutsch)
- Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II (DSD II)
- Goethe-Zertifikat C2
- Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule
Als Nachweise ausreichender Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 werden an der Technischen Hochschule Augsburg folgende Sprachzertifikate anerkannt
- DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) – Stufe 2 oder höher, beim Masterstudiengang Steuer und Rechnungslegung mindestens Stufe 3
- TestDaF Stufe – alle Teile bestanden und mindestens 16 Punkte, beim Masterstudiengang Steuer und Rechnungslegung mindestens 20 Punkte
- Zeugnis über die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg (Prüfungsteil Deutsch)
- Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II (DSD II)
- Goethe-Zertifikat C2
- Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule
Bei Personen aus dem deutschsprachigen Ausland entscheidet die Technische Hochschule Augsburg einzelfallbezogen über den Sprachnachweis.
Wichtig: Goethe B2 und Telc B2 (Beruf) werden nicht anerkannt.