Forschungsbasierte Praxisentwicklung in der Sozialen Arbeit (M.A.)

Soziale Arbeit weiterentwickeln - forschungsbasiert und praxisorientiert!
Sie interessieren sich für die Weiterentwicklung Ihrer Qualifikation im Feld der Sozialen Arbeit – und wollen analysieren, wie wissenschaftliches Denken und praxisorientiertes Handeln wirksam miteinander verzahnt werden können? Dann ist dieser Masterstudiengang genau das richtige für Sie! Er verbindet theoretische Vertiefungen mit forschungs‑ und praxisbezogenen Perspektiven und befähigt Sie dazu, komplexe soziale Prozesse zu analysieren, zu bewerten und professionell zu gestalten.
Studieninhalte
Was steckt drin im Studium?
Ziel ist es, aktuelle gesellschaftliche Bedingungen und Entwicklungen zu analysieren, die beruflichen Felder der Sozialen Arbeit zu reflektieren und daraus Impulse für Praxisprozesse zu generieren, die zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit und zur Wahrung der Menschenrechte beitragen.
Der inhaltliche Schwerpunkt des Masterstudiengangs liegt auf der Neu- und Weiterentwicklung von Handlungsansätzen sowie Konzeptionen in der Praxis, in der Organisationsentwicklung und in der Führung sozialer Einrichtungen. Studierende werden in ihrem analytischen Denken, in systematischem Arbeiten und der kritischen verantwortungsethischen Reflexion gestärkt, um kompetent auf gesellschaftliche Herausforderungen reagieren und gemeinsam mit der Praxis forschungsbasierte Lösungsansätze entwickeln zu können.
Dazu werden (forschungs)methodische Kompetenzen sowie praxisorientiertes Wissen vertieft und die Fähigkeit, forschungsbasierte Lösungen für komplexe Problemstellungen in der Praxis zu erarbeiten, in den Mittelpunkt gestellt. Der Studiengang fördert gezielt die Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten sowie zu reflektierendem Denken in international vergleichenden Kontexten.
Daneben wird auch der Bedeutung von Leitungskompetenzen, Teamarbeit und Projektentwicklung in sozialen Organisationen Rechnung getragen.
Downloads
Studienverlaufsplan Vollzeitvariante
| Semester \ Module + CP | 5 | 10 | 15 | 20 | 25 | 30 | Summe CP1 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Einführungswerkstatt – Diskursarenen in der Sozialen Arbeit (5 CP) | Methodologie (5 CP) | Forschungsbasierte Praxisentwicklung 1 (10 CP) | Gesellschaftlicher Rahmen (10 CP) | 30 CP | ||
| 2 | Themen- und Projektentwicklung (5 CP) | Methodenwerkstatt (5 CP) | Forschungsbasierte Praxisentwicklung 2 (10 CP) | Soziale Organisationen und Sozialmanagement (10 CP) | 30 CP | ||
| 3 | Masterseminar (5 CP) | Masterarbeit (15 CP) | Kolloquium (10 CP) | 30 CP | |||
| 90 CP | |||||||
1CP = Credit Point
Studienverlaufsplan Teilzeitvariante
| Semester \ Module + CP | 5 | 10 | 15 | 20 | 25 | 30 | Summe CP1 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Einführungswerkstatt – Diskursarenen in der Sozialen Arbeit (5 CP) | Forschungsbasierte Praxisentwicklung 1 (10 CP) | 15 CP | ||||
| 2 | Themen- und Projektentwicklung (5 CP) | Soziale Organisationen und Sozialmanagement (10 CP) | 15 CP | ||||
| 3 | Methodologie (5 CP) | Gesellschaftlicher Rahmen (10 CP) | 15 CP | ||||
| 4 | Methodenwerkstatt (5 CP) | Forschungsbasierte Praxisentwicklung 2 (10 CP) | 15 CP | ||||
| 5/6 | Masterseminar (5 CP) | Kolloquium (10 CP) | Masterarbeit (15 CP) | 30 CP | |||
| 90 CP | |||||||
1CP = Credit Point

Deine Perspektive danach
Der Masterstudiengang „Forschungsbasierte Praxisentwicklung in der Sozialen Arbeit (M.A.)“ öffnet Türen zu verantwortungsvollen Funktionen in der Praxis der Sozialen Arbeit. Typische Tätigkeiten verbinden fachliche Leitung, konzeptionelle Weiterentwicklung, Forschungstransfer sowie Projekt- und Organisationsentwicklung. Absolvent:innen sind Fachkräfte für Innovation, Qualitätssicherung und Führung in sozialen Trägern und Einrichtungen. Der Studiengang befähigt für Leitungs- und Stabsstellen, deren Aufgaben insbesondere mit der wissenschaftlichen Analyse empirischer Erkenntnisse und deren Transfer in Praxisprozesse verbunden sind.
Zudem eröffnet der Masterabschluss die Möglichkeit zur akademischen Weiterqualifikation (Promotion).
Bewerbung und Zulassung
Der Masterstudiengang Forschungsbasierte Praxisentwicklung in der Sozialen Arbeit startet immer im Sommersemester.
Bewerbungen sind jährlich vom 15. November bis zum 15. Dezember möglich.
Die Bewerbung für den Masterstudiengang erfolgt über das Bewerbungsportal der THA.
Die FAQs zum Thema Bewerbung bieten dir weitere hilfreiche Informationen.
Kurz und knapp für Sie zusammengefasst:
- Erstabschluss in Sozialer Arbeit oder vergleichbarem Studiengang (≥ 210 ECTS, Note ≤ 2,5)
- Begründete Ausnahmen durch besondere wissenschaftliche Leistungen oder einschlägige Berufserfahrung (siehe Punkt 5!)
- Nachweis einschlägiger Inhalte (10 ECTS) bei fachverwandten Abschlüssen
- Gute Deutsch- (C1) und Englischkenntnisse (B2)
- Motivationsschreiben (2.500–3.000 Zeichen)
- Lebenslauf
1. Voraussetzungen für die Bewerbung
Um am Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen zu können, benötigen Sie:
- Einen ersten Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit oder einem vergleichbaren Studiengang
- Mindestens 210 ECTS-Punkte (CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS)
- Eine Gesamtnote von 2,5 oder besser
2. Motivationsschreiben
Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung ein Motivationsschreiben ein, in dem die persönliche Motivation für das Masterstudium nachvollziehbar erläutert wird. (Umfang: 2.500–3.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
3. Sprachkenntnisse
Für das Masterstudium werden gute Deutsch- (C1) und Englischkenntnisse (B2) in Wort und Schrift vorausgesetzt.
Wer einen deutschsprachigen Studienabschluss (oder deutschsprachiges Abitur oder FOS/BOS-Abschluss) vorweist, benötigt keinen weiteren Sprachnachweis für Deutsch, wer ein Abitur oder FOS/BOS-Schulabschluss nachweist, benötigt auch keinen gesonderten Sprachnachweis in Englisch. Ansonsten sind die Sprachnachweise im Bewerbungsverfahren hochzuladen.
4. Fachliche Voraussetzungen bei vergleichbaren Studiengängen
Wenn Sie einen vergleichbaren Studiengang abgeschlossen haben, wird individuell geprüft, ob Ihre Qualifikation als gleichwertig anerkannt werden kann. Auf jeden Fall müssen Sie hierbei nachweisen, dass Sie mindestens 10 ECTS-Punkte an einschlägigen Inhalten der Sozialen Arbeit absolviert haben:
- Mindestens 5 CP im Bereich “Geschichtliche und (professions)theoretische Grundlagen der Sozialen Arbeit” - zum Beispiel: Grundlagen historischer Entwicklungslinien der Sozialen Arbeit als Disziplin und Profession; Grundlagentheorien Sozialer Arbeit wie beispielsweise Lebensweltorientierung, Lebensbewältigung, Menschenrechtsprofession, kritische Soziale Arbeit; Grundlegende Professionsmerkmale wie bspw. Doppel- bzw. Tripelmandat, Technologiedefizit
- Mindestens 5 CP im Bereich “Methodische Grundlagen der Sozialen Arbeit” - zum Beispiel: Einzelfallhilfe, Soziale Gruppenarbeit, Gemeinwesenarbeit, Case Management, Beratung und Kommunikation
5. Eignung in begründeten Ausnahmefällen
Auch mit einer Gesamtnote schlechter als 2,5 können Sie zugelassen werden, wenn Sie besondere wissenschaftliche Leistungen oder zusätzliche berufliche Qualifikationen nachweisen. Über die Anerkennung entscheidet die Zulassungskommission im Einzelfall.
Wenn Sie Ihre fachliche Eignung oder ihren Notenschnitt durch berufliche Erfahrung nachweisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen:
- Tätigkeit in einem einschlägigen Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit,
- mindestens drei Jahre Berufserfahrung,
- mit mindestens 50 % Beschäftigungsumfang
Die Entscheidung über Ihre Aufnahme in das Eignungsfeststellungsverfahren trifft die Zulassungskommission der Hochschule nach § 9 der Zulassungssatzung.
Sollten Unterlagen nicht bis zum Bewerbungsschluss einzureichen sein, sind diese für den Studienbeginn im Sommersemester frühestmöglich, aber spätestens bis zum 31. Mai zu erbringen.





