Steuern und Rechnungslegung (M.A.)

Master Steuern und Rechnungslegung: wissenschaftlich fundiert, praxisnah ausgebildet
Die inhaltliche Ausrichtung des Masters deckt im Bereich Steuerlehre und Rechnungslegung das gesamte Spektrum der nationalen sowie die wesentlichen Inhalte der internationalen Regelungen ab.
Aufgrund des modularen Konzepts ist ein Einstieg sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich. Das Masterprogramm umfasst drei Semester. Die Vorlesungen finden stets an drei festen Tagen in der Woche statt. An den beiden anderen Tagen (Montag/Dienstag) haben Sie somit die Möglichkeit bereits wärend des Studiums praktische Erfahrungen zu sammeln und ggf. bereits die Zeiten der praktischen Tätigkeit als Voraussetzung für den Steuerberater zu sammeln (hierzu benötigen Sie eine inhaltlich einschlägige Tätigkeit auf dem Gebiet der von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern mit mindestens 16 Wochenstunden).
Was macht den Studiengang so besonders?
Es besteht eine Kooperation mit dem Steuerrechtsinstitut Knoll. Während des Studiums erhalten Sie die Lehrbriefe und einen Zugang zur Lehrnplattform. Sollten Sie sich nach Abschluss des Masterprogrammes zu einem Kurs beim Steuerrechtsinstitut Knoll anmelden, so erhalten Sie einen Rabatt von 10 % auf die Kursgebühr.
https://www.knoll-steuer.com/?gclid=EAIaIQobChMIms2f_OOM7gIVideyCh13XQsgEAAYASAAEgL_LfD_BwE
Als Abschluss des Studiums erhalten Sie den akademischen Grad "Master of Arts (M.A.)". Der Studiengang ist seit dem WS 2014/15 durch ACQUIN akkreditiert und im WS 20/21 erfolgreich reakkreditiert worden.
Studieninhalte
Der Masterstudiengang Steuern und Rechnungslegung bietet durch seine wissenschaftliche Fundierung und hohe Praxisorientierung eine professionelle Ausbildung auf diesem Gebiet. Die inhaltliche Ausrichtung des Masterstudiengangs deckt im Bereich Steuerlehre und Rechnungslegung das gesamte Spektrum der nationalen sowie die wesentlichen Inhalte der internationalen Regelungen ab. Das Masterprogramm umfasst drei Semester. Die Vorlesungen finden stets an drei festen Tagen in der Woche statt. An den beiden anderen Tagen haben Sie somit die Möglichkeit, be reits während des Studiums praktische Erfahrungen zu sam meln und ggf. bereits Zeiten der praktischen Tätigkeit anzu rechnen, die als Voraussetzung für den Steuerberater gelten (hierzu benötigen Sie eine inhaltlich einschlägige Tätigkeit auf dem Gebiet der von Bundes- oder Landesfinanzbehörden ver walteten Steuern mit mindestens 16 Wochenstunden).
Downloads
Studienplan und Module
akkreditierung integriert und Teil des Qualitätsmanagements der THA.
| Pflichtfächer (je 4 SWS/6 ECTS) | ||||
|---|---|---|---|---|
| Steuern | Rechnungslegung | Wirtschaftsrecht | ||
| Ertragsteuerrecht natürlicher Personen | Nationale Rechnungslegung | Wirtschaftsrecht | ||
| Rechtsformspezifische Besteuerung | Rechnungslegung und Besteuerung von KapG | |||
| Internationales Steuerrecht | Konzernabschluss | |||
| Abgabenordnung, Erbschaftsteuer, Bewertungsgesetz | Internationale Rechnungslegung | |||
| Wahlpflichtfächer (je 2 SWS/3 ECTS)1 | ||||
| Lohnsteuer | Gewerbe-, Grund- und Grunderwerbsteuer | Vertragsrecht | ||
| Sozialversicherungsrecht | Aktuelle BFH-Urteile | Unternehmensbewertung | ||
| Berufsrecht | Nachhaltigkeitsberichterstattung | Steuergestaltung | ||
| Digitale Kanzlei | ||||
1 Das Angebot der Wahlpflichtfächer kann sich ändern.
Abkürzungen: SWS = Semesterwochenstunden, CP = Credit Point
Passt der Studiengang zu mir?
Was du mitbringen solltest
Der Studiengang Steuern und Rechnungslegung ist für all diejenigen geeignet, die ihre berufliche Zukunft im Bereich Steuern und / oder Rechnungslegung sehen, egal ob dies ein selbständiger mittelständiger Steuerberater, eine große, internationale Steuerkanzlei oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder eine Fachabteilung in einem Konzern ist. Wenn Sie Interesse für die unterschiedlichen steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften, Lernbereitschaft und die Freude an der Beschäftigung mit praxisnahen Themen aus diesen Bereichen mitbringen, dann sind Sie bei uns im Studiengang richtig.
Optimalerweise hast du bereits Fachkenntnisse aus dem Bachelorstudium und/oder Praktikum im Bereich Steuern und/oder Rechnungslegung. Diese wirst du im Master erweitern; du wirst weitere steuerliche Fachgebiete kennen lernen und die Kenntnisse in der Rechnungslegung vertiefen. Da Steuern und Rechnungslegung zwangsläufig miteinander verbunden sind, bekommst du bei uns eine Ausbildung in beiden Bereichen und bist somit bestens für die Zukunft vorbereitet.
Du hast noch offene Fragen?
Unsere Studienberatung hat alle Antworten für dich!
Wir nehmen uns Zeit, um dich individuell und unverbindlich zu beraten.

Deine Perspektive danach
Der Masterstudiengang Steuern und Rechnungslegung bereitet dich systematisch auf die professionelle Übernahme komplexer Aufgaben im Bereich der Steuerlehre und Rechnungslegung vor. Durch die ausgezeichnete Vertiefung der Studienthemen steht dir der Weg in die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung oder in die entsprechenden Fachabteilungen des Steuern- und Rechnungswesens in Unternehmen offen.
Durch die stetigen Veränderungen in den Anforderungen im Steuerrecht und in der Rechnungslegung wird es nie langweilig. Die Nachfrage nach gut ausgebildeten Fachkräften in den Bereichen Steuern und Rechnungslegung ist immens hoch. Unsere Absolvent:innen starten stets in interessanten Positionen, die ihnen die Möglichkeiten geben, die erworbenen Kenntnisse anzuwenden und sich zügig weiterzuentwickeln.
Ihre Bewerbung
Als Unterlagen im Rahmen der Bewerbung werden benötigt:
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
- Bachelor- bzw. Diplomzeugnisses inkl. Notenblatt (falls noch nicht vorhanden nur ein aktuelles Notenblatt)
- Exmatrikulationsbescheinigung (falls noch nicht vorhanden eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Tabellarischer Lebenslauf inkl. vollständiger Nachweise der praktischen Tätigkeit
- Motivationssschreiben
- Bei ausländischen Bewerbern: Nachweis über die Deutschkenntnisse (DSH, TestDaF mindestens auf C2 Niveau)
Bewerbungsfrist:
Der Studienbeginn ist sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester möglich. Für das Wintersemester ist die Bewerbungsfrist vom 2. Mai bis zum 15. Juni. Für das Sommersemester ist eine Bewerbung vom 15. November bis 15. Dezember möglich. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist können lediglich die Studenten, die bis zum Ablauf der Bewerbung noch keine 210 ECTS (bzw. bei sechs semestrigen Studiengängen 180 ECTS) erreicht haben, die Leistungsbestätigung für das abgelaufene Semester bis zum 1. August bzw. 15. Februar nachreichen (siehe hierzu auch FAQ „Kann ich mich auch bewerben, wenn ich die 210 ECTS / 180 ECTS noch nicht erreicht habe?"). Hierzu senden Sie bitte unter Angabe Ihrer Bewerbernummer das eingescannte Dokument an Kalina.Kafadar@hs-augsburg.de und zudem ein Original an die Hochschule Augsburg.
Zulassung:
Eine fristgerechte und vollständige Bewerbung ist die Voraussetzung für eine Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren (siehe Eignungsfeststellungstest im Bereich Downloads). In diesem Verfahren ist das Erreichen von mindestens 70 Punkten notwendig um eine Zulassung für den Masterstudiengang zu erhalten.
Zusagen oder Absagen bzgl. des Studienplatzes werden bei Bewerbungen für das Wintersemester bis spätestens 15. August und bei Bewerbungen für das Sommersemester bis 25. Februar zunächst per Email bekannt geben.
Unsere Studien- und Prüfungsordnung definiert ein Verfahren zur Feststellung der studiengangspezifischen Eignung, in dem Ihre Bewerbungsunterlagen von der Zulassungskommission des Studiengangs gesichtet und nach einem festgelegten Schema mit Punkten bewertet werden. Die erreichte Punktzahl ist Voraussetzung, ob wir Sie zulassen können, und sie legt auch Ihren Platz in der Rangfolge für die Zuteilung der zur Verfügung stehenden Studienplätze fest. Eine fristgerechte und vollständige Bewerbung ist die Voraussetzung für eine Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren. In diesem Verfahren ist das Erreichen von mindestens 70 Punkten notwendig, um eine Zulassung für den Masterstudiengang zu erhalten. Details s. SPO, Anlage 2).
Bewerbungen aus dem Ausland sind willkommen!
- Wenn Sie eine Vorbildung im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte unbedingt, dass Sie mit Ihrer Bewerbung an der THA eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) durch “uni-assist e.V.” einreichen müssen. Die Bearbeitung Ihres Antrags bei uni-assist kann bis zu 8 Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Damit Ihre Bewerbung nicht gefährdet ist, stellen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig, damit Sie auch die Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang selbst einhalten können. Weitere wichtige Informationen finden Sie im Leitfaden für ……
- Verfassen Sie bitte Ihren Lebenslauf und Ihr Motivationsschreiben in deutscher Sprache.
- Denken Sie bitte unbedingt daran, Ihre Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache mit Zeugnissen nachzuweisen. Da die Unterrichtssprache Deutsch ist, ist der Nachweis, dass Sie Deutsch mindestens auf dem Niveau von B2 beherrschen, zwingend erforderlich. Für die englische Sprache ist das Niveau B1+ gefordert. Es gilt der Europäische Referenzrahmen für Sprachen.
Bitte reichen Sie alle für die Bewerbung erforderlichen und relevanten Zeugnisse und Nachweise in beglaubigter deutscher Übersetzung ein.
FAQ
Der Studienbeginn ist sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester möglich. Für das Wintersemester ist die Bewerbungsfrist vom 2. Mai bis zum 15. Juni. Für das Sommersemester ist eine Bewerbung vom 15. November bis 15. Dezember (Eingangsstempel) möglich. Die Bewerbungen sind ausschliesslich über das Online Portal der Technischen Hochschule Augsburg möglich.
Um sich für den Studiengang bewerben zu können, brauchen Sie einen Bachelorabschlussnote von mindestens 3,0.
Die Abschlussnote alleine ist nicht maßgeblich für eine Zulassung. Allerdings stellt die Abschlussnote einen wesentlichen Bestandteil bei dem Verfahren zur Feststellung der studiengangsspezifischen Eignung dar (siehe Zulassungsbedingungen).
Nein. Ein einschlägiges Hochschulstudium sowie fundierte Vorkenntnisse in Steuerrecht und der Rechnungslegung ist Voraussetzung für die Zulassung (siehe Eignungsfeststellungsverfahren).
Die Möglichkeit zu einem Teilstudium besteht. Sie studieren dann 6 Semester an 1-2 Tagen die Woche.
Der Wechsel von Voll- auf Teilzeit oder von Teil- auf Vollzeit ist im Laufe des Studiums einmal möglich.
Wechselt ein Student von Vollzeitstudium in Teilzeitstudium wird er nach folgender Rechnung hochgestuft:
Erreichte ECTS in VZ dividiert durch 15 ECTS (weil in Teilzeit nur 15 ECTS pro Semester), ergibt Fachsemester in TZ
+ restliche ECTS 2/3-Regelung (2/3 von 15 ECTS, also 10 ECTS): Rest < 10, kein weiteres Fachsemester in TZ, ansonsten noch ein weiteres Fachsemester in TZ
Rechenbeispiel:
Student hat 36 ECTS in Vollzeit erbracht
36 ECTS : 15 ECTS = 2, Rest 6 ECTS
6 ECTS < 10 ECTS, also aus dem Rest kein weiteres Fachsemester
Somit Höherstufung um 2 Semester, also in das 3. Fachsemester in Teilzeit
Es werden auch die Prüfungsleistungen mit der Note 5,0 (Fehlversuche) aus dem Vollzeitstudium ins Teilzeitstudium übernommen.
Das Motivationsschreiben soll deutlich werden lassen, welche persönlichen, fachlichen, wissenschaftlichen und/oder beruflichen Beweggründe für die Bewerbung ausschlaggebend sind. Der Umfang der Begründung für die Bewerbung sollte den Umfang von einer DIN A 4-Seite nicht überschreiten.
Der Studiengang wird in deutscher Sprache gelehrt. Einzelne Lehrveranstaltungen können auch auf Englisch gelehrt werden. Bei einem deutschsprachigen Bachelorabschluss ist kein Sprachnachweis nötig.
Ausländische BewerberInnen müssen Deutschkenntnisse auf dem Level C2 nachweisen. Informationen dazu finden Sie in der Übersicht zu den anerkannten Deutschprüfungen.
Siehe dazu die Informationen des Studentenamts. Zur ersten Orientierung können auch einschlägige Tabellen im Internet helfen.
Ja, eine Bewerbung ist prinzipiell möglich. Sie müssen den Abschluss des Studiums dann bis zum Semesterende nach Studienbeginn (Deadline 14.03. bzw. 29.09.) nachweisen.
Ja, hier müssen Sie dann innerhalb des ersten Studienjahres eine sogenannte Nachqualifikation erbringen. I.d.R müssen Sie hierfür 18 Wochen Praktikum nachweisen (bereits erbrachte praktische Tätigkeiten werden berücksichtigt) und die Fächer der Blockwoche "Praxisseminar I und II" für den Studiengang International Management mit Erfolg belegen.
Nein. Der Aufwand für das Studium ist mit einer vollen Berufstätigkeit nicht vereinbar. Die Vorlesungszeiten sind tagsüber und an zwei bis drei Tagen pro Woche (Mittwoch bis Freitag).
Nein, ein Auslandssemester ist derzeit nicht vorgesehen. Ein individuelles Auslandssemester bedarf der Abstimmung mit der Studiengangleitung und der Genehmigung durch die Prüfungskommission.
Nein, ein Praktikumssemester ist nicht vorgesehen. Durch die festen wöchentlichen Vorlesungszeiten (Mittwoch – Freitag ) ist allerdings eine studienbegleitende praktische Tätigkeit durchaus möglich und auch erwünscht.
Das sagen unsere Studierenden
Neuigkeiten zum Studiengang
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