Studiengangs- und Hochschulwechsel
Solltest du dich gleichzeitig für ein erstes Fachsemester und ein höheres Fachsemester im gleichen oder einem anderen Bachelorstudiengang bewerben, so musst du zunächst die Online-Registrierung bei hochschulstart.de vornehmen und deine Bewerbung für das erste Fachsemester im Bewerbungsportal der Hochschule abgeben. Anschließend kannst du deine Bewerbung für ein höheres Fachsemester im Bewerbungsportal der Hochschule anhängen.
Vergabeverfahren Bachelorstudiengänge mit Zulassungsbeschränkung (erstes Fachsemester)
Solltest du einen Hochschul- oder Studiengangwechsel planen, so vergewissere dich in einer Studienberatung, ob eine Aufnahme an der THA möglich ist und ob du dein Studium nahtlos weiterführen kannst.
Solltest du dich für mehrere Studiengänge in höhere Fachsemester bewerben, musst du unbedingt eine Priorisierung vornehmen.
Davon unabhängig müssen Bewerbungen für den Eintritt in das Wintersemester bis 15. Juli jeden Jahres und für das Sommersemester bis 15. Januar jeden Jahres dem Studierendensekretariat (Abt. Studierendenangelegenheiten) der Technischen Hochschule Augsburg online vorliegen.
Du musst neben den im Bewerbungsbogen geforderten Unterlagen deiner Bewerbung unbedingt beifügen:
- Aktuelles Notenblatt, ausgestellt durch das Prüfungssekretariat der bisherigen Hochschule (bei Vorstudium im Ausland mit amtl. beglaubigter Notenskala)
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Auflistung der Prüfungsleistungen, die voraussichtlich noch bis zum beabsichtigten Hochschulwechsel abgelegt werden
- Angabe und Nachweis der bisher studierten Lehrplansemester
- Angabe und Nachweis des aktuellen Fachsemesters an der bisherigen Hochschule
- Fachinhaltsbeschreibungen bzw. Modulhandbuch aller Module mit ECTS-Punkten des bisherigen Studiengang (bei Vorstudium im Ausland mit amtl. beglaubigter Übersetzung)
- Lebenslauf, insbesondere mit Angaben zur Schulbildung und zum bisherigen Studienverlauf
- Begründung, warum ein Wechsel an die Technische Hochschule Augsburg vorgesehen ist
- Hochschulzugangsberechtigung
- Nachweis berufspraktischer Tätigkeiten vor Aufnahme des Studiums
- Falls bereits exmatrikuliert, dann eine aktuelle Bestätigung des Prüfungssekretariates der derzeitigen Hochschule, dass kein Verfahren anhängig ist, dessen Ergebnis sein kann, dass der Bewerber oder die Bewerberin das Studium endgültig nicht bestanden hat (z.B.: ein laufendes Widerspruchsverfahren)
- Angabe und Nachweis der Summe aller bisher erworbenen ECTS-Punkte
Über eine Anrechnung von Studienleistungen entscheidet die zuständige Prüfungskommission eines Studiengangs. Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen werden von anderen Hochschulen oder beim Wechsel des Studiengangs angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn diese Zeiten und Leistungen in Inhalt und Umfang dem jetzigen Studium an der Technischen Hochschule Augsburg entsprechen.
Es werden nur die in der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs für die jeweiligen Fächer und Module vergebenen ECTS-Punkte angerechnet.