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- ERASMUS+ Lehrende und Hochschulpersonal
- Mobilität zur Fort- und Weiterbildung für Mitarbeiter
Mobilität zur Fort- und Weiterbildung für Mitarbeiter
Wieso überhaupt ins Ausland mit Erasmus+
- Ein neues Land kennenlernen
- Arbeitsabläufe und Strukturen anderer Hochschulen kennenlernen
- Kontakte zu Kollegen aus den gleichen Fachbereichen und anderen Ländern knüpfen
- Reisekosten werden für Fortbildungen an anderen Hochschulen übernommen
Wer darf daran teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind nichtwissenschaftliche und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen der Hochschule Augsburg aus allen Bereichen (Fakultäten, Zentrale Dienste, zentrale Einrichtungen, Servicestellen, Stabsstellen).
Interessensbekundungen mit Angaben zu Ihrer geplanten Mobilität können Sie jederzeit an das International Office richten. Füllen Sie hierfür einfach den Bewerbungsbogen aus. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung jedoch 6 Wochen vor der Mobilität über das Bewerbungsformular bei uns eingehen muss.
Was wird gefördert unter ERASMUS+?
- Beim job shadowing tauschen Sie sich mit einem Fachkollegen oder einer Fachkollegin an der Partnerhochschule Ihrer Wahl aus. Die Organisation liegt dabei ganz bei Ihnen.
- Bei staff weeks handelt es sich um organisierte Workshops oder Seminare an Partnerhochschulen, die dazu gezielt einladen. Es gibt meistens ein festes Programm, der intensive Austausch mit Fachkollegen steht eher im Hintergrund. Dafür lernen Sie ein Netzwerk anderer Hochschulvertreter aus ganz Europa kennen.
- Bei individuellen Hospitationen an Partnerhochschulen können Sie in andere Arbeitsbereiche schnuppern und selbst Hand anlegen.
- Studienbesuche bieten Ihnen die Gelegenheit sich mit anderen näher auszutauschen.
Im Erasmus+-Programm werden Aufenthalte zu Fortbildungszwecken (STT) über eine Dauer von mindestens zwei Tagen und maximal zwei Monaten gefördert.
Die Hochschule Augsburg fördert vorrangig Aufenthalte an Partnerhochschulen, um die bestehenden Kontakte zu vertiefen.
Im Zuge des Erasmus Green ist es uns möglich auch „grünes Reisen“ mit einer erhöhten Reisepauschale zu fördern. Darunter fallen Mobiliäten, die mit einem sog. „grünen“ Verkehrsmittel (z. B. Zug) angetreten werden.
Bitte beachten Sie, dass die unten aufgeführten pauschalen Fördersätze - nicht das bayerische Reisekostengesetz - die Grundlage für die Abrechnung sind.
Bitte beachten Sie weiter, dass Teilnahmegebühren nicht von zentraler Stelle oder über das Erasmus+-Programm finanziert werden können.
Gern steht Ihnen das International Office für die erste Orientierung zur Verfügung.
Aktuelle Fördersätze
Entfernungspauschalen | Normale Reisepauschale | Green Travel-Pauschale |
10 – 99 km | 23 € | - |
100 – 499 km | 180 € | 210 € |
500 – 1.999 km | 275 € | 320 € |
2.000 – 2.999 km | 360 € | 410 € |
3.000 – 3.999 km | 530 € | 610 € |
4.000 – 7.999 km | 820 € | - |
8.000 km und mehr | 1.500 € | - |
Die Entfernung zur Zielhochschule können Sie bequem über den Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermitteln.
Aufenthaltspauschalen | ||
Zielland | Pauschale bis zum 14. Tag | Pauschale ab dem 15. Tag |
DK, FI, IE, IS, LI, LU, NO, SE, UK | 180 € | 126 € |
BE, FR, EL, IT, MT, NL, AT, PT, ES, CY | 160 € | 112 € |
BG, EE, HR, LV, LT, PL, RO, SK, SI, MK, CZ, TR, HU | 140 € | 98 € |
Sonderförderung für Teilnehmer mit Behinderung
Uns liegt es am Herzen, dass alle Mitarbeiter die gleiche Chance erhalten, eine Auslandsmobilität anzutreten. Deshalb freut es uns, dass wir im Erasmus+ Programm die Möglichkeit haben, durch eine Sonderförderung unterstützend zu agieren.
Kommen Sie diesbezüglich gerne auf uns zu.
Schritt für Schritt zur Mobilität
Sie haben sich für eine ERASMUS+ Mobilität entschieden - was nun?
Vor der Mobilität
- Sie füllen das Bewerbungsformular 6 Wochen vor der Mobilität aus oder melden sich direkt bei uns.
- Sie stellen rechtzeitig vor Antritt der Mobilität einen offiziellen Dienstreiseantrag und reichen Sie eine Kopie im International Office ein. Bitte bedenken Sie, dass auf dem Antrag die Unterrschrift Ihres Vorgesetzen sein muss.
- Sie erhalten von uns das MobilityAgreement* und schicken es unterschrieben und ausgefüllt an das International Office zurück.
- Sie erhalten von uns das Grant Agreement*schicken es unterschrieben und ausgefüllt an das International Office zurück.
- Falls Sie mit einem sog. grünen Verkehrsmittel (z. B. Zug) reisen, können wir eine erhöhte Reisepauschale auszahlen. Hierfür muss vor der Mobilität die Ehrenwörtliche Erklärung unterschrieben werden, die wir Ihnen zusammen mit dem Grant Agreement zukommen lassen.
- Das International Office überweist Ihnen die Mobilitätspauschale vor der Mobiltät. Voraussetzung ist jedoch, dass alle oben genannten Dokumente vor der Mobilität bei uns eingegangen sind.
Nach der Mobilität
- Die Partnerhochschule bestätigt die Dauer Ihres Aufenthalts auf der Confirmation of Stay*, das Sie vor Reiseantritt von zugeschickt bekommen.
- Sie füllen den Online-Bericht der EU-Kommission aus (automatische Aufforderung per Mail)
*Die jeweils aktuellen Teilnehmerdokumente erhalten Sie im International Office.
Unabhängig vom Online-Bericht freuen wir uns nach Ihrer Rückkehr auf einen kurzen Erfahrungsbericht.
Anerkennung der Auslandsleistung
Ein Auslandsaufenthalt dient nicht nur zur persönlichen Weiterentwicklung, sondern trägt auch zur Aufrechterhaltung von Kooperationen zwischen der Hochschule Augsburg und seinen Partnerhochschulen bei.
Auch wird durch den Fortbildungsaustausch Know-How erworben, dass im Idealfall auch in die Arbeitsstrukturen an unserer Hochschule einfließen.
Ihre Leistungen an der Hochschule sichtbar zu machen, ist uns wichtig!
Daher möchten wir u. a. alle Zurückgekehrten, zu einem jährlichen Empfang einladen auf dem Sie offiziell ein Zertfikat erhalten, auf dem Ihre Leistung festgehalten wird und das parallel Einzug in die Personalakte hält.
Aktuelle Weiterbildungsangebote im Ausland
Sie interessieren sich für eine Fortbildung im dem Ausland? Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über aktuelle Angebote.
Aktuelle Angebote unserer Partnerhochschulen
Möchten Sie mehr über die Inhalte der Fortbildungen und der Partnerhochschulen erfahren. Ihre Kolleg:innen lassen Sie gerne daran teilhaben:
Interne Fortbildungen
Das International Office bietet in Kooperation mit dem Zentrum für Sprachen und Interkulturelle Kommunikation regelmäßige Fortbildungen zu sprachlichen und interkulturellen Themen, welche als gute Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt dienen können.
Eine Gesamtübersicht aller Fortbildungsmöglichkeiten an der Hochschule Augsburg für Mitarbeiter, finden Sie auf der Seite der Personalentwicklung.
Mitarbeiter:innenmobilitäten im außereuropäischen Ausland
Bei Interesse an einer Mobilität ins außereuropäische Ausland, bitten wir Sie, sich vorab an das International Office zu wenden.
Bewerbungsformular
Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular mind. 6 Wochen vor dem geplanten Aufenthalt aus.
Das Formular selbst finden Sie hier.
Kontakt
Telefon: | +49 821 5586-3674 |
Fax: | +49 821 5586-3207 |