Technische Hochschule Augsburg
Die Technische Hochschule Augsburg ist bemüht, ihre Angebote im Einklang mit § 1 Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Anwendungen, die unter https://www.hs-augsburg.de und allen Subdomain-Seiten verfügbar sind.
Konformitätsstatus
Teilweise konform: Diese Anwendung entspricht teilweise § 1 BayEGovV.
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:
- Abseits der Hauptseiten fehlen teilweise alternative Text-Inhalte für Bilder und Tabellen.
- Es können auch Fehler in der Inhaltshierarchie vorliegen oder Links unverständlich sein.
- Die Überschriftenhierarchie wird teilweise nicht eingehalten.
- Nicht alle Dokumente liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
- Karten, die der Anfahrtsbeschreibung dienen, ergänzen wir nach Möglichkeit um eine Anfahrtsbeschreibung in Textform.
- Vielen unserer Videos fehlen Untertitel sowie Audiodeskriptionen.
Begründung:
Als Hochschule verfügen wir über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt, daher sind Fehler nicht gänzlich vermeidbar.
Videokonferenztool Zoom
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt auch für die Anwendungen, die unter https://hs-augsburg.zoom.us verfügbar sind.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Diese Anwendung entspricht vollständig § 1 BayEGovV.
Nicht barrierefreie Inhalte in Zoom:
Vereinzelt sind einige Funktionen der Anwendung nicht vollumfänglich barrierefrei. Diese werden in den englischsprachigen Informationen des Anbieters zur Barrierefreiheit aufgelistet. Da diese für eine funktionale Nutzung der Anwendung nicht zwingend erforderlich sind, ist die Anwendung konform zu § 1 BayEGovV.
Feedback
Sie können uns als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Referat Kommunikation | |
Rechenzentrum | |
Erstellungsdatum
26.08.2020
Methodik
Selbstbewertung
Letzte Überprüfung
26.08.2020
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahen zuständigen Einrichtung
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung | |
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern | |
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik | |
St.-Martin-Straße 47 | |
81541 München | |
Telefon: | |
Fax: | +49 89 2129-1113 |
Sonstige Hilfsangebote
Studierende mit Behinderungen unterstützt der Behindertenbeauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Prof. Dr. Peter Richard.
Die Schwerbehindertenvertretung kann Beschäftigte unterstützen.