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Erklärung zur Barrierefreiheit

Technische Hochschule Augsburg

 
 
 

Die Technische Hochschule Augsburg ist bemüht, ihre Angebote im Einklang mit § 1 Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Anwendungen, die unter https://www.hs-augsburg.de und allen Subdomain-Seiten verfügbar sind.

Konformitätsstatus

 

Teilweise konform: Diese Anwendung entspricht teilweise § 1 BayEGovV.

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

 

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:

  • Abseits der Hauptseiten fehlen teilweise alternative Text-Inhalte für Bilder und Tabellen.
  • Es können auch Fehler in der Inhaltshierarchie vorliegen oder Links unverständlich sein.
  • Die Überschriftenhierarchie wird teilweise nicht eingehalten.
  • Nicht alle Dokumente liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
  • Karten, die der Anfahrtsbeschreibung dienen, ergänzen wir nach Möglichkeit um eine Anfahrtsbeschreibung in Textform.
  • Vielen unserer Videos fehlen Untertitel sowie Audiodeskriptionen.

Begründung:

Als Hochschule verfügen wir über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt, daher sind Fehler nicht gänzlich vermeidbar.

Videokonferenztool Zoom

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt auch für die Anwendungen, die unter https://hs-augsburg.zoom.us verfügbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Diese Anwendung entspricht vollständig § 1 BayEGovV.

Nicht barrierefreie Inhalte in Zoom:
Vereinzelt sind einige Funktionen der Anwendung nicht vollumfänglich barrierefrei. Diese werden in den englischsprachigen Informationen des Anbieters zur Barrierefreiheit aufgelistet. Da diese für eine funktionale Nutzung der Anwendung nicht zwingend erforderlich sind, ist die Anwendung konform zu § 1 BayEGovV.

Feedback

 

Sie können uns als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Referat Kommunikation

Homepage

Rechenzentrum

Homepage

Erstellungsdatum

 

26.08.2020

Methodik

 

Selbstbewertung

Letzte Überprüfung

 

26.08.2020

Durchsetzungsverfahren

 

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahen zuständigen Einrichtung

 

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

Telefon: 

+49 89 2129-1111

Fax:

+49 89 2129-1113

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Sonstige Hilfsangebote