A wie Ablauf von Förder- oder Drittmittelprojekten
Der VDI VDE IT hat eine schöne Übersicht zum Projektablauf auf seiner Website veröffentlicht.
Externer Link - keine Haftung für die dort gelisteten Inhalte:
Projektablauf auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP)
Der Formularschrank des BMBF beinhaltet alle wichtigen Vordrucke für die Anträge auf Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP)
A wie Akquise von Fördermitteln
Wie stelle ich einen Förderantrag?
Kommen Sie mit einer Idee oder einer Fragestellung auf uns zu. Wir helfen Ihnen, bei der Suche nach dem richtigen Förderprogramm und nach Bedarf den richtigen Kooperationspartnern. Wir begleiten Sie bei der Antragsstellung und reichen den Projektantrag ein. Kontaktieren Sie uns jedoch mindestens 4 Wochen vor der Einreichungsfrist, falls Sie schon einen Fördercall im Blick haben.
Wo finde ich aktuelle Informationen zur Forschungsförderung?
Für aktuelle Informationen zum Thema Forschungsförderung (Forschungsförderoptionen, Veranstaltungshinweise, Ausschreibungen, usw.) können Mitarbeiter der THA den FIT-Newsletter der Universität Kassel abonnieren. Außerdem haben wir für Sie die gängigsten Förderprogramme zusammengestellt.
Was benötige ich für einen Antrag?
Die Anforderungen variieren zwischen den Förderprogrammen.
Sie benötigen grundsätzlich eine Vorhabensbeschreibung Ihres Projekts, einen Finanzplan/Ressourcenplan inklusive Angabe von benötigtem Personal und Sachmitteln. Ist es ein Verbundvorhaben, wird auch ein Kooperationsvertrag benötigt.
Außerdem haben viele Projekte eine Deadline zur Einreichung eines Antrags.
Die Anforderungen der gängigsten Förderprogramme finden Sie unter dem Reiter "Steckbriefe".
Bei Fragen kommen Sie immer gerne auf uns zu.
Welche Betreuung seitens des ITW gibt es nach erfolgreichem Einwerben von Fördermitteln?
Während der Laufzeit Ihres Projektes begleiten wir Sie in Form von Terminkoordination (z.B. Rechnungstermine o.ä.) und Beratungsleistungen (z.B. zu Personal- und Finanzfragen in enger Abstimmung mit den Abteilungen I und II). Wir koordinieren wir die Stellenanträge Ihrer Mitarbeiter und die Einreichung von Berichten beim Projektträger.
D wie Drittmittel
Drittmittel sind Gelder, die eine Hochschule von externen Quellen (z. B. Unternehmen, Stiftungen oder staatlichen Förderprogrammen) für Forschung oder Entwicklung erhält. Diese Mittel können aus öffentlichen (DFG, EU, Ministerien) oder privaten Quellen (Industrie, Stiftungen, Unternehmen) stammen.
Ein Drittmittelprojekt gilt als wirtschaftlich, wenn:
- Auftragsforschung betrieben wird: Wenn ein Unternehmen eine Hochschule beauftragt, eine bestimmte Forschungsleistung zu erbringen, kann dies als wirtschaftlich gelten, insbesondere wenn die Ergebnisse nicht für die Allgemeinheit, sondern exklusiv für den Auftraggeber bestimmt sind.
- Wettbewerb mit kommerziellen Anbietern besteht: Falls eine Hochschule Dienstleistungen oder Forschungsergebnisse anbietet, die in direkter Konkurrenz zu kommerziellen Anbietern stehen (z. B. Laboranalysen, Beratungsleistungen), könnte dies als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft werden.
- Gewinnerzielungsabsicht besteht: Falls ein Drittmittelprojekt bewusst darauf ausgelegt ist, Überschüsse zu generieren, und nicht ausschließlich der Förderung von Forschung und Lehre dient, kann es als wirtschaftlich betrachtet werde
Ein Drittmittelprojekt wird in der Regel als nicht-wirtschaftlich eingestuft, wenn:
- Es sich um Grundlagenforschung handelt, deren Ergebnisse veröffentlicht werden und nicht ausschließlich für einen privaten Auftraggeber bestimmt sind.
- Es durch öffentliche Forschungsförderungen finanziert wird, die keine Gewinnerzielung erlauben (z. B. DFG-Projekte, BMBF-Förderungen).
- Die Hochschule nur Selbstkosten deckt, ohne darüber hinaus Gewinne zu erzielen.
Falls ein Drittmittelprojekt als wirtschaftlich eingestuft wird, können verschiedene rechtliche und steuerliche Konsequenzen entstehen:
- Umsatzsteuerpflicht: Wirtschaftliche Tätigkeiten unterliegen der Umsatzsteuerpflicht, sofern keine Befreiung greift.
- Beihilferechtliche Vorgaben: Falls eine Hochschule staatliche Mittel für ein wirtschaftliches Projekt nutzt, müssen ggf. beihilferechtliche Vorgaben beachtet werden.
- Trennung von wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten: Hochschulen müssen wirtschaftliche Tätigkeiten in eigenen GmbHs oder wie die THA in rechtlich abgetrennten Einheiten für wirtschaftliche Projekte (sog. BgA) führen.
Die rechtlichen Grundlagen in Bayern hierfür sind insbesondere:
- Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), das Hochschulen eine gewisse wirtschaftliche Betätigung erlaubt, sofern diese mit dem Bildungs- und Forschungsauftrag vereinbar ist.
- Steuerliche Vorschriften zur Körperschafts- und Umsatzsteuerpflicht wirtschaftlicher Tätigkeiten.
- EU-Beihilferecht, wenn öffentliche Mittel mit wirtschaftlichen Aktivitäten vermischt werden.
F wie Formulare
Bei uns taucht immer wieder die Frage nach einer Vorlage zu Unterstützungserklärungen (LoI) auf. Die stellen wir hier gerne zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, je genauer und detaillierter der LoI ausgestellt wird, desto mehr Gewicht hat er beim Fördergeber.
Für manche öffentlich geförderten Projekte aber für jedes privatwirtschaftliche Projekt ist eine Zeiterfassung für die geleisteten Arbeitsstunden notwendig. Bei öffentlichen Projekten wir damit die ordnungsgemäße Mittelverwendung dokumentiert, bei privatwirtschaftlichen Projekten bestätigen wir, dass wir keine Steuergelder zweckwidrig einsetzen. Wir trennen also alle öffenltichen Aufgaben von unseren wirtschaftlichen Aufgaben (--> Trennungsrechnung).
Auf einfache und übersichtliche Art kann Ihnen unsere Vorlage helfen, den Überblick über laufende Projekte und den darin verbuchten Personaleinsatz zu behalten.
*Vermissen sie eine Vorlage?
Sagen sie uns gerne Bescheid, dann stellen wir sie hier zur Verfügung!
Danke für ihre Unterstützung!
F wie Freikauf oder Lehrersatz
Freikauf und Lehrersatz – klar unterschieden
Die Begriffe Freikauf und Lehrersatz werden häufig synonym verwendet. Tatsächlich unterscheiden sie sich jedoch deutlich – sowohl in der Berechnungsgrundlage als auch in der Art der Abrechnung.
Freikauf
Der Freikauf kommt bei privatwirtschaftlichen Projekten zum Einsatz. Werden Professorinnen oder Professoren in solchen Projekten tätig, muss der Betrag angesetzt werden, der der Hochschule durch deren Einsatz tatsächlich entsteht.Da die reguläre Lehrverpflichtung 36 Semesterwochenstunden (SWS) pro Jahr beträgt, wird bei privatwirtschaftlichen Drittmittelprojekten pro SWS 1/36 des Jahresgehalts (W2) berechnet – zuzüglich Overhead und gegebenenfalls Mehrwertsteuer.Der Freikauf orientiert sich somit am tatsächlichen Personalwert der Professur.
Lehrersatz
Der Lehrersatz findet Anwendung bei öffentlich geförderten Projekten, in der Regel bei Projekten des BMFTR.Hier dürfen ausschließlich die tatsächlich entstandenen Kosten angesetzt werden. Das bedeutet: Berechnet werden nur die Kosten für die Lehrbeauftragten, die die Lehre der Professorin oder des Professors übernehmen.Aktuell liegt der Lehrersatz bei etwa 1.000 € pro Semester.
Für manche öffentlich geförderten Projekte aber für jedes privatwirtschaftliche Projekt ist eine Zeiterfassung für die geleisteten Arbeitsstunden notwendig. Bei öffentlichen Projekten wir damit die ordnungsgemäße Mittelverwendung dokumentiert, bei privatwirtschaftlichen Projekten bestätigen wir, dass wir keine Steuergelder zweckwidrig einsetzen. Wir trennen also alle öffenltichen Aufgaben von unseren wirtschaftlichen Aufgaben (--> Trennungsrechnung).
Auf einfache und übersichtliche Art kann Ihnen unsere Vorlage helfen, den Überblick über laufende Projekte und den darin verbuchten Personaleinsatz zu behalten.
T wie Trennungsrechnung
Nachkalkulation
Die trennungsrechtliche Nachkalkulation an der THA dient der exakten Ermittlung der Kosten und Erlöse von Forschungsprojekten oder Lehrveranstaltungen unter Berücksichtigung der verursachungsgerechten Zuordnung von Einzel- und Gemeinkosten. Ziel ist es, Transparenz in der Kostenstruktur zu schaffen und eine korrekte Mittelverwendung sicherzustellen.
Detailliert finden Sie die Informationen hier.
