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Schutzrechte

 

Sie sind Erfinderin oder Erfinder an der Technischen Hochschule Augsburg?

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Idee! 

Unser Leitfaden begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Erfindungsmeldung an unserer Hochschule. Er zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Idee formell einreichen, welche Abstimmungen wichtig sind und welche Wege der Verwertung möglich sind – von der Patentierung bis zur Kooperation mit Industriepartnern.

Wichtiger Hinweis zur Veröffentlichung

Bitte beachten Sie:
Eine Veröffentlichung (z. B. Fachartikel, Konferenzbeiträge, Dissertationen, Poster) vor Anmeldung eines Patents kann die Schutzfähigkeit der Erfindung gefährden.

Setzen Sie sich daher frühzeitig mit uns in Verbindung.

Leitfaden für Erfinderinnen und Erfinder

 

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1. Kurzanmeldung

Einreichung einer Kurzanmeldung über BayFIS-Erfindungsmeldung (Login erforderlich)

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2. Erhalt des Formulars „Erfindungsmeldung“

Zusendung des offiziellen Formulars durch das ITW

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3. Einreichung der Erfindungsmeldung

Ausgefülltes Formular inklusive aller erforderlichen Unterlagen am besten üer einen Cloud-Ordner hochladen oder ansonsten verschlüsselt an [Bitte aktivieren Sie Javascript] schicken

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4. Prüfung der Vollständigkeit

Formale Prüfung der eingereichten Unterlagen

Bei fehlenden Angaben: Rückmeldung an die Erfinderinnen und Erfinder

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5. Abstimmungsgespräch

Abstimmung mit den Erfinderinnen und Erfindern

Klärung, wie mit der Erfindung weiter verfahren werden soll

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6. Bewertung der Erfindung (ggf. durch PVA)

Prüfung von Schutzfähigkeit und Verwertungspotenzial

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7. Entscheidung der Hochschule

Inanspruchnahme der Erfindung

oder

Freigabe der Erfindung an die Erfinderinnen und Erfinder

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8. Weiteres Vorgehen bei Inanspruchnahme

Gemeinsame Abstimmung über:

  1. Patentierung
  2. Lizenzierung oder
  3. Verkauf der Erfindung

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Wichtiger Hinweis zur Finanzierung

Für die Patentierung von Erfindungen stehen keine zentralen Mittel der Hochschule zur Verfügung.

Die Finanzierung von Schutzrechtsanmeldungen muss daher im Einzelfall geklärt werden (z. B. über Drittmittelprojekte oder andere geeignete Finanzierungsquellen).

 

 

 

 

 
Erst anmelden – dann veröffentlichen!

Es gibt verschiedene Wege, geistiges Eigentum schützen zu lassen. Für alle Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes ist das Deutsche Marken- und Patentamt der zentrale Ansprechpartner in Deutschland.

Gewerbliche Schutzrechte sichern die Exklusivität Ihrer Schöpfung. Konkret bedeutet das:

  • Sie allein entscheiden, wer Ihre Erfindung wann nutzen darf - und wofür
  • Sie allein bestimmen über die Verwertung Ihrer Eigenentwicklung und können anderen diese untersagen
  • Sie allein haben die Verfügungsgewalt über das mögliche kommerzielle Potenzial
ITW als zentrale Anlaufstelle - Service aus einer Hand

Mit der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung der Hochschule Augsburg an der Patentverwertungsgesellschaft Bayerische Patentallianz GmbH besteht eine Basis, um den Prozess der Bewertung, Anmeldung und Verwertung von Patenten professionell zu begleiten.

So können bei Forschungsvorhaben mögliche Erfindungen und deren Verwertungspotenzial schon frühzeitig erkannt und auf Basis des Arbeitnehmererfindungsgesetzes in die Wege geleitet werden.

Kontakt

Institut für Technologie- und Wissenstransfer (ITW)

Erfinderberatung

Telefon: 

+49 821 5586-3251

Homepage

Serviceleistungen auf einen Blick
  • Allgemeine Beratung bei der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen
  • Beratung über Modalitäten einer Patentanmeldung
  • Informationen und Beratung zu möglichen Förderangeboten

Sprechen Sie uns gerne an! Wir freuen uns auf Ihre Ihre Kontaktaufnahme.