Sie benötigen folgendes für die Bewerbung und Zulassung zum Masterstudiengang Forschungsbasierte Praxisentwicklung in der Sozialen Arbeit:
Kurz und knapp für Sie zusammengefasst:
- Erstabschluss in Sozialer Arbeit oder vergleichbarem Studiengang (≥ 210 ECTS, Note ≤ 2,5)
- Begründete Ausnahmen durch besondere wissenschaftliche Leistungen oder einschlägige Berufserfahrung (siehe Punkt 5!)
- Nachweis einschlägiger Inhalte (10 ECTS) bei fachverwandten Abschlüssen
- Gute Deutsch- (C1) und Englischkenntnisse (B2)
- Motivationsschreiben (2.500–3.000 Zeichen)
- Lebenslauf
Und ausführlicher dargestellt:
1. Voraussetzungen für die Bewerbung
Um am Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen zu können, benötigen Sie:
- Einen ersten Hochschulabschluss
in Sozialer Arbeit oder einem vergleichbaren Studiengang - Mindestens 210 ECTS-Punkte (CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS)
- Eine Gesamtnote von 2,5 oder besser
2. Motivationsschreiben
Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung ein Motivationsschreiben ein, in dem die persönliche Motivation für das Masterstudium nachvollziehbar erläutert wird. (Umfang: 2.500–3.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
3. Sprachkenntnisse
Für das Masterstudium werden gute Deutsch- (C1) und Englischkenntnisse (B2) in Wort und Schrift vorausgesetzt.
Wer einen deutschsprachigen Studienabschluss (oder deutschsprachiges Abitur oder FOS/BOS-Abschluss) vorweist, benötigt keinen weiteren Sprachnachweis für Deutsch, wer ein Abitur oder FOS/BOS-Schulabschluss nachweist, benötigt auch keinen gesonderten Sprachnachweis in Englisch. Ansonsten sind die Sprachnachweise im Bewerbungsverfahren hochzuladen.
4. Fachliche Voraussetzungen bei vergleichbaren Studiengängen
Wenn Sie einen vergleichbaren Studiengang abgeschlossen haben, wird individuell geprüft, ob Ihre Qualifikation als gleichwertig anerkannt werden kann. Auf jeden Fall müssen Sie hierbei nachweisen, dass Sie mindestens 10 ECTS-Punkte an einschlägigen Inhalten der Sozialen Arbeit absolviert haben:
Bereich | Mindestanzahl CP |
Geschichtliche und (professions)theoretische Grundlagen der Sozialen Arbeit (bspw: Grundlagen historischer Entwicklungslinien der Sozialen Arbeit als Disziplin und Profession; Grundlagentheorien Sozialer Arbeit wie bspw. Lebensweltorientierung, Lebensbewältigung, Menschenrechtsprofession, kritische Soziale Arbeit; Grundlegende Professionsmerkmale wie bspw. Doppel- bzw. Tripelmandat, Technologiedefizit) | 5 CP |
Methodische Grundlagen der Sozialen Arbeit (bspw. Einzelfallhilfe, Soziale Gruppenarbeit, Gemeinwesenarbeit, Case Management, Beratung und Kommunikation) | 5 CP |
Gesamt | 10 CP |
5. Eignung in begründeten Ausnahmefällen
Auch mit einer Gesamtnote schlechter als 2,5 können Sie zugelassen werden, wenn Sie besondere wissenschaftliche Leistungen oder zusätzliche berufliche Qualifikationen nachweisen. Über die Anerkennung entscheidet die Zulassungskommission im Einzelfall.
Wenn Sie Ihre fachliche Eignung oder ihren Notenschnitt durch berufliche Erfahrung nachweisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen:
- Tätigkeit in einem einschlägigen Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit,
- mindestens drei Jahre Berufserfahrung,
- mit mindestens 50 % Beschäftigungsumfang
6. Entscheidung über die Zulassung
Die Entscheidung über Ihre Aufnahme in das Eignungsfeststellungsverfahren trifft die Zulassungskommission der Hochschule nach § 9 der Zulassungssatzung. Sollten Unterlagen nicht bis zum Bewerbungsschluss einzureichen sein, sind diese für den Studienbeginn im Sommersemester frühestmöglich, aber spätestens bis zum 31. Mai zu erbringen.