- Studieren
- Studienablauf
- Rechtliche Grundlagen
- Rechtsvorschriften
- Übergeordnetes Recht, Wahl- und Hochschulorganisationsrecht
Übergeordnetes Recht, Wahl- und Hochschulorganisationsrecht
Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz ist das maßgebende Gesetz für das in Bayern geltende Hochschulrecht. Auf dieser Grundlage basieren alle Verordnungen und Satzungen, die die Hochschulen betreffen. Außerdem finden sich dort Regelungen zu den Einstellungsvoraussetzungen, der rechtlichen Stellung und den Dienstaufgaben des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen.
Deputatsleitlinie
Evaluationsordnung
Gebühren- und Entgeltordnung
Gebühren- und Entgeltsatzung
Grundordnung
Die Grundordnung der Technischen Hochschule Augsburg regelt Einzelheiten zu Themen wie Wahlen zu bestimmten Positionen, Amtszeiten, Sachverständigengremien, Berufung von Hochschullehrerinnen und -lehrern, studentischen Gremien und den Geschäftsgang in Gremien.
Hausordnung
Namenssatzung
Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung
Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt sowie vor Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderng, des Alters oder der sexuellen Identität an der THA vom 13.12.2024 (gültig ab 01.01.2025)
Richtlinie zur Verwendung der DFG-Programmpauschale
Satzung über das Verfahren zur Voranmeldung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation
1. Satzung zur Änderung der Satzung über das Verfahren zur Voranmeldung, Immatrikulation, Rückmemldung, Beurlaubung und Exmatrikulation an der Technischen Hochschule Augsburg vom 29.04.2025 (gültig ab 01.05.2025)