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Welche Module muss ich (noch) belegen, um mein Studium erfolgreich zu Ende zu bringen?

 

Informationen, welche Module aus welchen Bereichen Sie in welchem Umfang belegen müssen, finden sich in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Welche SPO für Sie gilt, bestimmt sich i.d.R. nach dem Semester der Studienaufnahme.

Insbesondere die in der Anlage der SPO aufgeführten Tabellen unterstützen Sie bei der Wahl der Studienmodule.

Beispiel SPO Mechatronik 2018 2:

  • Abschnitt 1 der Anlage führt die Module des 1. und 2. Semesters (Grundlagen- und Orientierungsstudium) auf. Diese müssen Sie alle belegen.
  • Abschnitt 2 der Anlage führt die fachspezifischen Module des Vertiefungsstudiums auf (3. bis 7. Semester). Von diesen Modulen müssen Sie Module im Umfang von mindestens 73 CP belegen. Sie können aber auch alle in dieser Tabelle aufgeführten Module belegen (97 CP). Der Umfang der CP (73-97) ist auch als Summe am Ende der Tabelle aufgeführt.
  • Abschnitt 3 der Anlage führt die Prüfungen des praktischen Studiensemesters, der Wahlpflichtmodule und der Bachelorarbeit auf.
    • Wahlpflichtmodule müssen Sie im Umfang von 8 CP bis 32 CP belegen. Der Fächerkatalog wird durch einen Aushang bekanntgegeben (mit „X“ markierte Fächer in der Spalte für Mechatronik). Wollen Sie Fächer belegen, die in dieser Tabelle nicht aufgeführt sind, so müssen Sie sich dies genehmigen lassen (vgl. auch Frage „Welche Wahlmöglichkeiten habe ich im Studium?“). Von den 8 CP bis 32 CP Wahlpflichtmodule können bis zu 4 CP durch AW-Fächer erbracht werden (vgl. Fußnote 8).

Für den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums benötigen Sie 210 CP. Um nun noch fehlende Module bestimmen und ggf. wählen zu können, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Stellen Sie eine Liste mit allen bestandenen (Teil-)Modulen zusammen.
  • Überprüfen Sie, ob Sie für alle Module, die aus Teilmodulen bestehen, alle Teilmodule bestanden haben.
    CPs für ein Modul werden Ihnen nur angerechnet, wenn Sie alle Teilmodule erfolgreich abgelegt haben! So werden Ihnen z.B. für das Modul Regelungstechnik erst dann 7 CP angerechnet, wenn Sie die schriftliche Prüfung Regelungstechnik und das Praktikum Regelungstechnik bestanden haben. Eine Anrechnung von „Teil-CPs“ (z.B. 5 CP nach dem Bestehen der schriftlichen Prüfung) erfolgt nicht!
  • Ordnen Sie Ihre Module den in der SPO beschriebenen Gruppen zu:
    • Grundlagen- und Orientierungsstudium
    • Vertiefungsstudium
    • praktisches Studiensemester
    • Wahlpflichtmodule
    • Bachelorarbeit
  • Überprüfen Sie für jede Gruppe, ob Sie im vorgegebenen Bereich CPs erbracht haben.
  • Wählen Sie restliche Module so, dass Sie die Vorgaben für jede Gruppe einhalten und am Ende mindestens 210 CP erreichen.
    Beachten Sie, dass nicht jedes (Teil-)modul jedes Semester angeboten wird und Sie Wahlpflichtmodule u.U. genehmigen lassen müssen (s.o.).