Bekanntgabe gemäß § 30 Abs. 2 UVgO

 

Die Beschaffungsstelle der Hochschule Augsburg, An der Hochschule 1, 86161 Augsburg, gibt gemäß § 30 Abs. 2 UVgO folgende Aufträge bekannt:

 

Bekanntgabe nationaler und EU-weiter Ausschreibungen

 

Die Beschaffungsstelle der Hochschule Augsburg, An der Hochschule 1, 86161 Augsburg, verweist auf folgende nationale und  EU-weite Ausschreibungen.


derzeit laufen keine Ausschreibungen an der Hochschule Augsburg

 

 

Bei Fragen rund um Bestellungen, Angebote, Ausschreibungen u. ä. helfen Ihnen Frau Hirsch und Frau Neumann gerne weiter. 

Formulare und Richtlinien zum Thema Beschaffung/ Einkauf finden Sie unter dem jeweiligen Link.

Zum Thema Rahmenvereinbarungen können Sie sich in unserem A-Z informieren.

 
 

Aktuelle geltende Wertgrenzen bis 31.12.2029

 
0,01 -  100.000,00 € netto:                                                                                                    

Direktauftrag

mind. 1 Angebot

wobei Sie sich bitte ab einem Auftragsvolumen von 25.000 € netto mit dem Bereich Beschaffung in Verbindung setzen

100.000,01 €– 220.999,99 € netto: 

Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb

mind. 3 Vergleichsangebote oder öffentliche Ausschreibung

wobei Sie sich bitte ab einem Auftragsvolumen von 25.000 € netto mit dem Bereich Beschaffung in Verbindung setzen

ab 221.000,00 € netto: offenes Verfahren; EU-weit
ab 200.000,00 € brutto:Großgeräteantrag zwingend; es besteht die Möglichkeit bereits ab 100.000,00 € brutto einen Großgeräteantrag zu stellen, hierbei ist die Mittelzuweisung von der aktuellen Haushaltslage abhängig

 

Bitte beachten Sie, dass die Wertgrenzen bei Drittmittelprojekten abweichen können. Prüfen Sie ggf. Ihren Zuwendungsbescheid!

 
 
 
 
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