Navigation überspringenDirekt zur Navigation von "Informatik"Technische Hochschule Augsburg
Fakultät für Informatik. Foto: Christina Bleier.

Fakultät für

Informatik

  • Studieren
  • Weiterbildung
  • Forschen
  • International
  • Hochschule
  • Service
Suche:
Login:

  • Aktuelles
  • Studiengänge
  • Internationales
  • Forschung
  • Projekte
  • Angebote für Schüler
  • Service
Technische Hochschule Augsburg
Seitenpfad:
  • Informatik
  • Internationales
  • Outgoing
  • Outgoing FAQs

Outgoing FAQs

Wo bekomme ich mehr Informationen über vergangene Auslandsaufenthalte?

 

Erfahrungsberichte über vergangene Auslandsaufenthalte können Ihnen Aufschluss darüber geben, ob und wo Sie Ihren Auslandsaufenthalt planen.

Kann ich mit den Mitarbeitern/Professoren an der Hochschule, die mich in meinem Auslandsaufenthalt unterstützen, per E-Mail Kontakt aufnehmen?

 

Ja. Wir freuen uns über Ihre Nachricht. Bitte machen Sie sich vorab so weit wie möglich über die Homepage der Hochschule mit Ihrem Weg in das Ausland vertraut. Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an das International Office der Hochschule. Für fachliche Fragen, insbesondere Ihr Learning Agreement, wenden Sie sich bitte an die Fakultät.

Bitte beachten Sie: E-Mails sind Ihre Visitenkarte. Bitte schreiben Sie Ihre E-Mail in dem Stil mit dem Sie auch während Ihres Auslandsaufenthalts in Erinnerung bleiben möchten. Wir möchten, dass Sie gefragte Persönlichkeiten werden, dazu gehört auch ein entsprechend professionelles Kommunikationsverhalten.

Kann ich auch in den MSc-Studiengängen ein Auslandssemester absolvieren?

 

Ja, selbstverständlich. Es erfordert eine genaue Planung und gute Organisation.

Bei Studienbeginn im Wintersemester können Sie Ihr Auslandssemester regulär anmelden.

Falls Sie im Sommersemester mit dem MSc-Studium beginnen, so muss Ihre Bewerbung zwingend bis Mitte März (Semesterbeginn) vorliegen.

Die Fächerauswahl richtet sich nach den Fächern im MSc-Studiengang. Am einfachsten können wir die im Ausland erbrachten Studienleistungen als Wahlfächer anrechnen.

Die Auswahl der Partnerhochschule richtet sich nach Ihren Interessen. Bitte beachten Sie, dass die Partnerhochschule auch Fächer auf MSc-Niveau (engl. Postgraduate) anbietet.

Was ist eigentlich ein Learning Agreement?

 

Das Learning Agreement ist ein Studienvertrag zwischen Ihnen, Ihrer Heimat-Hochschule sowie der Partnerhochschule im Ausland. Es sichert Ihnen die Teilnahme an Veranstaltungen bei der Partnerhochschule sowie die Anerkennung der Veranstaltungen an der Heimathochschule.

Was enthält ein Learning Agreement?

 

Das Learning Agreement gliedert sich in die folgenden drei Abschnitte:

„before mobility“

  • Enthält Kurse die Sie bei der Partnerhochschule belegen werden

  • Wie Sie diese Kurse an der Heimathochschule anerkannt bekommen wollen

„during mobility“

  • Änderungen an Ihrer Fächerauswahl während Ihres Aufenthalts an der Partnerhochschule

„after mobility“

  • Daten und Unterlagen zur Anerkennung Ihrer Leistungen an der Heimathochschule

Wozu brauche ich ein Learning Agreement?

 

Im Learning Agreement beschreiben Sie die Fächer, welche Sie während Ihres Auslandsaufenthalt an der Partnerhochschule besuchen möchten. Das Learning Agreement wird meistens im Bewerbungsprozess bei der Partnerhochschule angefordert.

Im Learning Agreement vereinbaren Sie, die Partnerhochschule und die Hochschule Augsburg, welche Fächer Sie besuchen wollen und wie diese an der Hochschule Augsburg anerkannt werden (z. B. als Pflichtfach, als fachwissenschaftliches Wahlpflichtfach (FWP) oder als allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach (AWP)).

Es kann jederzeit an aktuelle Änderungen (auch vor Ort) angepasst werden.

Zu welchem Zeitpunkt benötige ich ein Learning Agreement?

 

Ihr Learning Agreement muss fertig erstellt, mit der Fakultät abgestimmt und unterschrieben sein, sobald die Partnerhochschule dieses anfordert.

Dies geschieht meist im Bewerbungsprozess bei der Partnerhochschule, der nach der Zulassung durch die Hochschule Augburg startet.

Es kann auch nötig sein, dass Sie Ihr Learning Agreement anpassen, sobald Sie an der Partnerhochschule mit dem Studium begonnen haben und Ihre endgültige Fächerauswahl feststeht.

Wo finde ich die Vorlage für mein Learning Agreement?

 

Sie finden den Zugang für Ihr Online Learning Agreeement hier.

Die offiziellen (Offline-)Vorlage für Learning Agreements fanden sich im Formularcenter HSA-Intern des International Office. Zum Zugriff müssen Sie sich mit Ihrem Hochschulzugang anmelden.

Welche Fächer soll ich in das Learning Agreement eintragen?

 

Im Learning Agreement beschreiben Sie die Fächer, welche Sie während Ihres Auslandsaufenthalt an der Partnerhochschule besuchen möchten.

Diese Fächer sollten zu Ihrem jeweiligen Studiengang passen, können diesen aber auch gerne in eine Richtung spezialisieren.

Oder Sie möchten noch ein paar Fächer in anderen Bereichen belegen, welche an der Hochschule Augsburg nicht angeboten werden.

Wichtig:

Wenn Sie der Hochschule Ihr Learning Agreement zur Unterschrift vorlegen, legen Sie bitte Quellen/Unterlagen zu den eingetragenen Fächern bei. So fällt es uns leichter Ihre Fächer im Learning Agreement zu bestätigen.

Ich finde keine aktuelle Modulübersicht bei der Partnerhochschule für mein Learning Agreement

 

Bitte erstellen Sie Ihr Learning Agreement auf Basis des Modulangebots aus vergangenen Semestern, soweit möglich.

Wie viele Kurse soll ich im Learning Agreement eintragen?

 

Bitte achten Sie darauf, dass Sie für jedes Semester in etwa ein Äquivalent zu 30 ECTS, der normalen Arbeitslast je Semester, eintragen. Ich empfehle Ihnen ein oder zwei Kurse mehr einzutragen, falls ein Kurs nicht angeboten wird.

Wenn Sie sich für weniger Kurse entscheiden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie in Ihrem Studienfortschritt nicht zu weit zurückgeworfen werden. Je Semester sind 30 ECTS vorgesehen.

Um Ihren Auslandsaufenthalt als Studiensemester bewerten zu können, sollten Sie mehr als 15 ECTS pro Semester an der Partnerhochschule belegen und möglichst auch abschließen.

Ab einer gewissen Untergrenze an im Ausland erbrachten ECTS kann auch Ihre finanzielle Unterstützung (z. B. ERASMUS+) eingeschränkt werden bzw. ganz wegfallen.

Gerne können Sie auch Sprachkurse eintragen.

Muss ich alle Fächer aus meinem Learning Agreement auch absolvieren?

 

Das Learning Agreement bildet eine Art verbindliche Übereinkunft über Ihren Auslandsaufenthalt.

Es kann immer einmal vorkommen, dass Änderungen notwendig sind. Diese sind möglich (siehe "Kann ich mein Learning Agreement später noch anpassen?").

Es sollte nicht der Eindruck eines "Urlaubssemesters" entstehen. Sie sollten Ihren Auslandsaufenthalt dazu nutzen ausreichend Studienleistungen zurück zu bringen, die Sie in Ihrem Studium unterstützen.

Kann ich mein Learning Agreement später noch anpassen?

 

Sie können Ihr Learning Agreement jederzeit anpassen. Auch während Ihres Auslandsaufenthalts (siehe Abschnitt „during mobility“).

Mögliche Gründe und weiteres Vorgehen:

Möglicherweise stellen Sie vor Ort fest, dass sie nicht alle Fächer, die sie in Ihrem "Learning Agreement -Part I: Bevor the Mobility" zusammengestellt haben, belegen können, weil z.B. einzelne Veranstaltungen nicht angeboten werden oder weil sich zeitliche Überschneidungen im Stundenplan ergeben.

Reichen Sie dann diese geänderte Fächerauswahl über das "Learning Agreement - Part II: During the Mobility" bei Ihrem IFC ein. Er wird die neue Fächerwahl prüfen und für Sie abzeichnen.

Wie werden meine Leistungen aus dem Ausland an der Hochschule Augsburg anerkannt?

 

Die Partnerhochschule wird Ihnen am Ende Ihres Aufenthalts ein Transcript of Records ausstellen, aus dem hervorgeht, welche Fächer Sie besucht haben und wie Sie abgeschnitten haben. Basierend auf diesem Dokument können wir Ihre Leistungen an der Hochschule Augsburg anerkennen. Dazu stellen Sie beim International Faculty Coordinator einen formlosen Antrag. Wir rechnen Ihre Ergebnisse um und melden diese der Prüfungskommission weiter.

In den allermeisten Fällen werden Ihre Ergebnisse als Wahlpflichtfächer (WPF) und Allgemeine Wahlfächer (AWP) anerkannt werden. Falls Sie die Anerkennung als Pflichtfach wünschen, so sollten Sie vor Ihrem Aufenthalt bereits mit dem Dozenten in Augsburg gesprochen haben, ob das Modul an der Partnerhochschule dem in Augsburg angebotenen entspricht. Im besten Fall haben Sie sich diese Aussage vom Dozenten per Unterschrift bestätigen lassen.

Fächer, die im Ausland nur mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet werden, kann eine Anerkennung nur als Wahlfach erfolgen.

Über eine endgültige Anerkennung Ihrer Leistungen entscheidet die jeweilige Prüfungskommission.

Kann ich an der Partnerhochschule auch Fächer anderer Fakultäten besuchen?

 

Im Prinzip ja. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Fächerauswahl Ihrem Studienfortschritt entspricht und Ihr Studienziel unterstützt.

Muss ich zum Learning Agreement noch weitere Unterlagen an die Hochschule Augsburg schicken?

 

Es kann sein, dass die Partnerhochschule, zusätzlich zu den von Ihnen im Mobility-Online-Portal bereits hinterlegten Dokumenten, noch weitere Dokumente anfordert. Normalerweise geschieht dies im nachgelagerten Bewerbungsprozess an der Partnerhochschule.

Kann ich als MSc-Studierender auch Fächer aus BSc-Studiengängen belegen?

 

Falls Ihre Partnerhochschule Ihnen bestätigen kann, dass Sie das Fach auf MSc-Niveau abgelegt haben: Ja!

Meist wird an der Partnerhochschule dann eine Zusatzleistung mit entsprechendem Niveau erwartet.

Kann ich als BSc-Studierender auch Fächer aus MSc-Studiengängen belegen?

 

Ja, das geht auch. Bitte achten Sie bei der Fächerauswahl auf eine gute Passung mit Ihrem Studiengang und Ihren Fähigkeiten/Kenntnissen.

Ich benötige meine Durchschnittsnote. Können Sie helfen?

 

Ihre Durchschnittsnote kann leider in der Rolle des International Faculty Coordinators nicht berechnet werden. In der Vergangenheit hatten Studierende mit Hilfe einer Tabellenkalkulation eine Näherung Ihrer Durchschnittsnote berechnet.

Eventuell kann Ihnen das Prüfungsamt der Hochschule Augsburg weiterhelfen.

Verlängert sich durch einen Auslandsaufenthalt meine Studium?

 

Nicht unbedingt. Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt so planen, dass Sie in etwas 30 ECTS anrechenbare Module besuchen, so können diese in Ihrem Studium angerechnet werden. 30 ECTS entsprechen einem Semester im Hochschulstudium, somit verpassen Sie nichts.

Ich benötige ein Empfehlungsschreiben (Letter of Recommendation). Können Sie helfen?

 

Bitte wenden Sie sich an eine Professorin oder einen Professor zu dem Se ein Vertrauensverhältnis haben und welche/r Sie aus dem Studium kennt.

Die Kollegin oder der Kollege wird Ihnen sicherlich ein Empfehlungsschreiben (Letter of Recommendation) schreiben.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Presse
  • Anfahrt
  • Intranet
  • Webmail
  • © Technische Hochschule Augsburg