Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Die VMs werden nicht direkt zum Vorlesungsende abgeschaltet, es muss also kein zusätzlicher 'Puffer' eingerechnet werden.
GPU-VMs werden typischerweise automatisch auf 1 Semester befristet, Verlängerungen sind vor Ablauf auf Anfrage möglich.

Neuer Code

Bitte geben Sie den abgebildeten Code in das folgende Feld ein:

* Pflichtangabe

Studierende der Fakultät für Informatik können im Rahmen von Projekt- und Abschlussarbeiten virtuelle Maschinen (VMs) an der Hochschule eigenverantwortlich betreiben. Diese dürfen im Rahmen der Forschung und Lehre nur ohne kommerzielle Absichten eingesetzt werden. Der Studierende bekommt umfangreiche Berechtigung (hier: root-Zugang) und ist damit als Betreiber für die VM inhaltlich verantwortlich.

Voraussetzungen sind: der Studierende ist an der Fakultät für Informatik immatrikuliert und stimmt den Nutzungsbedingungen zu. Zudem muss ein Lehrender (z.B. Professor / Professorin) benannt werden, die das Projekt von Seiten der Hochschule betreuen - nur so kann der Betrieb und z.B. auch die Erreichbarkeit aus dem Internet ermöglicht werden.

Grundlage sind die folgenden Nutzungsbedingungen:

RZ-Richtlinien

Nutzerrichtlinien für VMs der Fakultät Informatik, erreichbar im HS-Netz / VPN

Besondere Hinweise für VMs mit GPUs, erreichbar im HS-Netz / VPN