Termine im Wintersemester 2023/2024 (23w)

– Senat 149: 24. Oktober 2023
– Senat 150: 28. November 2023
– Senat 151: 19. Dezember 2023
– Senat 152: 23. Januar 2024
– Senat 153: 13. Februar 2024

Anträge an den Senat

Anträge und Einreichungen an den Senat sind bis spätestens 1 Woche vor dem Senatstermin per e-mail an den Vorsitzenden des Senats zu richten. Für Berufungen ist dazu das Formular "Berufungen" einzureichen. Für Beschlüsse zu Anderungen von Studienordnungen (SPO-Änderungen) ist eine von der Abteilung für Studienangelegenheiten (Frau Eden) autorisierte und eingereichte Fassung der SPO und das Modulhandbuch notwendig.

Formular Berufung

Formular SPO

SPOs werden von Frau Eden (Abteilung für Studienangelegenheiten) an den Senat weitergereicht. Füpr die Behandlung im Senat ist vorhergehende Genehmigung durch den Fakultätsrat sowie die vorghende Kenntnisnahme des studentischen Sprecherrats und der Frauenbeauftragten der Hochschule (Prof.in Dr.in Coenenberg) notwendig.

Protokolle

Die Protokolle sind nach einem Login sichtbar.

Prozess für Änderungen, Neukonzeptionen und Aufhebungen von SPOs
Prozess für Änderungen, Neukonzeptionen und Aufhebungen von SPOs

Aufgaben des Senats

Der Senat 

  1. beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist,
  2. beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags,
  3. bestimmt Forschungsschwerpunkte und beschließt Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs sowie entsprechenden Einrichtungen,
  4. beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
  5. nimmt zu den von Berufungsausschüssen beschlossenen Vorschlägen für die Berufung von Professoren und Professorinnen Stellung,
  6. beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Fakultätsrats Vorschläge für die Bestellung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
  7. beschließt über die Erteilung der Würde eines Ehrensenators oder einer Ehrensenatorin, eines Ehrenbürgers oder einer Ehrenbürgerin oder eines Ehrenmitglieds der Hochschule,
  8. nimmt die Aufgaben des Fakultätsrats wahr, wenn die Hochschule nicht in Fakultäten gegliedert ist,
  9. beschließt über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrats,
  10. wirkt in sonstigen Angelegenheiten mit, soweit dies durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes vorgesehen ist.

Der Senat kann beratende Ausschüsse einsetzen. In diesen Ausschüssen sollen die in Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 genannten Mitgliedergruppen in dem dort festgelegten Verhältnis vertreten sein und bei der Bestellung der Mitglieder des Ausschusses beteiligt werden; die Frauenbeauftragte der Hochschule ist Mitglied dieser Ausschüsse.

Rechtsgrundlagen

Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren

 

Prof. Dr. Sabine Müllenbach

Ingrid Hahn-Eisenhardt

Roland Kreitmeyer

Manfred Rudel

Dipl.-Ing (FH) Ernst Holme

SBSTJ LLM PHD FCIArb. Ronald Barham

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