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Freie Wahl der Hochschule

Das Auslandssemester müssen Sie nicht an einer Partnerhochschule machen. Sie können auch als sog. Free Mover an einer Hochschule im europäischen oder außereuropäischen Ausland studieren, mit der die THA keine Partnerschaft eingegangen ist.
Grundlagen
Zu den Vorteilen einer Free Mover-Aktivität gehört die freie Wahl der Zielhochschule. Darüber hinaus fällt die Vorlaufzeit für gewöhnlich kürzer aus. Sie sollten allerdings bereit sein, Selbstinitiative zu ergreifen. Eine Herausforderung kann die Finanzierung darstellen (Studiengebühren, Anreise, Versicherung, Wohnraum und Lebensunterhalt). Diese können allerdings häufig über Auslands-BAföG oder Stipendien abgefedert werden.
Bewerbung
Als Free Mover bewerben Sie sich direkt bei der Zielhochschule oder Sie holen sich Unterstützung durch eine Vermittlungsagentur. Die Bewerbungsverfahren und -termine können von Hochschule zu Hochschule variieren. Daher ist es notwendig, dass Sie sich hinreichend auf den Homepage Ihrer Wunschhochschulen informieren oder die Informationen bei der Vermittlungsagentur einholen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen und ist Ihr Vorhaben mit dem International Faculty Coordinator abgesprochen, steht Ihrer Bewerbung als Free Mover nichts im Wege (je nach Zielland können auch Begriffe wie visiting student, study abroad student, ocassional student oder non-degree student zutreffen).
Sprache
Klären Sie frühzeitig mit der aufnehmenden Hochschule die Sprachlichen Voraussetzungen. Sollten Sie die Fremdsprachenkenntnisse mit einem Sprachzeugnis nachweisen müssen, gehen Sie auf das ZSI zu, um sich ein einsprechendes Dokument ausstellen zu lassen.
Versicherung
Sollten Sie einen Studienaufenthalt innerhalb der EU planen, können Sie den Auslandskrankenversicherungsschutz Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen. Besorgen Sie sich die EHIC-Karte, falls diese nicht bereits auf der Rückseite Ihrer deutschen Krankenkassenkarte aufgedruckt ist. Davor unabhängig, kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein. Sprechen Sie darüber mit Ihrer Stammversicherung und holen Vergleichsangebote ein.
Außerhalb des europäischen Raums werden Sie voraussichtlich eine zusätzliche Auslandsversicherung für die Dauer Ihres Aufenthalts abschließen müssen. Die Leistungen der einzelnen Versicherungsanbieter können sich sich stark voneinander unterscheiden, daher vergleichen Sie die Angebote sorgfältig. Manche Hochschulen sehen eine eigene Versicherung vor. Fragen Sie daher frühzeitig an der aufnehmenden Hochschule, mit welchen Auflagen Ihre Aufnahme verbunden ist.
Sowohl im europäischen wie im außereuropäischen Raum ist eine Versicherung im Umfang einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung empfehlenswert.
Alle Fragen betreffend den Versicherungsschutz klären Sie bitte direkt mit Ihrer Versicherung. Studierende, die von bestimmten Einrichtungen gefördert werden, können die DAAD-Gruppenversicherung in Anspruch nehmen. Hinweise zu Sicherheitsbestimmungen, Impfvorschriften etc. gibt das Auswärtige Amt.
Visum
Im Sinne des Rechts auf Freizügigkeit benötigen EU-BürgerInnen meistens kein Visum, um in einem EU-Land zu studieren. Wenn Sie ein Studium in einem Land außerhalb der EU planen, sollten Sie sich frühzeitig über die jeweiligen Visabestimmungen informieren und je nach Zielland zwischen 2 und 12 Wochen für das Visumsverfahren einplanen. Hinweise zur Beantragung der richtigen Visumsart und zur Bearbeitungsdauer erhalten Sie von der Botschaft Ihres Ziellands.
Hinweis für Nicht-EU-Staatsangehörige: Erkundigen Sie sich bei der Botschaft Ihres Ziellands, ob Sie ein Visum beantragen müssen (gilt für den europäischen und außereuropäischen Raum). Laut dem Aufenthaltsgesetzt § 51 Absatz 1 Nr. 7 erlischt der deutsche Aufenthaltstitel, wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist. StaatsbürgerInnen eines Nicht-EU-Landes wird daher ab einem Auslandsaufenthalt von drei Monaten Rücksprache mit der Hochschulbetreuungsstelle empfohlen.
Formalia an der THA
Setzen Sie mit Ihrem International Faculty Coordinator ein Learning Agreement auf, um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen sicherzustellen. Darüber hinaus melden Sie die Auslandsmobilität mit dem Online-Formular im Mobilitätsportal (Mobility Online) an.
Sie haben die Möglichkeit, für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes ein Urlaubssemester zu beantragen (ausgenommen Studiengänge, die einen obligatorischen Auslandsaufenthalt vorsehen), so dass Ihr Auslandssemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird. Die Anerkennung Ihrer Studienleistungen aus dem Ausland bleibt von der Beurlaubung unberührt.
Während des Auslandssemesters bleiben Sie an der THA eingeschrieben und müssen sich rückmelden und ganz regulär den Semesterbeitrag (Studentenwerksbeirag und SWA-Ticket) bezahlen. Auch die Beiträge für Ihre Krankenversicherung in Deutschland müssen Sie weiter tragen.
Tipp:
Sie können Ihren Wohnraum für die Zeit des Auslandsaufenthalts an Austauschstudierende unserer Partnerhochschulen untervermieten. Füllen Sie hierfür das Zimmerangebot aus und reichen Sie es bei Katharina Leuthmetzer ein.
Finanzierung
Neben Reise- und Lebenshaltungskosten müssen Free Mover oftmals an der Gasthochschule Studiengebühren bezahlen. Um die damit verbundenen Kosten abzudecken, können Sie sich um mehrere Förderungen bewerben (siehe Finanzierung im außereuropäischen Ausland).
Sicherheits- und Gesundheitsvorsorge
Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthalts darüber zu informieren, welche Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen Sie in Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt treffen sollten. Der Deutsche Akademische Austauschdienst hat dazu umfangreiche Informationen zusammengestellt: Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge
Sollten Sie sich für ein Studiensemester als "Free Mover" interessieren, sprechen Sie über Ihr Vorhaben mit dem International Faculty Coordinator und klären Sie mit ihm die Frage der Anerkennung. Der Auslandsberater kann Sie unterstützen, indem es Ihnen aufzeigt, welche Vorbereitungen Sie im Vorfeld treffen sollten, damit Ihr Auslandsaufenthalt ein Erfolg wird.
Auslandsberatung
Adrian Bieniec | |
Telefon: | |
Fax: | +49 821 5586-3207 |