Für Verständnisfragen in Bezug auf die Allgemeine Prüfungsordnung sowie die einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen steht Ihnen das Prüfungssekretariat innerhalb der Sprechstunden zur Verfügung.
Die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern bildet die Grundlage für den Ablauf von Prüfungen. Sie beinhaltet Verfahrensvorschriften, d.h. formale Regeln, die für die Prüfungen in allen Studiengängen gelten, wie z.B. die Wiederholungsfristen und die Höchstfristen für die Ablegung von Prüfungen.
Daneben gibt es für Ihren Studiengang eine Studien- und Prüfungsordnung, die festlegt, was geprüft wird. Sie enthält die Prüfungsfächer, die Sie bestehen müssen.
Die Kenntnis der geltenden Prüfungsordnungen wird grundsätzlich vorausgesetzt. Die Studierenden haben sich selbständig über die allgemeinen und die für den jeweiligen Studiengang geltenden Prüfungsordnungen zu informieren. Versäumnisse und Fristüberschreitungen aufgrund der Unkenntnis Ihrer Prüfungsordnung gehen zu Ihren Lasten und können einem erfolgreichen Abschluss des Studiums im Wege stehen. Zusätzlich zu den einschlägigen Rechtsnormen gibt es Handlungsempfehlungen sogenannte Handreichungen zur Umsetzung der hochschulrechtlichen Vorgaben.
Prüfungstermine
Tag, Zeit und Ort der Prüfungen werden im sogenannten Prüfungsplan bekannt gegeben, der in jeder Fakultät aushängt. Beachten Sie diese Aushänge und denken Sie daran, dass sich ein Termin auch einmal ändern kann. Sehen Sie hin und wieder, insbesondere kurz vor der Prüfung nach, ob sich eventuell etwas geändert hat.
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldezeiträume für die Prüfungen liegen in der Regel von Ende April bis Anfang Mai (für das Sommersemester) sowie von Ende Oktober bis Anfang November (für das Wintersemester). Die genauen Termine teilen wir Ihnen frühzeitig mit.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig zu Ihren Prüfungen über unseren Online-Server an.
Klick für Klick zur Prüfungsanmeldung
Klicken Sie im Prüfungsbaum bei Ihrem Studiengang das jeweilige Studienfach an, in dem Sie sich zur Prüfung anmelden wollen. Bestätigen Sie Ihre Prüfungsanmeldung mit "Ja".
Fehlende Leistungsnachweise
Sollten Ihnen noch Credits, Testate oder andere Zulassungsvoraussetzingen fehlen, sehen Sie dies in der Spalte "Vorbehalt" pro Fach aufgelistet. Entweder nehmen Sie an diesem Punkt die Anmeldung wieder zurück oder Sie erhalten nach erfolgter Prüfungsanmeldung ggf. einen Nichtzulassungsbescheid.
Abmeldung von einer Prüfung
Von einer bereits angemeldeten Prüfung können Sie sich jederzeit wieder abmelden ("Prüfungsanmeldung stornieren"). Die erfolgte Rücknahme bestätigen Sie auf dem Folgescreen mit "Ja". Der Status der Rücknahme ändert sich dann in "OK".
Wahlfächer
Unter "Dummy" oder "Konto" bei den Sammelfächern finden Sie den Wahlpflichtkatalog. Melden Sie sich hier für das gewünschte Fach an. Ein Dummy kann einmal, ein Konto jedoch mehrfach verwendet werden.
Wichtig zu wissen!
- Beachten Sie bitte, dass das Angebot für die Prüfungsanmeldung nicht mit dem Vorlesungsangebot übereinstimmen muss. Verbindlich sind alleine die Aushänge in den Fakultäten.
- Fächer von Vertiefungsrichtungen und Schwerpunkten können Sie nur zur Prüfung anmelden, wenn Sie Ihrer Fakultät dies zuvor mitgeteilt haben.
- Bitte drucken Sie nach erfolgter Prüfungsanmeldung unbedingt den Nachweis hierüber aus (Quittung). Sie finden diese auf der Startseite der Prüfungsverwaltung unter "Info über angemeldete Prüfungen". Die Quittung müssen Sie zur Prüfung unbedingt bei sich haben.
Ausnahmen von der Online-Anmeldung (z.B. AW-Fächer)
- Die Anmeldung für die Allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer (AWPF) findet immer zu Beginn des Semesters auf den Servern der Fakultät für Allgemeinwissenschaften statt.
- Prüfungsanmeldungen auf studiengangsfremde Fächer. z.B. Sie studieren Informatik und wollen ein Fach aus Maschinenbau anmelden. Das geht leider nicht online. Bitte verwenden Sie hierzu unser Formblatt, das Sie hier herunterladen können und dem Prüfungssekretariat bitte direkt zuleiten.
- Die Anmeldung zur Master- oder Bachelorarbeit richtet sich nach den Regelungen Ihrer Fakultät und der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung . Die Anmeldung hierzu erfolgt über das Dokumenten Management System (DMS).
Antrag auf Nachteilsausgleich
Bitte beachten Sie hierbei auch unser Merkblatt zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs:
Prüfungszulassung
Zulassung zu einer Prüfung
Diese gilt als erteilt, sofern Sie vor der Prüfung keinen anders lautenden Bescheid des Prüfungssekretariats erhalten.
Nichtzulassung zu einer Prüfung
Nach erfolgter Prüfungsanmeldung benachrichtigt Sie das Prüfungssekretariat so schnell wie möglich, falls Zulassungsvoraussetzungen fehlen sollten, die zur Nichtzulassung führen. Diese allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen können Sie in der APO und in der jeweiligen SPO nachlesen. Link
Ob sogenannte besondere Zulassungsvoraussetzungen fehlen, steht unter Umständen erst dann fest, falls Sie im laufenden Semester für ein bestimmtes Fach bestimmte Vorleistungen wie Praktika, Studienarbeiten, Referate, Testate oder ähnliches zum festgesetzten Termin nicht erbracht haben. Deshalb ist es möglich, dass Sie in solchen Fällen den Nichtzulassungsbescheid erst kurz vor der Prüfung erhalten. Ob für ein bestimmtes Fach solche Vorleistungen verlangt werden dürfen, ist in der gültigen Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studienfaches nachlesbar.
Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit
Rücktritt vor der Prüfung
Sollten Sie sich wegen Krankheit oder Unwohlsein nicht in der Lage fühlen, die Prüfung anzutreten, beantragen Sie bitte bei Ihrer Fakultät unter Vorlage eines Attests unverzüglich eine Fristverlängerung.
Rücktritt während der Prüfung
Wenn Sie sich während der Prüfung krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sehen sollten, diese zu Ende zu schreiben, melden Sie dies sofort dem Prüfer sowie dem Sekretariat Ihrer Fakultät.
Für den Prüfungsrücktritt benötigen Sie ebenfalls ein ärztliches Attest. Informationen hierzu finden Sie in den Hinweisen zum Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit.
Unterlagen für die Prüfung
Folgende Dokumente müssen Sie zu Ihrer Prüfung bei sich haben:
- Gültigen Personalausweis oder Pass
- Studierendenausweis
- Bescheinigung über die für das jeweilige Semester angemeldeten Prüfungen.
Hilfsmittel dürfen Sie verwenden, wenn diese vom Prüfungspersonal bzw. im Prüfungsplan ausdrücklich freigegeben wurden.
Keine Mobiltelefone zur Prüfung mitnehmen!
Sofern Sie Ihr Mobiltelefon dabei haben, gilt dies als versuchte Täuschungshandlung. Die Konsequenzen erfahren Sie in § 17 Abs. 4 APO.
Täuschungsverbot im Prüfungsverfahren
Prüfungen sind von jedem Prüfling vollkommen eigenständig abzuleisten. Nicht zugelassene Hilfsmittel bzw. vorgetäuschte oder erschlichene Leistungen bei einer Prüfung führen ggf. zu Sanktionen.
Im Fall eines Plagiats ist die Technische Hochschule Augsburg berechtigt, Prüfungsarbeiten mit "nicht ausreichend" zu bewerten sowie Prüfungsleistungen abzuerkennen. Bei schwerwiegenden Fällen kann der Prüfling teilweise vom Prüfungsverfahren ganz ausgeschlossen werden.
Noteneinsicht über den Online-Verwaltungsserver
Prüfungsergebnisse
Ihre Noten können Sie jederzeit online auf unseren Service-Seiten ansehen und als Kontoauszug selbst ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass die Online-Notenauskunft der Technischen Hochschule Augsburg in den Zeiten der Prüfungsverbuchung nicht zur Verfügung steht. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig davor mit Notenbestätigungen einzudecken.
Fehlende Noten: Nachforschungsauftrag und Notennachmeldung
Falls Sie an einer Prüfung teilgenommen haben und über die Online-Einsicht keine Note finden können, können Sie einen offiziellen Nachforschungsauftrag stellen. Nutzen Sie bitte hierfür folgendes Formular und senden Sie es unterschrieben an:
Technische Hochschule Augsburg
- Prüfungssekretariat -
An der Hochschule 1
86161 Augsburg
Antrag auf Verlängerung einer Prüfungsfrist
Antrag auf Verlängerung der Höchststudiendauer
Prüfungen (Risikogruppen)
Regelung für Risikopersonen
Für die geplanten Präsenzprüfungen im Wintersemester 2020/2021 sind auch Risikopersonen zugelassen. Unsere Präsenzprüfungen werden unter Einhaltung der Abstandsregeln durchgeführt (Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen). Außerdem werden alle Arbeitsplätze (Tische und Stühle) nach jeder Prüfung desinfiziert.
Sollten diese Infektionsschutz-Maßnahmen im Einzelfall nicht ausreichen, werden Sie bei Bedarf nicht in der Großgruppe mitschreiben, sondern separat in kleineren Räumen. Da die individuellen Bedürfnisse von Risikopersonen sehr unterschiedlich sind, wollen wir auf die individuellen Bedürfnisse gesondert eingehen.
Risikopersonen sind nach Angaben des RKI Personen mit folgenden Erkrankungen:
- Herzkreislauferkrankungen
- Diabetes
- Erkrankungen des Atmungssystems
- Lebererkrankungen
- Nierenerkrankungen
- Krebserkrankungen
- Immunschwäche
Wenn Sie zu einer dieser Risikogruppen gehören, besorgen Sie sich bitte ein ärztliches Attest, in dem Ihre individuellen Bedürfnisse für eine Prüfung festgehalten werden. Bitte legen Sie dieses Attest dem Vorsitzenden der Prüfungskommission in Ihrem Studiengang bzw. in Ihrer Fakultät bis spätestens zum 30. November vor, damit die Fakultät eventuell notwendige Maßnahmen rechtzeitig ergreifen kann.
Für das Gespräch mit Ihrem Arzt können Sie folgendes Formular nutzen:
Sollten Sie bereits ein Attest aus dem Sommersemester 2020 vorlegen können, so behält dieses Attest seine Gültigkeit. Reichen Sie dieses aber bitte erneut ein.
Prüfungen (schwangere Studentinnen)
Aufgrund der aktuellen Infektionslage hat das Gewerbeaufsichtsamt Augsburg die Weisung erteilt, dass schwangere Studentinnen NICHT an Präsenzveranstaltungen teilnehmen dürfen.
Wir möchten es schwangeren Studentinnen aber ermöglichen, an Präsenzprüfungen im Wintersemester 2020/2021 teilzunehmen. Wenn Sie an einer Präsenzprüfung teilnehmen möchten, bitten wir Sie darum, einen Nachweis über Ihre Schwangerschaft dem Vorsitzenden der Prüfungskommission in Ihrem Studiengang bzw. in Ihrer Fakultät vorzulegen. Die Fakultät wird dann dafür sorgen, dass Sie Ihre Prüfung ALLEIN in einem gesonderten Raum ablegen können.
Welche Rahmenbedingungen wir darüber hinaus durch unser Hygiene- und Infektionsschutzkonzept bieten, können Sie jederzeit nachlesen unter www.hs-augsburg.de/coronavirus.
Vor der Prüfung werden Sie und die Prüferin oder der Prüfer oder das Aufsichtspersonal ein kleines Protokoll zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen durchgehen und unterzeichnen.
Für alle schwangeren Studentinnen, deren Prüfungszeitraum in die Mutterschutzfristen fallen gilt:
Bitte denken Sie daran vor JEDER Prüfung (unabhängig ob bei Präsenz- oder Onlineprüfungen) das Formular zum Verzicht auf die Mutterschutzfristen bei dem/der Prüfer:in bzw. Aufsicht abzugeben.
Kontakt und Ansprechpartner
Prüfungssekretariat
An der Hochschule 1
86161 Augsburg
Postanschrift:
Prüfungssekretariat der Hochschule Augsburg
An der Hochschule 1
86161 Augsburg
E-Mail & Telefon: s. Ansprechpartnerinnen