Um Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ein chancengleiches Studium zu ermöglichen, können verschiedene Maßnahmen wie Nachteilsausgleiche, eine Beurlaubung oder eine Verlängerung der Höchststudiendauer oder der Prüfungsfristen beantragt werden. Informationen dazu finden sie in den nachfolgenden Abschnitte.

Individueller Studienverlaufs- und Prüfungsplan

 

Sollten Sie wegen Ihrer Behinderung beispielsweise weniger Lehrveranstaltungen besuchen bzw. Prüfungen pro Semester ablegen können oder für längere Zeit in stationäre Behandlung müssen, ist ein individueller Studienplan unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation sinnvoll. In diesem werden der geringere Workload und/ oder längere Unterbrechungen berücksichtigt. Zur Anpassung des Studiums an Ihre individuellen Bedürfnisse können verschiedene Anträge, beispielsweise zur Verlängerung der Höchststudiendauer, Beurlaubung oder Fristverlängerung bei Prüfungen, gestellt werden.

Nachteilsausgleich für Prüfungen

 

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie mit einer Behinderung einen Nachteilsausgleich für Prüfungen beantragen. Der Nachteilsausgleich kann beispielsweise eine Schreibzeitverlängerung, die Begleitung einer Assistenzkraft oder Änderungen am Prüfungsablauf sein.

Da für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs ärztliche Gutachten notwendig sind, sollte dafür ausreichend Vorlaufzeit eingeplant werden. Weitere Informationen und den Antrag finden Sie im Formularcenter.

Beurlaubung (Urlaubssemester)

 
Alternativ zur Verlängerung der Höchststudiendauer ist die Beurlaubung vom Studium (Urlaubssemester) möglich, wenn Sie beispielsweise wegen längeren akuten Krankheitsphasen oder stationären Aufenthalten nicht in der Lage sind am Studienbetrieb teilzunehmen.
Auf der oben verlinkten Seite finden Sie auch alles aktuellen Informationen und rechtlichen Grundlagen.

Verlängerung der Höchststudiendauer

 

Sollten Sie beispielsweise wegen längeren akuten Krankheitsphasen oder stationären Aufenthalten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sein am Studienbetrieb teilzunehmen, können Sie einen Antrag auf Verlängerung der Höchststudiendauer stellen. Dort finden Sie auf Anfrage auch alle aktuellen Informationen und rechtlichen Grundlagen. Dadurch kann Ihre Höchststudiendauer erhöht werden, was Ihnen mehr Semester zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen und zum Ablegen Ihrer Prüfungen ermöglicht.

Prüfungsmanagement & Prüfungsangst

 

Im Studium gibt es immer wieder Lern- und Prüfungszeiten, die mit erhöhten Anforderungen an die Alltags- und Studiengestaltung einhergehen können. Eine gute Vorbereitung mit effizienten und effektiven Lernmethoden hilft bei der Prüfungsvorbereitung und kann Stress, Druck und Prüfungsängste verringern.

Die Zentrale Studienberatung bietet neben einer persönlichen Beratung zum Prüfungsmanagement in jedem Semester kostenlose Online-Vorträge zum Thema Prüfungsangst und eine Internetseite mit Tipps, Tricks, Methoden und Literatur an.

Verlängerung von Prüfungsfristen

 

Bei längeren aktuen Krankheitsphasen oder aufgrund einer chronischen Belastung, kann ein geringerer Prüfungs-Workload oder ein Verschieben aller Prüfungen sinnvoll sein. Um einzelne Prüfungen mit Antrittspflicht (Grundlagen- und Orientierungsprüfungen im 2. Semester/ Wiederholungsprüfungen) zu verschieben, kann ein Antrag auf Verlängerung einer Prüfungsfrist gestellt werden.

 

 

Beratung zu allen oben aufgezählten Themen erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatungder/dem Fachstudienberater:in Ihres (zukünftigen) Studiengangs, dem Prüfungsamt und dem Beauftragten für Studierende mit Behinderungen an der Technischen Hochschule Augsburg.

Die Kontaktdaten derFachstudienberater:innen finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Studiengänge.