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Wohnen (mit Kindern) in Augsburg
Wohnanlagen und Eltern-Kind-Wohnungen
Das Studierendenwerk Augsburg stellt im gesamten Stadtgebiet Augsburg sechs Studierenden Wohnanlagen mit über 1.800 Wohnplätzen zur Verfügung. In zwei von diesen gibt es spezielle Wohneinheiten für Studierende mit Kind:
- Wohnanlage im Prinz-Karl-Viertel: 3 Eltern-Kind-Wohnungen mit jeweils 67 Quadratmetern
- Wohnanlage in der Bürgermeister-Ulrich-Straße: 3-Eltern-Kind-Wohnungen mit jeweils 57 Quadratmetern
Eine Bewerbung von Schwangeren bzw. Studierenden mit Kind für eine Wohnung gilt als Härtefall und wird bevorzugt behandelt.
Weitere Informationen zu den Wohnanlagen, Aufnahmebedingungen und Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Seite des Studierendenwerks Augsburg.
Weitere Regelungen:
- Es muss nur ein Eltern-Teil immatrikuliert sein.
- Das Einkommen der oder des Nicht-Studierenden darf den BAföG-Höchstsatz nicht übersteigen.
- Es gibt keine Beschränkung beim Alter des Kindes.
Wohnungssuche
Studierende mit Kind oder Schwangere Studentinnen sollten unter Hinweis auf ihre besondere Situation einen Wohnheimplatz beantragen, da ihre Lage als Härtefall gewertet wird und diese somit bevorzugt behandelt werden können.
In einigen der sechs Wohnheime des Studierendenwerks Augsburg stehen Eltern-Kind-Wohnungen sowie Zweizimmerappartemements für junge Paare und Eltern zur Verfügung.
Nähere Informationen, ausführliche Beschreibungen, Bilder und aktuelle Mietpreise zu den Wohnheimen des Studierendenwerks und Informationen zu weiteren Studierendenwohnheimen erhalten Sie unter https://studierendenwerk-augsburg.de/wohnanlagen.