Wertgrenzen im Rahmen der Beschaffung/ des Einkaufs legen fest, welche Art der Vergabe in Anwendung kommt.
Ausführlichere Informationen hierzu finden Sie unter Themengebiete Abteilung Finanzen - Einkauf.
Wunschlieferant
Das Formular für den Wunschlieferanten finden Sie hier.
Wettbewerbsregister
Öffentliche Auftraggeber sind nach § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € brutto verpflichtet, für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Die Vergabestelle (Frau Hirsch/Frau Neumann) fordert die Auskunft elektronisch beim Bundeskartellamt an. Die Anforderung bzw. Auskunft dauert in der Regel 1-2 Tage.