Allgemein
Im 1.Semester des Bachelorstudiengangs Architektur bearbeiten die Studierenden in den Modulen 1.1 Entwerfen und 1.2 Konstruktion ein modulübergreifendes Projekt.
Im WiSe 25/26 geht es dabei um den Entwurf eines "nachhaltigen" Einfamilienhauses. Wegen des hohen Resourcenverbrauchs erfüllt das Einfamilienhaus in der Regel nur schwer die Kriterien der Nachhaltigkeit.
Die "Volkssiedlung" mit ihren Bestandshäusern aus den 30er-Jahren kann jedoch ohne weiteren Grundstücksverbrauch nachverdichtet werden. Dabei wird die Bestandssubstanz einem neuen Nutzungszyklus zugeführt. Die mittlerweile weiterentwickleten Bedarfe können damit gut abgedeckt werden.
Nutzungsbedarfe
In ihrer Erstellungszeit waren die Häuser der Volkssiedlung eher priviligierten Schichten zugänglich. Die Siedlung war geprägt vom Gartenstadtcharakter. Die Parzelle diente neben der Wohnunterbringung auch der Eigenversorgung mit Selbstangebautem. Der private KFZ-Verkehr sowie die Unterbringen der Privat- KFZ waren der Zeit entsprechend nicht vordringlicher Bedarf.
In der Neukonzeption der Siedlung werden die KFZ-Stellplätze mit zentralen Sammelparkplätzen nahe der Haunstetter Straße nachgewiesen. Hausnah auf dem grundstück ist maximal ein oberirdischer Stellplatz zulässig.
Die Häuser sollen in Ihrem Wohnflächen- und Raumangebot zeitgemäß weiterentwickelt werden. Es ist darzustellen, wie Familien mit mehreren Kindern (3+), bzw. das Mehrgenerationenwohnen oder die Wohngemeinschaft mit mehreren selbstständigen Erwachsenen qualitätvoll untergebracht werden können.
Jede Verfassergruppe hat die Personengruppe, für die das Hau weiterentwickelt wird, selbst zu definieren. Die funktionale Anpassung des Gebäudes an sich wandelnde Bedürfnisse ist mitzudenken.
Raumprogramm / -größen
Wohn- / Ess- / Kochbereich kann sowohl in einer übergreifenden Raumzone wie in Einzelräumen untergebracht werden. Ein kleiner Vorrats- / Abstellraum sowie ein WC-Bereich, ggf. mit Dusche, sind zugeordnet erwünscht. Eine direkte Zugänglichkeit zum Freibereich ist auszuweisen. Je zugeordnetem Bewohner sind in der Summe min. 6m² und max. 8m² nachzuweisen. Individualräume sollen min 10m² und max. 15m² bei Einzelräumen und min. 12m² bis max. 18m² bei Doppelbelegung aufweisen. Bis zu 4 Bewohner ist ein Bad und eine Gästetoilette ausreichend. Ab 5 Bewohner ist die Gästetoilette als weiteres Duschbad auszulegen, bzw. eine weiteres Duschbad anzuordnen. Die Beheizung erfolgt über Fern- bzw. Nahwärme und kann in Boden- bzw. Wandheizung oder mit Heizkörpern erfolgen.
Konstruktionstypologie
Die Bestandsgebäude haben betonierte Keller (Stampfbeton) incl. Betondecke zum EG, sowie ein gemauertes Erd- bzw. Dachgeschoss, jeweils mit Holzbalkendecken und einen zimmermannsmäßiges Kehlbalkendach. Anbauten sind in Holzbaukonstruktionen zu planen. Unterkellerungen bzw. Bodenplatten sind betoniert auszuführen. Die Hülle der Bestandsbauten, die im künftigen Konzept zur thermischen Hülle des neuen Baukörpers gehört, ist mit min 14-18 cm zusätzlicher Wärmedämmung zu beaufschlagen.
Nachhaltigkeit
Eine Grundrissdisposition, die multifunktionale Nutzbarkeit ermöglicht, läßt einfache Nutzungsanpassungen zu. Damit sind Nutzerwechsel ohne große Umbauarbeiten möglich, was effizient und resourcenschonend ist sowie eine hohe Nutzungsdauer gewährleistet. Bei der Materialwahl ist neben der möglichen Nutzungsdauer auch der Unterhaltsaufwand zu beachten. Ebenso sind sortenreine Baustoffe aus nachwachsende Rohstoffen zu bevorzugen.
Bebaubarkeit des Grundstücks
Die Bestandsgebäude dürfen durch Anbauten ergänzt werden. Diese müssen 3m Grenzabstand einhalten, bzw. mit dem betroffenen Nachbarn muss die Einigung auf einen silouettengleichen Grenzanbau erfolgen.