Der dreisemestrige Masterstudiengang Transformation Design befähigt Studierende, als Designerinnen und Designer gesellschaftlich relevante Themen eigenständig zu identifizieren, zu reflektieren und zu artikulieren. Ziel ist es, die Studierenden zu motivieren, innovative Lösungen für gesellschaftliche Transformationsprozesse zu konzipieren, gestalterisch umzusetzen und zu kommunizieren.
Der Studiengang besteht aus drei Modulkomplexen. In „Methods & Tools“ eignen sich die Studierenden ein grundlegendes Methodengerüst sowohl in praktischexperimentellen Workshops als auch in theoretischen Fächern an. Die Kernlehrveranstaltungen in „Design & Transformation“ sind praktischgestalterische Projektseminare, deren wechselnde Themen in flankierenden Theoriemodulen und Experience Labs vertieft werden. In „Research & Supervision“ stehen die einzelnen Masterprojekte der Studierenden im Vordergrund, deren Themen sie sich im ersten Semester erarbeiten und das zur Masterarbeit im dritten Semester führt bzw. führen kann.
Berufliche Perspektiven
Absolventinnen und Absolventen eröffnen sich nicht nur Tätigkeiten in klassischen Designbereichen, sondern auch in neuen Berufsfeldern, wie zum Beispiel im Prozess und Innovationsmanagement oder in der Gestaltung von Transformationsprozessen in NGOs, Beratungsfirmen oder im öffentlichen Dienst, in gemeinwohlorientierten Unternehmen sowie in Corporate-Social-Responsibility- und Nachhaltigkeitsabteilungen in Unternehmen. Auch eine akademische Laufbahn steht den Absolventinnen und Absolventen offen.
Qualifikationsvoraussetzungen
Bewerben können sich Studieninteressierte, die an einer staatlich anerkannten Hochschule ein Hochschulstudium mit mindestens 210 Creditpoints in designorientierten, medienbezogenen oder künstlerischen Studiengängen abgeschlossen haben.
Bewerberinnen und Bewerber, die einen Abschluss mit weniger als 210, aber mindestens 180 Creditpoints erworben haben, können zum Verfahren zur Feststellung der studiengangspezifischen Eignung zugelassen werden. Nach bestandenem Verfahren haben sie die Differenz zu den erforderlichen 210 Creditpoints innerhalb des ersten Jahres nach der Immatrikulation ihres Masterstudiums durch Nachqualifikation zu erwerben.
Studieninteressierte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen den zertifizierten Nachweis einer Sprachprüfung mit dem Sprachniveau A2 vorweisen, um zugelassen und immatrikuliert werden zu können.
Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit fachfremden Abschlüssen können auf Beschluss der Prüfungskommission ebenfalls zugelassen werden.