- Zweck und Veranstalter
Der Funkenwerk Award zeichnet innovative Gründungsprojekte mit technologisch-innovativen und gesellschaftlichem Impact aus, die im Hochschulumfeld entstanden sind. Veranstalter: Funkenwerk der Technischen Hochschule Augsburg (THA_funkenwerk).
- Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Personen und Teams der Technischen Hochschule Augsburg, der Universität Augsburg, der Hochschule Kempten sowie der Hochschule Neu-Ulm, sofern ihre Projekte
- einen nachweisbaren Bezug zur jeweiligen Hochschule aufweisen, etwa durch Inspiration oder Unterstützung im Rahmen von Lehrveranstaltungen, Gründungsberatung, Entrepreneurship-Programmen oder vergleichbaren Formaten,
- eine Hochschulzugehörigkeit nachweisen können: Mindestens eine Person im Team ist oder war an einer der genannten Hochschulen immatrikuliert, beschäftigt oder anderweitig assoziiert (z. B. durch ein Stipendium),
- eine Idee mit gesellschaftlichem Impact (z. B. in den Bereichen KI, Technologie, Energie, Nachhaltigkeit, Gesellschaft oder vergleichbaren Feldern) verfolgen und hierfür eine unternehmerische Lösung identifiziert haben,
- noch keine formale Unternehmensgründung (z. B. GmbH, UG, AG) erfolgt ist,
- erste Umsetzungsschritte nachweisen können (z. B. Prototyp, Pilotkundinnen und -kunden, Kooperationen, Marketingmaßnahmen, Fördermittel).
Der Veranstalter kann Teilnahmen ablehnen, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
- Bewerbung und Fristen
- Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das bereitgestellte Online-Formular.
- Zeichenlimits des Formulars sind verbindlich.
- Bewerbungen sind solo oder im Team möglich.
- Frist: 11.10.2026 23:59 Uhr. Eingänge nach Fristende werden nicht berücksichtigt.
- Unvollständige Bewerbungen werden grundsätzlich ausgeschlossen.
- Reisekosten
Gegebenenfalls anfallende Reiskosten sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen und werden nicht erstattet.
- Auswahl und Bewertungskriterien
Auswahl der Finalteams
Das THA_funkenwerk-Team sichtet alle vollständigen und teilnahmeberechtigten (Ziff. 2) Einreichungen und nominiert die fünf besten Gründungsprojekte für das Finale. Aus diesen wählt die Jury im Live-Pitch die drei Gewinnerteams aus.
Bewertet wird die Idee nach folgenden Kriterien:
- Geschäftsidee
- Innovationsgrad
- Wirtschaftliche Erfolgschancen
- Gesellschaftlicher Beitrag/Impact
- Teamkompetenz
- Pitch & Finale
Benachrichtigung über die Finalteilnahme
- Wir informieren alle Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail, ob sie ins Finale einziehen.
- Preisverleihung: 29.10.2026, 16:45 Uhr. Bitte den Termin vormerken.
Die Jury setzt sich aus unabhängigen Expertinnen und Experten aus den Gründungsnetzwerken der beteiligten Hochschulen sowie ggf. aus weiteren Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zusammen.
Pitch auf der Bühne
- 3 Minuten Pitch: Präsentation der Idee
- Anschließend kurze Fragerunde der Jury (Q&A).
- Danach berät sich die Jury und kürt die drei Gewinnerteams auf Basis des Pitches sowie der Bewertungskriterien (Geschäftsidee, Innovationsgrad, wirtschaftliche Erfolgschancen, gesellschaftlicher Beitrag/Impact und Teamkompetenz)
- Entscheidungen der Jury sind endgültig und nicht anfechtbar. Gewinnerprojekte werden im Anschluss über die Kanäle der THA bekannt gegeben und für ihre innovative Leistung gewürdigt. Zudem erhalten die Gewinnerteams Sachmittelpreise zur Unterstützung ihrer weiteren Gründungsaktivitäten.
Auszeichnung und Würdigung
Im Rahmen der Auszeichnung erhalten die Gewinnerteams zudem:
- Zugang zu Coaching in gezielten Gründungssprechstunden,
- Unterstützung durch das THA_funkenwerk und sein Netzwerk,
- Vermittlung einer geeigneten Mentorin oder eines geeigneten Mentors,
- erhöhte Sichtbarkeit durch Öffentlichkeitsarbeit und Präsentationsmöglichkeiten bei weiteren Veranstaltungen,
- eine Urkunde als formelle Anerkennung.
- Rechte an Inhalten und Vertraulichkeit
- Rechte verbleiben bei den Teilnehmenden.
- Die Bewerbungen werden bis zum Ende des Wettbewerbs vertraulich behandelt und nicht mit Dritten geteilt.
- Die Teilnehmenden versichern, dass ihre Einreichungen eigenständig sind und Rechte Dritter nicht verletzen. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen frei, die gegen diesen infolge dessen, dass die Einreichung des Teilnehmenden Rechte Dritter verletzt, geltend gemacht werden.
- Zur Durchführung des Finales ist den Teilnehmenden bewusst, dass Pitches öffentlich wahrnehmbar sein können; sensible Informationen sollten daher nicht offengelegt werden.
- Nutzungsrecht für PR: Nach Wettbewerbsende dürfen Titel, Kurzbeschreibung, sowie Foto-/Filmaufnahmen vom Funkenwerk für Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Funkenwerk Award 2026 (Webseite, Social Media, Newsletter, Veranstaltungen) zeitlich und räumlich unbegrenzt, nicht-exklusiv und unentgeltlich genutzt werden. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
- Datenschutz (Kurzinfo gemäß Art. 13 DSGVO)
- Verantwortlicher: Funkenwerk der Technischen Hochschule Augsburg, An der Hochschule 1, 86161 Augsburg, E-Mail: [Bitte aktivieren Sie Javascript].
- Zwecke/Rechtsgrundlagen: Durchführung des Wettbewerbs inkl. Kommunikation, Juryprozess, Abrechnung (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO); Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Funkenwerk Award 2026 auf Basis Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO).
- Empfänger: interner Wettbewerbskreis, Jury; ggf. Dienstleister (Auftragsverarbeitung).
- Speicherdauer: Bewerbungsunterlagen werden bis 12 Monate nach Wettbewerbsende gespeichert; darüber hinaus nur, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Sie eingewilligt haben (PR-Inhalte).
- Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch; Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft; Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
- Fotos/Filme: Mit Teilnahme am Finale erklären Sie sich mit Aufnahmen und deren Verwendung für PR-Zwecke einverstanden (siehe Ziff. 7). Ein Widerruf ist möglich; bereits veröffentlichte Inhalte bleiben unberührt.
- Haftung und Freistellung
- Richtigkeit: Falsche Angaben können zum Ausschluss führen; bereits vergebene Preise können aberkannt werden.
- Freistellung: Die Teilnehmenden stellen den Veranstalter und die THA von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Einreichung resultieren (insb. Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Persönlichkeitsrechtsverletzungen).
- Haftungsbeschränkung: Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Für Aussagen von Jury-Mitgliedern oder Dritten wird nicht gehaftet.
- Wettbewerbsdurchführung und Ausschluss von Ansprüchen
- Der Veranstalter kann den Wettbewerb aus wichtigem Grund (z. B. geringe Teilnahme, höhere Gewalt, rechtliche Gründe) abbrechen, anpassen oder verschieben.
- Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme, Nominierung oder Preisvergabe. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Sachmittel und beihilferechtlicher Hinweis (De-minimis)
- Die Gewinner:innen erhalten anstelle von Geldpreisgeldern Sachmittel im Wert von bis zu maximal 1.000 € pro Person (z. B. Zuschüsse für Material, Prototypen, Bücher, Workshops oder vergleichbare Leistungen). Die Sachmittel sind ausschließlich zur Weiterentwicklung der jeweiligen Gründungsidee zu verwenden und dürfen nicht privat genutzt werden.
- Diese Sachmittel gelten als staatliche Beihilfe im Sinne der De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 2023/2831. Die Gesamtsumme aller innerhalb der letzten drei Steuerjahre erhaltenen De-minimis-Beihilfen darf 300.000 € nicht überschreiten.
- Voraussetzung für die Bereitstellung der Sachmittel ist die Abgabe einer De-minimis-Erklärung durch die Gewinnerin oder den Gewinner.
- Ohne diese Erklärung können die Sachmittel nicht zur Verfügung gestellt werden.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
- Anerkennung
Mit Absendung der Bewerbung erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen an.