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Fakultät für Informatik. Foto: Christina Bleier.

Fakultät für

Informatik

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Prüfungswesen

Zuständigkeiten

 

Die Prüfungskommission Informatik (PKI) ist gemäß §11 APO zuständig für Prüfungsangelegenheiten wie zum Beispiel Entscheidungen über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Entscheidungen über Anträge auf Gewährung von Fristverlängerungen oder Feststellungen der Prüfungsergebnisse.

Vorsitzende der Prüfungskommissionen sind derzeit:

  • Bachelor Informatik: Prof. Dr. Lothar Braun
  • Bachelor Interaktive Medien: Prof. Dr. Markus Degen
  • Bachelor Technische Informatik: Prof. Dr. Michael Strohmeier
  • Bachelor Wirtschaftsinformatik: Prof. Matthias Kolonko, Ph.D. (ONPU)
  • Bachelor International Information Systems: Prof. Dr. Stephan Zimmermann
  • Master Business Information Systems:Prof. Matthias Kolonko, Ph.D. (ONPU)
  • Master Informatik: Prof. Dr. Lothar Braun
  • Master Interaktive Mediensysteme: Prof. Dr. Markus Degen

Bei Fragen hinsichtlich Anrechungen, Studiengangwechseln oder Fristverlängerungen wenden Sie sich bitte zunächst an den zuständigen Fachstudienberater:

  • Bachelor Informatik: Prof. Dr. Lothar Braun
  • Bachelor Interaktive Medien: Prof. Dr. Thomas Rist
  • Bachelor Technische Informatik: Prof. Dr. Michael Strohmeier
  • Bachelor Wirtschaftsinformatik: Prof. Matthias Kolonko, Ph.D. (ONPU)
  • Bachelor International Information Systems: Prof. Dr. Stephan Zimmermann
  • Master Business Information Systems: Prof. Matthias Kolonko, Ph.D. (ONPU)
  • Master Informatik: Prof. Dr. Lothar Braun
  • Master Interaktive Mediensysteme: Prof. KP Ludwig John

Rechtsnormen und Prüfungssekretariat

 

Das Prüfungswesen an der Hochschule Augsburg wird umfassend geregelt durch die Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Augsburg (APO) sowie die Studien- und Prüfungsordnung für Ihren jeweiligen Studiengang. Die Kenntnis der geltenden Rechtsnormen wird grundsätzlich vorausgesetzt. Die jeweils aktuellen Versionen können Sie über die Webseite des Prüfungssekretariats bzw. die Übersichtsseite unserer Studiengänge abrufen.
Für Verständnisfragen steht Ihnen das Prüfungssekretariat innerhalb der Sprechstunden zur Verfügung.

Leistungsnachweise und Prüfungen

 
  • Notenanerkennung
  • European Credit Transfer System (ECTS)

Die aktuellen Studienpläne und Informationen zu allen Leistungsnachweisen finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Fachstudienberater oder direkt an den PK-Vorsitzenden.

Den aktuellen Prüfungsplan finden Sie unter Termine.

Prüfungsanmeldung

 

Sie müssen sich zu allen Prüfungen, an denen Sie teilnehmen wollen, online anmelden (Termin ca. 1 Monat nach Semesterbeginn). Nur dann erscheinen Sie zum Prüfungszeitpunkt auch auf der Teilnehmer-/Unterschriftenliste. Wenn Sie nicht angemeldet sind, muss Ihnen der Prüfer die Teilnahme an der Prüfung verwehren. Sie können ausnahmsweise nur dann trotzdem teilnehmen, wenn Sie nachweisen, dass ein Fehler der Verwaltung vorliegt (Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Anmeldequittung  des Online-Systems).

  • Prüfungsanmeldung

Für die Anmeldung zu Prüfungen von Fächern aus einem anderen Studiengang füllen Sie bitte den "Antrag auf Prüfungsanmeldung für Fächer aus einem anderen Studiengang" aus. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Prüfungssekretariats - Ausnahmen von der Online-Anmeldung.
Bitte denken Sie daran, dass Sie nach der Prüfung die Note in Ihrer Fakultät anerkennen lassen. Dies geschieht nicht automatisch!

Für Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer (AWP-Fächer) erfolgt die Prüfungsanmeldung automatisch mit der Einschreibung für das jeweilige Fach. Es ist hierfür somit keine eigene Anmeldung erforderlich.

Prüfungsfristen und Höchststudiendauer

 

Sollten Sie eine Prüfungsfrist aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht einhalten können (z.B. wegen Krankheit), haben Sie die Möglichkeit, eine Verlängerung der Prüfungsfrist zu beantragen. Sie müssen dann die Gründe für Ihr Nichtantreten darlegen, die PK kann dann eine Verlängerung um ein Semester gewähren. Gleiches gilt bei Überschreiten der Höchststudiendauer (Bac.: 9 Semester; Master: 5 Semester).

Antrag auf Verlängerung der Prüfungsfrist

Antrag auf Verlängerung der Höchststudiendauer

Downloads

 

Merkblatt Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit

Vordruck Ärztliches Zeugnis zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit

Antrag auf Verlängerung einer Frist für die Wiederholung einer Prüfung

Merkblatt Plagiat im Prüfungsverfahren

Weitere Informationen

 

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf den hochschulweiten Seiten Alles für Ihre Prüfungen und im Formular- und Infocenter.

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